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Erbschaftsstreit bahnt sich an

Amatio

Aktives Mitglied
Hallo Jessica 133,

ich bin auch gerade in eine Erbschaftsstreitigkeit verwickelt und habe mich daher umfassend über das deutsche Erbrecht informiert. Wenn die Lebensgefährtin Deines Onkels nicht im Testament bedacht wurde und auch nicht mit dem Erblasser verwandt ist, dann ist sie nicht erbberechtigt.

Anders wäre es, wenn sie mit dem Erblasser verwandt wäre: Dann stünde ihr der sogenannte Pflichtteil zu. Dieser richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge unabhängig vom Testament. Nach dieser gesetzlichen Erbfolge wird der gesetzliche Erbteil ermittelt; und der Pflichtteil ist dann die Hälfte davon. Er muß vor Gericht eingeklagt werden. Meist reicht es aber schon, damit zu drohen. Dann kann man sich außergerichtlich einigen - am Besten beim Notar. Der Pflichtteil ist immer eine Abfindungszahlung. Man erwirbt dadaurch kein Eigentum an Häusern oder Grundstücken oder anderen Gegenständen, die das Erbe bilden. Der Erbe muß dann dem Pflichtteilsberechtigten diese Summe auszahlen. Der Pflichtteil ist eine Einschränkung der Testierfreiheit und dazu gedacht, dass Verwandte nicht komplett enterbt werden können. Es sei denn, es gäbe einen wichtigen Grund zur Enterbung. Früher kam dafür auch ein "unsittlicher oder unwürdiger Lebenswandel" infrage. Heute gibt es das nicht mehr. Nur ein Angriff auf den Erblasser mit der Absicht ihn zu verletzen oder zu töten ist heute ein Grund zur Enterbung. Dann erlischt auch das Pflichtteilsrecht.


Da aber die Lebensgefährtin Deines Onkels nicht mit ihm verheiratet war und daher mit ihm auch nicht verwandt ist, hat sie kein Pflichtteilsrecht. Es zählt daher nur, was im Testament steht. Die Rechtslage ist also eindeutig.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Vielen Dank Amatio, im Testament steht aber, dass die LG das lebenslange Wohnrecht erhält und wir die Wohnung nach ihrem Tod erben. Das Wohnrecht erlischt auch, wenn sie einen neuen Partner hat.
Diese Formulierung gibt Grundlage für den Anwalt der LG zu behaupten, dass sie rechtmäßige Eigentümerin an der Wohnung ist, solange sie lebt. Weil wir erst nach ihrem Tod als Erben eingesetzt sind.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
ich kann Dich so verstehen. Das erinnert mich so sehr an meine eigene Geschichte: Als mein Opa starb hatte ich einen ähnlichen Ärger mit seiner Lebensgefährtin...ich mag sie garnicht so nennen, denn diese Frau war einfach nur böse. Ich hätte vorher nie gedacht, dass ein Mensch SO sein könnte. Was sie unserer Familie angetan hat, daran mag ich garnicht denken...auch meinem Opa...er hat es nicht gemerkt, wie sie ihn manipulierte und wie sie fast sein lebenswerk zerstört hat.
Ich habe dieser frau auch einen Erbschaftsstress zu verdanken der gut 10 Jahre andauert und Unsummen verschlungen hat und dessen Folgen ich noch heute trage.
Also ja: ich weiß was du fühlst: Es geht einem nicht ums Geld, aber man steht fassungslos vor so viel Kälte und Bosheit. Der Lebensgefährtin meines Opas ging es glaube ich auch nicht ums Geld sondern nur darum, meiner Familie maximal zu schaden.
Ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber dennoch würde ich Dir raten. Sei vorsichtig. Es gibt einfach solche Menschen...man mag es nicht glauben.
Zumindest kann euch dieser Frau finanziell nicht ruinieren (was in meinem Fall tatsächlich möglich gewesen und fast passiert wäre).
Auch dieses Spiel mit der Opferrolle kenne ich: Das war bei uns auch so. Sie war ja sooo gut und selbstlos und wir undankbares Pack wären ja sooo schlecht.
Und wenn man dann sieht, wie sie zB einfach die Sachen des geliebten Verstorbenen wegwirft, wie sie spricht...mir hat das den Glauben an das gute in jedem Menschen erschüttert.

