Ich wäre auch bitter enttäuscht von meinem Partner, wenn er mich nach 27 Jahren die wir zusammen gelebt haben, in denen er überwiegend bei mir gewohnt hat, mit einem Konto und Wohnrecht abspeist. Und er zwei Nichten ansonsten zu Alleinerben einsetzt. Und ich das Wohnrecht noch dazu verliere, wenn ich wieder eine Partnerschaft eingehe. Wenn ich darüber hinaus noch schwer krank bin und darum vermutlich nicht oder nur eingeschränkt arbeitsfähig.
Ich kann auch Eure Seite sehen, daß Ihr das Verhalten der Lebensgefährtin weder zu Lebzeiten des Onkels noch nach seinem Tod gut fandet. Und Ihr den Eindruck habt, sie habe ihn ausgenutzt. Aber wie eine Partnerschaft wirklich war, läßt sich von außen nicht beurteilen. Fakt ist, daß Euer Onkel fast 30 Jahre mit ihr zusammen war.
Aber all das spielt aus meiner Sicht in der vorliegenden Erbschaftsauseinandersetzung keine Rolle. Es gibt ein Testament. Mag es fair sein oder nicht. Es ist die Richtschnur für das weitere Handeln.
Ihr seid Alleinerben, erbt Eigentumswohnung, weiteren Grundbesitz, der durchaus irgendwann im Wert steigen kann, und sämtliche weitere Vermögensgegenstände wie Pkw etc.
Dafür müßte Ihr der Lebensgefährtin ein lebenslanges Wohnrecht einräumen bzw. mind. bis sie eine neue Partnerschaft eingeht.
Dadurch wird es schwer bis unmöglich, die Wohnung zu verkaufen. Wenn die Lebensgefährtin ca. 10 Jahre älter ist als Ihr, kann es sehr lange dauern, bis Ihr über die Wohnung frei verfügen und sie zu einem ordentlichen Preis verkaufen könnt.
Gleichzeitig treffen natürlich Euch als Erben sämtliche Verpflichtungen aus dem Erbe und nicht die Lebensgefährtin. Sie ist nicht Erbin. Es ist nicht ihre Angelegenheit, Unterlagen zu sichten und zu ordnen, Verträge zu bedienen oder zu kündigen. Auch Beerdigungskosten sind aus dem Erbe und nicht dem Vermächtnis zu tragen und natürlich müssen die Erben die Grabpflege sicherstellen. Auch sämtliche Belastungen der Wohnung als Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind zu tragen.
Euer Vorschlag, der Lebensgefährtin ein Drittel des Verkaufspreises der Wohnung gegen Verzicht auf ihr Wohnrecht zukommen zu lassen, ist also nicht uneigennützig. Nur durch Abkauf ihres Wohnrechtes könntet Ihr aktuell die Wohnung überhaupt zu einem angemessenen Verkaufserlös vermarkten und Euch Eurer Verpflichtungen als Wohnungseigentümer entledigen.
Die Entscheidung, ob sie das Angebot annimmt oder lieber auf ihrem Wohnrecht besteht, liegt bei ihr. Da sie keinen Einfluß auf Eure Verkausverhandlungen und damit den erzielbaren Verkaufserlös hat, würde ich mich an ihrer Stelle nicht auf einen unbestimmten Betrag wie 1/3 des Verkaufspreises einlassen, sondern eine feste Summe X fordern.
Ich an Eurer Stelle würde ihr ein sehr gutes Angebot machen. Ich hätte weder Lust, mir für die nächsten Jahrzehnte eine Wohnung ans Bein zu binden, die ich weder selbst nutzen oder gut gewinnbringend vermieten, noch gut verkaufen kann. Ich hätte auch keine Lust, mich noch Jahrzehnte mit der enttäuschten Lebensgefährtin als Bewohnerin meiner Wohnung auseinanderzusetzen.
Ich würde sehr freundlich und verhandlungsbereit auf die Lebensgefährtin zugehen in der Hoffnung, daß sie zustimmt und sich ihr Wohnrecht zu einem akzeptablen Preis abkaufen läßt.