Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Erbschaftsstreit bahnt sich an

V

VonBodenschatz

Gast
Aktuell gibt es vermutlich nur das Testament.
Aus dem Testament heraus soll sie in des Onkels Wohnung ein Wohnrecht haben.
Man wird sich fragen, ob Du sie überlebst oder anders herum, da ihr nur 10 Jahre auseinander seid. Die Instandhaltungskosten wirst Du und Deine Schwester aber tragen dürfen. Damit ist die Wohnung in meinen Augen nichts mehr wert.
Das Wohnrecht wird sie wegen des Testament beanspruchen wollen. so dass es als dingliches Recht im Grundbuch eingetragen wird. Das Recht zu wohnen lastet dann auf der Wohnung unabhängig davon, wer Eigentümer ist. Ein Käufer würde für eine Wohnung, für die er die nächsten dreißig Jahre keine einnahmen aber Kosten hat, eher nicht kaufen.
Aktuell hat die LG noch kein Wohnrecht sondern lediglich den Anspruch, und zwar gegen die Erben. Wenn die Wohnung also verkauft wird, bevor der Anspruch eingetragen wurde, so kannst Du mangels Eigentumseigenschaft den Anspruch nicht mehr erfüllen. Der Käufer ist ohne Eintrag nicht Anspruchsgegner. Dein Anwalt könnte auf die Idee kommen, einen schnellen Verkauf an Deine Mutter zu empfehlen, deren Erbin Du und die Schwester sein werdet.
Dass aus jeglichem Erbe Steuern anfallen, lässt sich kaum verhindern.
Man versteht hier aber die LG nicht, die wie Du schreibst - lebenslang in der Wohnung wohnen soll ohne deren Kosten zu tragen.
Sinnigerweise müsstest Du eine Excel Tabelle machen, in der die verschiedenen Szenarien, die Du Dir denken kannst und die sie sich denkt, einträgst. Wert der Wohnung, Wert des Wohnrechts etc. Daraus lässt sich auch die Steuer (je für Dich und Deine Schwester separat) ableiten.
Das was am günstigsten ist, werdet ihr dann versuchen zu verhandeln, wobei Du mit Schwester doch zu dem Ergebnis kommen könnt, dass ihr die Wohnung los werden müsst.
 
W

Wurzelsepp

Gast
Ich finde, es ist ein Schlag ins Gesicht der Lebenspartnerin, nach 27 Jahren zwei Nichten einzusetzen als Alleinerben, die laut Erbfolge überhaupt nicht erbberechtigt wären.
Doch, laut Erbfolge sind die beiden natürlich erbberechtigt, solange es keine eigenen Nachkommen gibt. Es gibt ja keine anderen Erbberechtigten, soweit ich verstanden habe.
Was ich nicht verstanden habe ist, wieso sie ein Drittel der Wohnung bekommen soll. Laut Testament bekommt sie doch bloß ein Wohnrecht (vermutlich ist das sogar ein Nießbrauchrecht, dh. sie kann zu Lebzeiten komplett über die Wohnung verfügen und sie z.B. auch vermieten, was je nach Lage durchaus großzügig ist). Mehr würde ich ihr bei ihrem Verhalten auch nicht geben: Ihr scheint nicht an einer gütlichen Einigung mit euch gelegen zu sein, deswegen würde es sich für mich erübrigen, auf sie zuzugehen.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass sie euch juristisch irgendwas kann. Das Testament ist so wie es ist. Ist es denn notariell beglaubigt? Das wäre natürlich besonders sicher für euch.
Ich denke, Du solltest Dir keinen Kopf machen und auch nie verggessen: Geld ist nicht alles: Ihr habt nichts zu verlieren, da ihr ja nicht an der Wohnung hängt. Ärgerlich wäre so ein Erbschaftsstreit sicher, aber ihr habt nichts zu verlieren also solltet ihr euch auch keine Sorgen darüber machen.
Ich habe etwas ähnliches hinter mir, wo eine Lebensgefährtin sich das Familienanwesen unter den Nagel reißen wollte: Das war eine ganz schlimme Zeit, weil so viele Emotionen (neben dem Vermögen) dran hingen und es um komplette Existenzen ging, die am Abgrund hingen.
Sei froh, dass das bei euch nicht der Fall ist. Ich weiß, das ist immer ein schwacher Trost, aber Geld allein ist es nicht wert, sich dafür aufzureiben: Ihr habt einen Anwalt- lasst den machen und macht euch keine Sorgen.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Schroti: Sie ist Vermächtnisnehmerin. So wurde es uns zumindest vom Anwalt erklärt. Wir sind Alleinerben und müssen ihr das, was sie geerbt hat aushändigen (Konto mit dem Geld drauf) bzw. zur Verfügung stellen (Wohnrecht). Es war keine einfache Beziehung. Sie arbeitet nur wenige Stunden in der Woche, ist selbst chronisch krank und hat die ganze Zeit hauptsächlich von seinem Geld gelebt. Er hat ihr die Wohnung renoviert und sie hat immer nur das beste und teuerste gefordert. Genauso bei Urlauben etc. Sie verstand es gut auch sein Geld unter die Leute zu bringen. Trotzdem - hätte sie jetzt alles geerbt, hätten wir das ebenfalls akzeptiert. Aber das wollte mein Onkel nicht und er hatte wohl seine Gründe dafür.
 