Übrigens konnte ich mich erst von dieser Frau lösen (bzw hat sie erst dann von mir und meiner Familie abgelassen) als ich ihr mit einem Anwalt gedroht habe und ihr klar gesagt habe: Wenn ich noch ein einziges mal etwas von ihr höre oder sehe, bekommt sie es mit meinem Anwalt zu tun.
NUR das hat gefruchtet. Alle Versuche einer gütlichen Einigung waren komplett sinnlos.

ich hoffe, bei euch wird es nicht so schlimm.
Aber ich kann Dich verstehen. man WILL an das gute im Menschen glauben!
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Violetta Valerie, danke für deine Worte. Tut mir leid, dass es dir so ergangen ist. Es ist aber ein gutes Gefühl, dass jemand versteht, was ich gerade fühle, wie es mir wirklich geht.
Unsere ganze Familie ist auch sehr erschüttert, wie sich die LG benimmt. Meine Mutter und sie hatten sich noch nie sehr gut verstanden. Deshalb hat mein Onkel wohl uns anstelle meiner Mutter als Erben eingesetzt, weil meine Mutter ihn gebeten hatte entweder zu heiraten oder sie aus dem Testament raus zu lassen, wenn er eines schreiben sollte.
Als mein Onkel letztes Jahr starb und die Tage darauf waren viele Formalitäten zu klären. Die LG hat meine Mutter damals total fertig gemacht. Sie war nicht nur, weil sie ihren einzigen Bruder verloren hat ein nervliches Wrack. Zb. durften wir als seine beiden Nichten nicht auf der Sterbeanzeige erscheinen. Als wir später eine eigene schalteten bekam meine Mutter einen bitterbösen Anruf, wieso sie das hat zugelassen, da müssen sehr miese Worte gefallen sein.
All das kommt einem wieder in den Kopf. So dass man, wenn man Nachts aufwacht und einem sowas einfällt, nicht mehr zur Ruhe kommt und nicht einschlafen kann.
 

Amatio

Aktives Mitglied
Hallo Jessica133,

ein Wohnrecht begründet kein Eigentum. Ein Mieter ist auch nicht Eigentümer der Wohnung, in der er lebt.

Ich kenne natürlich den Erbvertrag bzw. das Testament Deines Onkels nicht. Wenn ihr also erst nach ihrem Tod als Erben der Wohnung eingesetzt seid, dann wäre sie jetzt natürlich Eigentümerin der Wohnung. Dann bräuchte sie aber kein Wohnrecht mehr. Das ist offensichtlich ein Widerspruch. Geh zu einem guten Anwalt für Erbrecht. Er sollte sich auch mit dem Mietrecht auskennen. Denn die Materie ist kompliziert und man braucht dafür fachlichen Rat und Beistand.
 

Amatio

Aktives Mitglied
Übrigens konnte ich mich erst von dieser Frau lösen (bzw hat sie erst dann von mir und meiner Familie abgelassen) als ich ihr mit einem Anwalt gedroht habe und ihr klar gesagt habe: Wenn ich noch ein einziges mal etwas von ihr höre oder sehe, bekommt sie es mit meinem Anwalt zu tun.
NUR das hat gefruchtet. Alle Versuche einer gütlichen Einigung waren komplett sinnlos.

ich hoffe, bei euch wird es nicht so schlimm.
Aber ich kann Dich verstehen. man WILL an das gute im Menschen glauben!
Hallo Violetta Valerie,

ich glaube, genau das ist der Fehler: Dass man als netter Mensch immer an das Gute bei anderen Menschen glauben will. Vielleicht sollte man bei manchen Menschen besser an das Böse glauben und sie auch genauso behandeln. Das würde einem viel Zeit, Geld, Energie und Enttäuschungen ersparen!

