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Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeklagt , Ablauf ?

S

Silent Pain

Gast
Stimmen die Altersangaben??
Dann hättest du dich strafbar gemacht.
Wo hat er sich denn strafbar gemacht? Die Kindesmutter ist fast 18 (wenige Tage hin oder her). Minus 2,5 Jahre, dann sind wir bei 15,5 Jahren, dann noch die ca. 9 Monate Schwangerschaft abziehen, dann wären wir bei einem Alter von 14 Jahren und ein paar Monaten in etwa. Nur mal grob überschlagen. Mit 14 darf man Sex haben. Man sollte vielleicht auch die Verantwortung für mögliche Folgen tragen können und sich dahingehend schützen, was hier wohl schief gelaufen ist, aber was passiert ist, ist passiert. Der TE scheint ja dennoch erwachsen genug zu sein sich um sein Kind kümmern zu können und vor der Mutter zu schützen.
 
A

Ahmed

Gast
Das Kind kommt nicht in ein Heim, wenn es einen liebevollen Vater gibt, der sich um das Kind sorgt und kümmern möchte, dies aber wegen der Mutter momentan nicht kann.
Definitiv nicht.

t.
hoffentlich, denn ebenso ein Gericht ist gerade ernsthaft bemüht, meine eigene Mutter gegen ihren Willen in ein Heim abzuschieben.

Der TE scheint ja dennoch erwachsen genug zu sein sich um sein Kind kümmern zu können und vor der Mutter zu schützen.
Genau den Eindruck habe ich auch, dass der TE erwachsen genug ist, um sich um sein Kind kümmern zu können.

die Bemerkung jedoch "zu schützen" erinnert mich jedoch wieder an die Formulierungen aus den gerichtlichen schreiben des betreuungsgerichts, welche auch unbedingt meine eigene Mutter "schützen" wollen, ja sogar
vor dem eigenen Sohn "schützen" wollen, weil die mein Mutter in ein Altersheim abschieben möchten.

stösst bei mir sauer auf, wenn ich grundsätzlich so etwas lese, dass man Söhne vor der Mutter schützen möchte, genauso wenn ich lese, dass man Mütter vor Söhnen schützen möchte.
 

chr0LiC

Neues Mitglied
Hallo in die Runde ,

Als erstes möchte ich mich bei allen für die rege Teilnahme bedanken und schätze dies sehr, hat mir schon sehr geholfen.

Leider hat sich das Blatt nun komplett gewendet.
Ich habe gestern Post ihrer Anwältin bekommen und muss Mittwoch zur Gerichtsverhandlung weil sie eine einstweilige Verfügung das ich mir ihr und unserem kleinen nicht mehr als 200m nähern darf erwirken will.
In diesem Brief steht für den Ausdruck "so viel scheiß*" drin
Unteranderem hätte ich ihr nachgestellt mit Zeitangabe , das schöne ist allerdings das ich zu diesem Zeitpunkt mit meinen Geschwistern LASERTAG spielen war.. zu diesem Zeitpunkt gibt es Quittungen Fotos etc. mit Datum und Uhrzeit . Ihre Aussagen hat sie unter Eid abgegeben da sie nun alles versucht um mich von unserem Kind fern zu halten.
Unteranderem steht dort drin, sie sehe das Kindeswohl gefährdet ist deprissiv erkrankt und hat Angst vor die Tür zu gehen... dann frage ich mich doch wie man jedes Wochenende feiern gehen kann?

Klar hab ich sie am Anfang beleidigt , denke das war der emotionalen Lage der Trennung zuzuschreiben, aber auch das habe ich abgelegt .
Desweiteren gibt sie als Trennung März an, dabei war es nachweislich im MAI....

Sie gibt auch in dem schreiben an sie hätte keine Affäre mit ihrem Chef gehabt , auch das habe ich schriftlich , Desweiteren würde sie mir jede Möglichkeit gewähren meinen kleinen zu sehen... auch das habe ich wie gesagt meiner Anwältin schriftlich mit Screenshots und Nachrichtenauszügen im Gegenteil bewiesen .

Wie geht es nun weiter ?
 
A

Ahmed

Gast
Hallo in die Runde ,

Als erstes möchte ich mich bei allen für die rege Teilnahme bedanken und schätze dies sehr, hat mir schon sehr geholfen.
das kann ich voll und ganz teilen, und habe die gleiche Erfahrungen/en hier im Forum gemacht!

auch ich habe hier einen Thread aufgemacht, und schon viele wertvolle Tipps bekommen.

Leider hat sich das Blatt nun komplett gewendet.
Ich habe gestern Post ihrer Anwältin bekommen und muss Mittwoch zur Gerichtsverhandlung weil sie eine einstweilige Verfügung das ich mir ihr und unserem kleinen nicht mehr als 200m nähern darf erwirken will.
In diesem Brief steht für den Ausdruck "so viel scheiß*" drin
Unteranderem hätte ich ihr nachgestellt mit Zeitangabe , das schöne ist allerdings das ich zu diesem Zeitpunkt mit meinen Geschwistern LASERTAG spielen war.. zu diesem Zeitpunkt gibt es Quittungen Fotos etc. mit Datum und Uhrzeit . Ihre Aussagen hat sie unter Eid abgegeben da sie nun alles versucht um mich von unserem Kind fern zu halten.
Unteranderem steht dort drin, sie sehe das Kindeswohl gefährdet ist deprissiv erkrankt und hat Angst vor die Tür zu gehen... dann frage ich mich doch wie man jedes Wochenende feiern gehen kann?

