Eine interessante Variante des BGE wurde in irgendeinem anderen Thread erwähnt, daß man nämlich das BGE nicht bedingungslos macht, sondern nur solchen Leuten gewährt, die bereits für eine bestimmte Zahl von Arbeitsjahren bewiesen haben, daß sie grundsätzlich arbeitswillig sind, auch wenn es nur Billigjobs waren, als Mindestgrenze wäre da eine (Vollzeit-)Arbeitszeit von, sagen wir, 20 Jahren anzusetzen, Teilzeit entsprechend länger, Familienzeit wird als Vollzeitarbeit angerechnet.
Meinst du diese bestimmte Idee von der SPD? Mit der Auszeit?
Das hätte dann zwar immer noch das Problem zur Folge, daß viele der Mittelalten (siehe mein Post) bis Älteren, die sich finanziell ihr Zubrot zum BGE schon verdient haben, als Leistungsträger wegbrechen würden,
aber bei den Jüngeren dürfte dadurch keine Nullbock-Mentalität aufkommen, denn wer, sagen wir, bis 30 studiert ohne nebenbei zu arbeiten, müßte dann mindestens bis 50 Vollzeit arbeiten, um ein Anrecht auf das Nicht-B. GE zu erwerben.
Jugendliche die ihr ganzes Leben nur faul abhängen wollen, aber mit Arbeit oder Bildung nix am Hut haben, können nur Hartz auf Niedrigstniveau beantragen.