Danke für diese Formulierung und diesen wertvollen Tipp! Den werde ich mir merken!

Also:

Schau Dir die Menschen genau an! Triffst Du dann jemanden, bei dem Du spürst, dass er böse ist, dann verdränge es nicht! Nimm es wahr und handle danach!
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Hallo Violetta Valerie,

ich glaube, genau das ist der Fehler: Dass man als netter Mensch immer an das Gute bei anderen Menschen glauben will. Vielleicht sollte man bei manchen Menschen besser an das Böse glauben und sie auch genauso behandeln. Das würde einem viel Zeit, Geld, Energie und Enttäuschungen ersparen!

Danke für diese Formulierung und diesen wertvollen Tipp! Den werde ich mir merken!

Also:

Schau Dir die Menschen genau an! Triffst Du dann jemanden, bei dem Du spürst, dass er böse ist, dann verdränge es nicht! Nimm es wahr und handle danach!
Also ich habe auf jeden Fall daraus gelernt, dass es schlechte Menschen gibt, aber ich werde dieser Frau niemals den Triumpf lassen, zukünfitg allen Menschen zu misstrauen.
Ich glaube immernoch an das Gute im Menschen und jeder, auf den ich treffe, kommt erstmal unter den Generalverdacht ein GUTER Mensch zu sein. Aber ich habe eben auch gelernt: Es GIBT solche Menschen, bei denen kannst Du noch so guten Willen haben- es wird nicht fruchten. ich finde nach wie vor: man sollte es IMMER gütlich versuchen, aber eben nicht unbegrenzt.

Ich würde ganz sicher solchen Menschen keine zweite und dritte Chance geben, so wie ich es damals getan habe.
ZB hat besagte Frau mehrmals die Blumen die wir aufs Grab meines Opas gepflanzt haben rausgerissen und andere hingepflanzt (bzw hat sie es nicht selber gemacht sondern einen teuren Gärtner engagiert, dies zu tun und der wusste natürlich auch nicht, dass er das hätte garnicht tun dürfen: Der hat gedacht, dass es schon OK ist, die bestehende Bepflanzung einfach platt zu machen- wie soll er es auch wissen?). Und dann hat sie sich dumm gestellt und gesagt: DAs wäre doch viel schöner, wie SIE es macht und unser Gemüse hätte meinem Opa eh nicht gefallen. Und wir wären ja sicher froh, dass das ein Gärtner so schön gemacht hat.
HEUTE würde ich in so einem Fall nicht zweimal darum bitten, das künftig nicht mehr zu machen (so wie ich es damals getan habe: Da habe ich diese Frau noch ein paar mal gebeten, das bitte nicht mehr zu tun und einfach mal ein Mißverständnis unterstellt). Heute würde ich gleich reagieren.

