Wie gesagt, einen nochmaligen überprufungsantrag kann man auch vier Jahre nach einer Entscheidung treffen, bitte lies dir gerne noch mal durch, was ich geschrieben habe. Ich habe dir versucht, eine Art Fahrplan zu zeigen, wie du vorgehen kannst, vielleicht hilft dir was davon. Ich würde für einen Überprüfungsamtrag nicht ohne kompetente anwaltliche Betreuuung tun, und diese zu finden ist möglich, aber nicht einfach. 30% ist wenigstens ein Anfang, mich wollten Sie gar nicht rein lassen, ich habe mich eingeklagt, und dann mussten Sie mich anerkennen.
Im OEG versuchen sie höchstwahrscheinlich deine Ansprüche abzuwehren, und du musst um sie kämpfen.!
Nicht vom OEG allein hängt es ab, ob du berentet wirst, wenn du wegen der Folgen zukünftig berentet werden solltest, worum ich mich bemühen würde, könntest du, wenn du wegen der Schädigungsfolgen bereitet wirst, einen BSA bekommen, als Ausgleich für den beruflichen Schaden, und zwar vom OEG aus! Aber nicht bei einer Umschulung!
Eigentlich kannst du auch für den jetzigen beruflichen Schaden, wenn du finanzielle Einbuße hast, unter Umständen einen BSA bekommen, aber dies ist von deiner beruflichen Einstufung im OEG und vom Datum des Antrags auf OEG abhängig.
Mit wahrnehmen meinst du, dass du das Recht hast, vom Amt so gesehen zu werden, und auch bewertet zu werden, wie es deinen Einschänkungen als Opfer entspricht, und dafür dann auch die angemessene finanziellen Ansprüchereal zu erhalten. Dies ist wohl nicht geschehen.
Die Sch ädigungsfolgen sind nicht nur die Spastik am Bein, wie du es schreibst, sondern auch die psychischen Folgen, das heißt, neben den Ängsten und der Spastik, auch eine posttraumatische Belastungsstö rung. Alles das müsste anerkannt werden.
Du sagst ja , OEG, und bist damit Opfer von Gewalt, auch ich bin leider ein Opfer. Traurig, aber wahr. Ist neben den Ängsten eine PTBS diagnostiziert worden? Eigentlich ist eine PTBS die Hauptdiagnose, und die Ängste gehören zum Trauma! Was sagst du dazu?