Hallo in die Runde ,
Als erstes möchte ich mich bei allen für die rege Teilnahme bedanken und schätze dies sehr, hat mir schon sehr geholfen.
das kann ich voll und ganz teilen, und habe die gleiche Erfahrungen/en hier im Forum gemacht!
auch ich habe hier einen Thread aufgemacht, und schon viele wertvolle Tipps bekommen.
Leider hat sich das Blatt nun komplett gewendet.
Ich habe gestern Post ihrer Anwältin bekommen und muss Mittwoch zur Gerichtsverhandlung weil sie eine einstweilige Verfügung das ich mir ihr und unserem kleinen nicht mehr als 200m nähern darf erwirken will.
In diesem Brief steht für den Ausdruck "so viel scheiß*" drin
Unteranderem hätte ich ihr nachgestellt mit Zeitangabe , das schöne ist allerdings das ich zu diesem Zeitpunkt mit meinen Geschwistern LASERTAG spielen war.. zu diesem Zeitpunkt gibt es Quittungen Fotos etc. mit Datum und Uhrzeit . Ihre Aussagen hat sie unter Eid abgegeben da sie nun alles versucht um mich von unserem Kind fern zu halten.
Unteranderem steht dort drin, sie sehe das Kindeswohl gefährdet ist deprissiv erkrankt und hat Angst vor die Tür zu gehen... dann frage ich mich doch wie man jedes Wochenende feiern gehen kann?
Klar hab ich sie am Anfang beleidigt , denke das war der emotionalen Lage der Trennung zuzuschreiben, aber auch das habe ich abgelegt .
Desweiteren gibt sie als Trennung März an, dabei war es nachweislich im MAI....
Sie gibt auch in dem schreiben an sie hätte keine Affäre mit ihrem Chef gehabt , auch das habe ich schriftlich , Desweiteren würde sie mir jede Möglichkeit gewähren meinen kleinen zu sehen... auch das habe ich wie gesagt meiner Anwältin schriftlich mit Screenshots und Nachrichtenauszügen im Gegenteil bewiesen .
wie ich selbst schon in meinen vorherigen Beiträgen zu diesem Thema geschrieben habe, dass Gerichte hier unberechenbar sein können, und so auch alle Beteiligten, die damit zutun haben.
überdies bin ich selbst der Meinung, Familienangelegenheiten regelt man nicht über Gerichte.
ich denke mal, man wird der Mutter glauben, die wahrscheinlich Tränen aufgelöst die ihrige Version beim Gericht vorträgt.
es wird somit die einstweilige Verfügung ergehen, aber nur bezogen auf die Mutter, der man sich dann nicht mehr als 200 Meter nähern darf. Die einstweilige Verfügung gilt natürlich nicht für den Sohn.
geschickter Schachzug der Mutter, denn wenn sie den kleinen Sohn dabei hat, so gilt dieses dann natürlich auch für den Sohn, der in Obhut der Mutter ist!
also wird es wahrscheinlich so ausgehen: verlässt der Sohn das Haus, wird die Mutter dabei sein, um so den Sohn abzuschirmen.
ansonsten wird der Sohn bei den schwiegereltern zur Pflege sein, die dich nicht ins Haus reinlassen brauchen.
die Mutter greift dich so "an den Flanken an", und nicht direkt.
das ist eine Zermürbungs Taktik, in der du dich aufreiben sollst und mögliche Fehler begehen, wie z.b. Weitere streitereien "vom zäune" zu brechen.
das hilft deinem Sohn genausowenig, wie das in meinem Falle angestrengte Betreuungsverfahren gegen meine Mutter, was zur Zeit auch gerichtsanhängig ist.
die Gegenseite wird versuchen, dir was anzuhängen, genauso wie man mir die vorsorgevollmacht für meine demenzkranke Mutter wegnehmen will, weil ich ein gemeinsames Konto mit meiner Mutter habe, und vor Gericht wegen Betruges stand.