G

Gelöscht 117337

Gast
Die Gesetzeslage ist klar, da gibt es nichts zu deuten und zu fordern, der andere Anwalt hat überhaupt keine Grundlage, euch "auszuziehen". Alles nur Säbelgerassel. Und euer Anwalt ist pure Geldverschwendung.

Eure Mutter ist gesetzliche Erbin. Das Testament gibt es nur für dich und deine Schwester und damit die LG auch etwas abbekommt.

Warum um alles in der Welt lasst ihr euch so unter Druck setzen?

Und: Nein, da bahnt sich kein Erbschaftsstreit an, weil der Onkel alles in seinem Sinne geregelt hatte. Wem das so nicht passt, hat eben Pech.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
@VonBodenschatz: Sie wird sich das Erbe schlichtweg nicht leisten können. Unser Anwalt sagt, sie hat für das Wohnrecht Erbschaftssteuer zu zahlen. Das sind Restlebensdauer (wird gerechnet bis zum Durschnittsalter 83) x monatliche Miete x 12 Monate pro Jahr. Das sind ca. 160000 Euro und davon muss sie 30% berappen. Da reicht noch nicht mal das Bargeld, was sie geerbt hat. Wir könnten es uns einfach machen und ihr sagen: "Wir machen es so wie im Testament" Sie müsste ablehnen, weil sie die Steuer nicht zahlen kann. Aber wir finden schon, dass sie nicht leer ausgeht. Sie war die Partnerin meines Onkels und der hat auf jeden Fall gewollt, dass sie auch was bekommt.
@Wurzelsepp: Testament war beim Amtsgericht hinterlegt. Also ganz offiziell. Ich mache mir keine Sorgen um mein Erbe. Bis der Anwalt uns erklärt hat, dass vom Wert der Wohnung das Wohnrecht abgezogen wird und wir nur für den Rest Erbschaftssteuer zahlen müssten (mit Freibetrag wohl gar nichts mehr) wollten wir sogar ablehnen. Dann werden allerdings weitere Erben gesucht - das geht bis zu Cousins meines Onkels und ich kenne da welche, die der LG eiskalt alles weggenommen hätten. Wir versuchen eine gute Einigung.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Eure Mutter ist gesetzliche Erbin. Das Testament gibt es nur für dich und deine Schwester und damit die LG auch etwas abbekommt.
Kleine Korrektur?
Eure Mutter wäre gesetzliche Erbin geworden, wenn es kein Testament gäbe. Das Testament gibt es nur, um Rechtsnachfolger (Du, Schwester) zu bestimmen und in einem Vermächtnis einer anderen Person (LG) einen Vermögensanteil zuzuwenden.