Klar hab ich sie am Anfang beleidigt , denke das war der emotionalen Lage der Trennung zuzuschreiben, aber auch das habe ich abgelegt .
Desweiteren gibt sie als Trennung März an, dabei war es nachweislich im MAI....

Sie gibt auch in dem schreiben an sie hätte keine Affäre mit ihrem Chef gehabt , auch das habe ich schriftlich , Desweiteren würde sie mir jede Möglichkeit gewähren meinen kleinen zu sehen... auch das habe ich wie gesagt meiner Anwältin schriftlich mit Screenshots und Nachrichtenauszügen im Gegenteil bewiesen .
wie ich selbst schon in meinen vorherigen Beiträgen zu diesem Thema geschrieben habe, dass Gerichte hier unberechenbar sein können, und so auch alle Beteiligten, die damit zutun haben.

überdies bin ich selbst der Meinung, Familienangelegenheiten regelt man nicht über Gerichte.

Wie geht es nun weiter ?
ich denke mal, man wird der Mutter glauben, die wahrscheinlich Tränen aufgelöst die ihrige Version beim Gericht vorträgt.

es wird somit die einstweilige Verfügung ergehen, aber nur bezogen auf die Mutter, der man sich dann nicht mehr als 200 Meter nähern darf. Die einstweilige Verfügung gilt natürlich nicht für den Sohn.

geschickter Schachzug der Mutter, denn wenn sie den kleinen Sohn dabei hat, so gilt dieses dann natürlich auch für den Sohn, der in Obhut der Mutter ist!

also wird es wahrscheinlich so ausgehen: verlässt der Sohn das Haus, wird die Mutter dabei sein, um so den Sohn abzuschirmen.
ansonsten wird der Sohn bei den schwiegereltern zur Pflege sein, die dich nicht ins Haus reinlassen brauchen.

die Mutter greift dich so "an den Flanken an", und nicht direkt.
das ist eine Zermürbungs Taktik, in der du dich aufreiben sollst und mögliche Fehler begehen, wie z.b. Weitere streitereien "vom zäune" zu brechen.

das hilft deinem Sohn genausowenig, wie das in meinem Falle angestrengte Betreuungsverfahren gegen meine Mutter, was zur Zeit auch gerichtsanhängig ist.

die Gegenseite wird versuchen, dir was anzuhängen, genauso wie man mir die vorsorgevollmacht für meine demenzkranke Mutter wegnehmen will, weil ich ein gemeinsames Konto mit meiner Mutter habe, und vor Gericht wegen Betruges stand.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
S

Silent Pain

Gast
hoffentlich, denn ebenso ein Gericht ist gerade ernsthaft bemüht, meine eigene Mutter gegen ihren Willen in ein Heim abzuschieben.



Genau den Eindruck habe ich auch, dass der TE erwachsen genug ist, um sich um sein Kind kümmern zu können.

die Bemerkung jedoch "zu schützen" erinnert mich jedoch wieder an die Formulierungen aus den gerichtlichen schreiben des betreuungsgerichts, welche auch unbedingt meine eigene Mutter "schützen" wollen, ja sogar
vor dem eigenen Sohn "schützen" wollen, weil die mein Mutter in ein Altersheim abschieben möchten.

stösst bei mir sauer auf, wenn ich grundsätzlich so etwas lese, dass man Söhne vor der Mutter schützen möchte, genauso wenn ich lese, dass man Mütter vor Söhnen schützen möchte.
Ich verstehe, dass du wegen deiner eigenen Situation einen anderen Blick darauf hast. Aber vergiss bitte nicht, dass das 2 völlig verschiedene Fälle sind.
Deine Mutter ist dement und kann nicht selbst für sich sorgen. Deshalb ist deine Freundin da. Hier gilt es jetzt noch zu beweisen, dass es deiner Mutter wirklich gut mit ihr geht.
In diesem Fall geht es aber um ein kleines Kind, das logischerweise auch noch nicht selbst für sich sorgen kann, bei einer schlechten Mutter lebt und da unbedingt weg muss. Dieses Kind hat aber einen Vater. Deine Mutter scheint nicht die Möglichkeit zu haben von jemand anderem gepflegt zu werden, falls das wirklich nötig wäre. Da ist natürlich dann die nächste Anlaufstelle das Heim. Aber das Kind hat ja die Möglichkeit von jemand anderem, dem Vater, "gepflegt" zu werden und diese Aufgabe scheint er sehr ernst zu nehmen. Das Heim wäre erst dann eine Anlaufstelle, wenn der Vater nicht dazu in der Lage wäre sich um das Kind zu kümmern. Das Jugendamt wird sich aber, so wie sich der TE hier zeigt, garantiert nicht negativ äußern, von wegen, dass der Vater sich nicht um seinen Sohn kümmern könnte.


