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Umsatzsteuer Problem

rennie

Mitglied
Auf einmal trudelte die Erinnerung an die Abgabe der USt-Voranmeldung ein. Spätestens dann weiss man das irgendwas schief gelaufen ist. Sie hatte auch eine Steuerberaterin die es wohl nicht bemerkte.

Ich würde auch dringend raten den Steuerberater mit ins Boot zu holen. Es geschah in seiner Verantwortung.
Eine solche "Erinnerung" habe ich, wie gesagt, nie bekommen. Sonst hätte ich doch gemerkt, dass was schief läuft und den Job nicht noch länger gemacht.
 

rennie

Mitglied
Wenn man einem freien Handelsvertreter einen Auftrag gibt - woher soll man wissen, daß man der einzigste Kunde bei ihm ist? Der wird das in der Regel doch nicht selbst sagen...
Mein Auftraggeber wusste, dass ich nur für ihn als Charity Fundraiser arbeite.

Es lief so: wenn ich "Zeit zum arbeiten" hatte, habe ich mich bei meinem Auftraggeber gemeldet und wurde dann kurzfristig in irgendeiner deutschen Stadt eingesetzt. Ich habe den Einsatzort kurz vor knapp erfahren und hatte auf diesen auch keinen Einfluss. Es wäre nicht möglich gewesen, parallel für einen weiteren Auftraggeber zu arbeiten, der mich rein zufällig in der gleichen Stadt einsetzt ;-)

Abgesehen davon: ich kann anhand meiner Kontoauszüge zeigen, dass keine Zahlungen von anderen Auftraggebern bei mir eingegangen sind.
 

rennie

Mitglied
@kasiopaja
eigentlich müsste das FA von selbst drauf kommen, dass hier eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Hat unser TE nicht irgendwann geschrieben, dass das FA Kontoeinsicht wollte? Von daher gingen nur Zahlungen von einem AG ein

Mein Kenntnisstand ist so, dass AG und AN bei Scheinselbstständigkeit finanzielle Forderungen bekommen aber der AG höher bestraft wird.

@TE: du warst sicher als Student krankenversichert zum Pauschaltarif. Hast du zusätzliche Einnahmen werden meiner Kenntnis nach auch zusätzlich Krankenkassenbeiträge fällig.
Das Finanzamt wollte jetzt im Rahmen der Prüfung Kontoeinsicht. Habe die entsprechenden Unterlagen natürlich direkt eingereicht...

Ich bin nicht privat Krankenversichert. Ich hatte, bis ich mit der Arbeit begonnen habe, einen Studententarif bei meiner Krankenversicherung. Später, als ich gearbeitet habe, musste ich dann höhere Beiträge zahlen.


Als ich damals vor hatte, meine Tätigkeit als Charity Fundraiser aufzunehmen, habe ich einen Beratungstermin bei meinem Steuerberater gemacht, da ich mich mit Themen, wie freier Handelsvertreter, Provisionsmodell, Steuern etc. nicht auskenne. Mein Steuerberater wusste, dass ich Student bin und ich habe ihm sowohl die Tätigkeit beschrieben, als auch den mir vorliegenden, zu der Zeit aber noch nicht unterzeichneten und eingesandten Handelsvertreter Vertrag gezeigt. Er meinte, wenn ich unter dem Freibetrag bleibe (damals ca. 8000€), müsse ich keine Steuern zahlen. Damit war die Sache "durch", weil ich durch mein Jobben, keinen derart hohen Gewinn machen würde.


Ich habe die Angelegenheit mit der Scheinselbstständigkeit leider nicht so ganz verstanden. Wäre es von Vorteil oder Nachteil für mich, nachträglich so eingestuft zu werden?

Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre das Thema Umsatzsteuerzahlung dann vom Tisch, richtig? (Wäre ja super!)

Dafür hätte ich Krankenversicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben zahlen müssen, richtig?
Krankenversicherung habe ich während meiner Tätigkeit als Charityfundraiser bezahlt.

Sie die Beiträge für Arbeitnehmer höher als für freie Handelsvertreter? Könnte ich dann nicht einfach den Differenzbetrag nachzahlen (falls es einen gibt)?

Wie verhält es sich mit den Sozialversicherungsabgaben?


Könnte mich das Finanzamt wegen etwas anderem belangen? Ich habe schließlich jedes Jahr eine Steuererklärung machen lassen und alle Einkünfte und Ausgaben, die ich hatte, offengelegt.

Wäre ich dann nicht aus dem Schneider, wenn es mir gelingt, dass ich einfach als Arbeitnehmer eingestuft werde?
 

Portion Control

Urgestein
Eine solche "Erinnerung" habe ich, wie gesagt, nie bekommen. Sonst hätte ich doch gemerkt, dass was schief läuft und den Job nicht noch länger gemacht.
Ja, das ist auch so was. Also wenn der STB als offizieller Berater gegenüber dem FA in Erscheinung tritt, erhält dieser den Schriftwechsel, Erinnerungen, etc.
Kann also gut sein, er hat diese bekommen und schnell in eine Schublade ganz unten versteckt. Zumindest sollte ihm bei der ersten Erinnerung ein Licht aufgegangen sein. Dir wurde es verheimlicht, weil er wahrscheinlich nicht wusste wie er dir beibringen könnte das er beim Umsatz im Vorjahr gepennt hat - respektive dich zu Beginn nicht ausreichend darauf hingewiesen hatte das du kein Kleinunternehmer mehr ab einem Umsatz von 17,5k bist.
 

rennie

Mitglied
Also wenn der STB als offizieller Berater gegenüber dem FA in Erscheinung tritt, erhält dieser den Schriftwechsel, Erinnerungen, etc.
Kann also gut sein, er hat diese bekommen und schnell in eine Schublade ganz unten versteckt. Zumindest sollte ihm bei der ersten Erinnerung ein Licht aufgegangen sein. Dir wurde es verheimlicht
Kann sein, dass er so eine Erinnerung bekommen hat. Spekulieren bringt mich nicht weiter. Ich wurde weder vom Finanzamt, noch von ihm informiert.

Kann ich dafür belangt werden, wenn ich keine derartige Erinnerung bekommen habe und mein Steuerberater mir diese verheimlicht hat? Das ich nichts davon wusste, müssten die mir doch eigentlich glauben, oder? Es wäre doch total unlogisch gewesen, diesen Job trotz der Umsatzsteuerforderung weiter auszuführen, da es eine "Nullnummer" bzw. teilweise ein Verlustgeschäft gewesen wäre...
 
K

kasiopaja

Gast
Das alles wird Dir der Anwalt sagen.

Hat Dich der Steuerberatung falsch beraten oder Dir Informationen vorenthalten , ist dieser klar in der Haftung.
 

rennie

Mitglied
Hat Dich der Steuerberatung falsch beraten oder Dir Informationen vorenthalten , ist dieser klar in der Haftung.
Ok, nur wie beweise ich das?

Absichtlich falsch beraten hat er mich nicht, glaube ich. Denn warum sollte er das?

Fehler können passieren aber Informationen vorenthalten geht gar nicht...
nur: ich bin nicht sicher, ob er so eine Erinnerung vom Finanzamt überhaupt bekommen hat.

und vor allem: was mache ich, wenn er behauptet, nie einen Brief erhalten zu haben?


Eigentlich dachte ich, ich müsste mich in der Sache gegen die Forderung vom Finanzamt wehren. Mittlerweile schein es, als müsse ich mich gegen meinen eigenen Steuerberater wehren, der ja bisher quasi "auf meiner Seite" war.
 

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