Bis der Anwalt uns erklärt hat, dass vom Wert der Wohnung das Wohnrecht abgezogen wird und wir nur für den Rest Erbschaftssteuer zahlen müssten (mit Freibetrag wohl gar nichts mehr) wollten wir sogar ablehnen. Dann werden allerdings weitere Erben gesucht...
Ihr hab Fristen zu wahren, innerhalb derer Ihr ablehnen könnt. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass das erbe überschuldet war, bleibt nur die Nachlass Insolvenz.

Dem Rechtsanwalt braucht Ihr in Sachen Fristen keinen Millimeter zu trauen!!

Er ist Euer Vertreter.
Er handelt dann, wenn ihr nicht handelt.
Er handelt in Eurem Auftrag, daher müsst ihr Euch genau das zurechnen lassen, was er für euch unternimmt - oder was er versäumt.
Ihr hättet nämlich (nachweisbar) darauf drängen müssen, dass er etwas nicht versäumt und nur dann geht er in Haftung, falls er nicht durch 1000 Gründe beweisen kann, dass er nicht konnte (glaub ich).



Wir sind Alleinerben und müssen ihr das, was sie geerbt hat aushändigen (Konto mit dem Geld drauf)
Falsch.
Nur den Betrag, kein Konto, keine Vollmacht für Überziehung, welche durch den Kontoinhaber (nebst sonstiger Berechtigten?) von der Bank zurück gefordert werden könnte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Jessica133

Aktives Mitglied
Hallo Bodenschatz, richtig, meine Mutter hat meinen Onkel immer wieder gebeten ein Testament zu schreiben. Sie hatte Angst - aufgrund seiner Krankheit - dass er verstirbt und sie deshalb Erbin wird und sich mit der LG auseinandersetzen muss. Sie hat ihm gesagt, er soll seiner Freundin ausreichend vererben und wenn dann noch was übrig bleibt, kann er das seinen beiden Patenkindern (also mir und meiner Schwester vermachen). Er hat es sich aber anders gedacht. Er hat geschrieben, dass seine LG das eine Bankkonto bekommt und wir das andere. Ungeachtet, was drauf ist. Auf unserem war eben nichts mehr drauf. Auf ihrem schon. Von einem Betrag war nie die Rede - insofern - welcher Betrag denn genau? Es sind keine Schulden da. Ich verlasse mich nicht nur auf den Anwalt. Bin momentan dabei, die Verträge, die wegen Rückbuchung angemahnt werden nach der Reihe abzumelden. Habe nun auch sämtliche Unterlagen aus seiner Wohnung sortiert und abgeheftet. Natürlich - bei seiner Lebensgefährtin könnte noch irgendein unbezahlter Kreditvertrag herumliegen, aber es gibt nirgendwo einen Hinweis darauf. Da müssten ja Abbuchungen auf den Konten auftauchen.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
"Nur den Betrag, kein Konto, keine Vollmacht für Überziehung, welche durch den Kontoinhaber (nebst sonstiger Berechtigten?) von der Bank zurück gefordert werden könnte."

:cool::sleep: ok ich stand auf dem Schlauch. Guter Hinweis, dass wir das Geld auf dem Konto dann an sie weitergeben und das Konto daraufhin löschen. Werde ich im Hinterkopf behalten!
 