@TE
Mache dir wegen dem Stress mit deiner Ex keine Sorgen. Ganz im Gegenteil, es ist positiv für dich. Sie spielt dir die Karten zu, die du brauchst!
Du kannst wiederlegen, dass du dort warst. Du kannst (nahezu) jede ihre Aussagen wiederlegen. Ihre Glaubwürdigkeit wird extrem herabgesetzt und deine Chancen sind noch besser als zuvor.
Ich weiß wovon ich rede, ich habe beinahe die Hälfte meines bisherigen Lebens damit verbracht, bis es endlich zu dem Eilverfahren kam, weil meine Bildung auf dem Spiel stand und meiner Mutter davor nie etwas nachgewiesen werden konnte.
Mir ist klar, dass das erst mal viel Stress bedeutet. Ständig die Sorge "Was wenn sie damit durch kommt?", ständig wieder zum Anwalt laufen müssen. Das wird natürlich mit jedem mal den Geldbeutel weiter belasten.
Aber bitte lass dich davon nicht abschrecken und versuche es weiterhin für deinen Sohn.
 

chr0LiC

Neues Mitglied
Hallo,

danke erstmal für die Antwort
Ich habe heute eine Stellungnahme erneut geschrieben und werde diese vorab zu Gericht faxen.
Ich denke auch das ihre Eltern in der ganzen Sache eine tragende Rolle spielen aber das sei mal dahin gestellt .
Desweiteren hab ich heute Nacht Fotos von Freunden bekommen die sie auf dem Volksfest gesehen haben , betrunken und in bester laune , also ich persönlich finde Menschen die eine Angst haben und deswegen eine EV erwirken wollen gehen nicht ausgelassen feiern. Soll ich diese Fotos als Beweis mit anhängen oder einfach nur bei mir führen.

MFG
 

chr0LiC

Neues Mitglied
Hallo in die Runde

Heute war Verhandlung und das Ergebniss will ich natürlich nicht vorenthalten damit wir ggf hier die Chancen besser analysieren könnten :)...

Also..

Vorweg... war echt ein komisches Gefühl sie wieder zu sehen ... Gott diese Frau ist in meinen Augen so verdammt schön...

Sie war mit Vater und ihren Freundinnen da....

Im Verlauf der Verhandlung war sie sehr nervös , in Tränen aufgelöst und hat so ziehmlich alles was sie in der Anklageschrift verlauten lies selbst wiederlegt.. die Richter haben auch nur die ersten 2 Punkte verhandelt und am Ende haben wir uns auf beidseitigem Einvernehmen zu einem Abstand von 20m und völligen Kontaktabbruch geeignet ... war für mich OK, ich glaube sie hat nicht damit gerechnet das sie nicht bekommt was sie will, aber wie sagt man so schön? Am Ende siegt die Wahrheit ... nun warten wir laut meiner Anwältin auf die nächste Verhandlung und das sie den Brief den wir bzw den Antrag auf Sorge und Umgangsrecht bekommt .... und dann sehen wir mal weiter ... bin gespannt wo das hin führt ? Ich denke das sie sich als unglaubwürdig hingestellt hat macht das alles einfacher ... dennoch abwarten und Tee trinken

Bin gespannt Dienstag unterschreiben wir ja das gemeinsame Sorgerecht da sie dann 18 wird... mal schauen ob bis dahin noch was passiert
 
Zuletzt bearbeitet:

chr0LiC

Neues Mitglied
AW: - nun wird es kriminell -Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeklagt , Ablauf ?

Auch wenn ich das Gefühl habe das in diesem Beitrag nicht mehr viel passiert hier erneut ein Update eines Vorfalls von gestern

Ich war mit einer Freundin unterwegs als sich plötzlich ein Auto quer mir den Weg versperrte. Aus stieg der Freund ihrer neuen besten Freundin und gab mir eine ins Gesicht mit dem Satz " das ist dafür wie du mit Frauen umgehst schöne Grüße "...

Anstatt mich da drüber künstlich aufzuregen habe ich den Vorfall natürlich gleich unser zuständigen Polizeidienststelle gemeldet , den Vorfall meiner Anwältin geschildert ..

Nimmt langsam echt keine schönen Ausmaße mehr an, aber dafür das sie Leute nun schon schicke muss spielt sie mir natürlich immer mehr in die Karten was dem Sorgerecht etc angeht .

Werde berichten
 
A

Ahmed

Gast
@ chr0LiC:

mal eine Frage "Off Topic",
wie kommst Du zu so einem ungewöhnlichen nicknamen, der anscheinend keine Bewandtnis zu haben scheint?

mein Schwiegervater musste darüber schmunzeln, und meinte.....

ausgesprochen hört sich das so an, wie die russische Übersetzung von Kaninchen.

im tschechischen heißt das "Kralik"
 

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