Violetta Valerie, danke für deine Worte. Tut mir leid, dass es dir so ergangen ist. Es ist aber ein gutes Gefühl, dass jemand versteht, was ich gerade fühle, wie es mir wirklich geht.
Unsere ganze Familie ist auch sehr erschüttert, wie sich die LG benimmt. Meine Mutter und sie hatten sich noch nie sehr gut verstanden. Deshalb hat mein Onkel wohl uns anstelle meiner Mutter als Erben eingesetzt, weil meine Mutter ihn gebeten hatte entweder zu heiraten oder sie aus dem Testament raus zu lassen, wenn er eines schreiben sollte.
Als mein Onkel letztes Jahr starb und die Tage darauf waren viele Formalitäten zu klären. Die LG hat meine Mutter damals total fertig gemacht. Sie war nicht nur, weil sie ihren einzigen Bruder verloren hat ein nervliches Wrack. Zb. durften wir als seine beiden Nichten nicht auf der Sterbeanzeige erscheinen. Als wir später eine eigene schalteten bekam meine Mutter einen bitterbösen Anruf, wieso sie das hat zugelassen, da müssen sehr miese Worte gefallen sein.
All das kommt einem wieder in den Kopf. So dass man, wenn man Nachts aufwacht und einem sowas einfällt, nicht mehr zur Ruhe kommt und nicht einschlafen kann.
So ähnlich war das bei uns auch: Ich musste mich auch um alles kümmern, weil meine Mutter von dieser Frau bereits so fertig gemacht wurde, dass garnichts mehr ging.
Schlimm, dass es offenbar mehr solche Menschen gibt.
Das tut mir echt leid für euch!
 

Alopecia

Aktives Mitglied
Vielen Dank Amatio, im Testament steht aber, dass die LG das lebenslange Wohnrecht erhält und wir die Wohnung nach ihrem Tod erben. Das Wohnrecht erlischt auch, wenn sie einen neuen Partner hat.
Diese Formulierung gibt Grundlage für den Anwalt der LG zu behaupten, dass sie rechtmäßige Eigentümerin an der Wohnung ist, solange sie lebt. Weil wir erst nach ihrem Tod als Erben eingesetzt sind.

dann hat der Anwalt der LG nicht den Hauch einer Ahnung von seinem Job, oder - was wahrscheinlicher ist - er versucht es einfach mal, und hofft, auf der Gegenseite auf Ahnungslose zu treffen, die darauf reinfallen.

Tatsache ist, dass der Sachverhalt in Eurer Situation glasklar ist. Ich verstehe daher nicht, wo das Problem zb mit dem Erbschein liegt. Was genau hat die LG da zu unterschreiben? Sie hat mit dem Erbe _NICHTS_ zu tun.

Ich verstehe auch nicht, warum ihr auf Teufel komm raus eine gütliche Einigung durchziehen wollt. Zeigt dieser Trulla doch endlich mal, was Sache ist, sie bettelt ja mit Ihrer Art förmlich drum, sonst hast du am Ende einen Fall wie VV, der sich unnötig zig jahre in die länge zieht. direkt klare ansage, keine gnade, fertig. klingt zwar hart, aber ist bei manchen menschen die EINZIGE lösung.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 117789

Gast
Vielen Dank Amatio, im Testament steht aber, dass die LG das lebenslange Wohnrecht erhält und wir die Wohnung nach ihrem Tod erben. Das Wohnrecht erlischt auch, wenn sie einen neuen Partner hat.
Diese Formulierung gibt Grundlage für den Anwalt der LG zu behaupten, dass sie rechtmäßige Eigentümerin an der Wohnung ist, solange sie lebt. Weil wir erst nach ihrem Tod als Erben eingesetzt sind.
Das stimmt aber so nicht. Eigentümer und Erben der Wohnung seid ihr und sie hat das Nutzungsrecht.
 

momo28

Sehr aktives Mitglied
Vielen Dank Amatio, im Testament steht aber, dass die LG das lebenslange Wohnrecht erhält und wir die Wohnung nach ihrem Tod erben. Das Wohnrecht erlischt auch, wenn sie einen neuen Partner hat.
Diese Formulierung gibt Grundlage für den Anwalt der LG zu behaupten, dass sie rechtmäßige Eigentümerin an der Wohnung ist, solange sie lebt. Weil wir erst nach ihrem Tod als Erben eingesetzt sind.

Steht da wirklich drin, dass ihr erst nach ihrem Tod die Wohnung erbt, also Nacherben seid?
Oder steht da, dass ihr erst nach dem Tod der LG über die Wohnung verfügen dürft?

Das wäre ein sehr großer Unterschied.
 

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