Hallo Jessica 133,
ich bin auch gerade in eine Erbschaftsstreitigkeit verwickelt und habe mich daher umfassend über das deutsche Erbrecht informiert. Wenn die Lebensgefährtin Deines Onkels nicht im Testament bedacht wurde und auch nicht mit dem Erblasser verwandt ist, dann ist sie nicht erbberechtigt.
Anders wäre es, wenn sie mit dem Erblasser verwandt wäre: Dann stünde ihr der sogenannte Pflichtteil zu. Dieser richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge unabhängig vom Testament. Nach dieser gesetzlichen Erbfolge wird der gesetzliche Erbteil ermittelt; und der Pflichtteil ist dann die Hälfte davon. Er muß vor Gericht eingeklagt werden. Meist reicht es aber schon, damit zu drohen. Dann kann man sich außergerichtlich einigen - am Besten beim Notar. Der Pflichtteil ist immer eine Abfindungszahlung. Man erwirbt dadaurch kein Eigentum an Häusern oder Grundstücken oder anderen Gegenständen, die das Erbe bilden. Der Erbe muß dann dem Pflichtteilsberechtigten diese Summe auszahlen. Der Pflichtteil ist eine Einschränkung der Testierfreiheit und dazu gedacht, dass Verwandte nicht komplett enterbt werden können. Es sei denn, es gäbe einen wichtigen Grund zur Enterbung. Früher kam dafür auch ein "unsittlicher oder unwürdiger Lebenswandel" infrage. Heute gibt es das nicht mehr. Nur ein Angriff auf den Erblasser mit der Absicht ihn zu verletzen oder zu töten ist heute ein Grund zur Enterbung. Dann erlischt auch das Pflichtteilsrecht.
Da aber die Lebensgefährtin Deines Onkels nicht mit ihm verheiratet war und daher mit ihm auch nicht verwandt ist, hat sie kein Pflichtteilsrecht. Es zählt daher nur, was im Testament steht. Die Rechtslage ist also eindeutig.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
ich bin auch gerade in eine Erbschaftsstreitigkeit verwickelt und habe mich daher umfassend über das deutsche Erbrecht informiert. Wenn die Lebensgefährtin Deines Onkels nicht im Testament bedacht wurde und auch nicht mit dem Erblasser verwandt ist, dann ist sie nicht erbberechtigt.
Anders wäre es, wenn sie mit dem Erblasser verwandt wäre: Dann stünde ihr der sogenannte Pflichtteil zu. Dieser richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge unabhängig vom Testament. Nach dieser gesetzlichen Erbfolge wird der gesetzliche Erbteil ermittelt; und der Pflichtteil ist dann die Hälfte davon. Er muß vor Gericht eingeklagt werden. Meist reicht es aber schon, damit zu drohen. Dann kann man sich außergerichtlich einigen - am Besten beim Notar. Der Pflichtteil ist immer eine Abfindungszahlung. Man erwirbt dadaurch kein Eigentum an Häusern oder Grundstücken oder anderen Gegenständen, die das Erbe bilden. Der Erbe muß dann dem Pflichtteilsberechtigten diese Summe auszahlen. Der Pflichtteil ist eine Einschränkung der Testierfreiheit und dazu gedacht, dass Verwandte nicht komplett enterbt werden können. Es sei denn, es gäbe einen wichtigen Grund zur Enterbung. Früher kam dafür auch ein "unsittlicher oder unwürdiger Lebenswandel" infrage. Heute gibt es das nicht mehr. Nur ein Angriff auf den Erblasser mit der Absicht ihn zu verletzen oder zu töten ist heute ein Grund zur Enterbung. Dann erlischt auch das Pflichtteilsrecht.
Gesetzliche Erbfolge – Wikipedia
de.wikipedia.org
Pflichtteil – Wikipedia
de.wikipedia.org
Pflichtteil (Deutschland) – Wikipedia
de.wikipedia.org
Da aber die Lebensgefährtin Deines Onkels nicht mit ihm verheiratet war und daher mit ihm auch nicht verwandt ist, hat sie kein Pflichtteilsrecht. Es zählt daher nur, was im Testament steht. Die Rechtslage ist also eindeutig.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.