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Sie kann für sich entscheiden, ob sie das Erbe annehmen möchte, das ist nicht eure Baustelle. Lehnt sie ab, geht sie eben leer aus. Ihr könnt dann alles haben, abzüglich der Steuer. Unter dem Strich wird es eine günstige Wohnung sein, das ist es dann auch schon. Also kein Grund ein schlechtes Gewissen zu haben.
Distanziere dich von ihr, das war der beste Tip bisher. Ihr Anwalt kann schreiben was er will, das ist sein Job. Aber ob das realistisch ist, ist dann was anderes.
 

Alopecia

Aktives Mitglied
Als Schenkung hat sie das bekommen? Geerbt ja nicht, da du und deine Schwestern ja Alleinerbinnen seid.
Ich finde, es ist ein Schlag ins Gesicht der Lebenspartnerin, nach 27 Jahren zwei Nichten einzusetzen als Alleinerben, die laut Erbfolge überhaupt nicht erbberechtigt wären.
Die Qualität der Beziehung zwischen Partnerin und Onkel solltest du nicht beurteilen. Sie geht dich schlichtweg nichts an.
Anstelle der Frau würde ich das Testament anfechten. Blöd, dass sie nicht verheiratet waren.

liebe schroti - du hast offensichtlich von erbrecht _NULL_ ahnung, oder?

der onkel darf JEDEN menschen zum erben einsetzen, es steht ihm völlig frei. selbst irgendeinen penner unter ner brücke, den er ne woche vorher kennengelernt hat (sofern er, zum zeitpunkt der verfügung in vollbesitz seiner geistigen kräfte ist)

Der Erblasser bestimmt alleine, wen er als seinen Erben einsetzen will. Wen der Erblasser in seinem Testament als Erben benennen will, steht ihm frei. Er kann Familienmitglieder, Verwandte, seinen Ehe- oder Lebenspartner oder auch einen sonstigen beliebigen Dritten in seinem Testament als Erben einsetzen.
wie zum geier kannst du da was von "nicht erbberechtigt" faseln? vielleicht willst du das ja nochmal erleutern, denn diese aussage ergibt weniger als GAR KEINEN sinn, sorry.
gäbe es entgegen dem vorliegenden sachverhalt kein testament und wäre damit die gesetzliche erbfolge valide, dann gäbe es im vorliegenden thread unter den erwähnten personen genau EINE person, die nicht erbberechtigt wäre - und zwar die lebensgefährtin. eine minute googlen hätte diese info dir auch ausgespuckt. aber du behauptest lieber, die nichten wären nicht erbberechtigt - holy shit ...

Ohne Trauschein oder eingetragene Lebenspartnerschaft taucht der Partner in der gesetzlichen Erbfolge nicht auf. Er wird kein Erbe, erhält keinen Pflichtteil – noch nicht einmal ein Mitspracherecht, was die Bestattung und die Trauerfeierlichkeiten angeht, wird ihm zugesprochen.
die gute frau, deren beziehung und charakter wirklich niemand was angeht - das war allein die wahl und das problem des onkels - hat keinerlei (!) handhabe, dieses testament anzufechten. wenn man der TE glauben kann, hat sie im laufe des lebens ja schon mehr als genug vom onkel bekommen, also ist nichts mit "schlag ins gesicht" - so oder so wäre dafür aber auch der ONKEL (!!!) verantwortlich, und nicht die nichten, die nix dafür können, dass sie als haupterben bzw alleinerben eingesetzt wurden!

liebe TE, lass dir so einen blödsinn marke "nicht erbberechtigt" doch bitte hier nicht einreden. ihr steht im testament, also erbt ihr. ende der durchsage.

Schroti: Sie ist Vermächtnisnehmerin. So wurde es uns zumindest vom Anwalt erklärt.
was bedeutet, dass ein teil des vermögens aus dem erbe "genommen" wurde, sozusagen ausserhalb des erbes vermacht wurde, ohne die betreffende person (hier die LG) als erbe einzusetzen. warum auch immer. also alles so wie gesagt : ihr steht nichts zu (ausser dem vermachten teil) und sie hat auch null handhabe irgendwas anzufechten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben