V
VonBodenschatz
Gast
Aktuell gibt es vermutlich nur das Testament.
Aus dem Testament heraus soll sie in des Onkels Wohnung ein Wohnrecht haben.
Man wird sich fragen, ob Du sie überlebst oder anders herum, da ihr nur 10 Jahre auseinander seid. Die Instandhaltungskosten wirst Du und Deine Schwester aber tragen dürfen. Damit ist die Wohnung in meinen Augen nichts mehr wert.
Das Wohnrecht wird sie wegen des Testament beanspruchen wollen. so dass es als dingliches Recht im Grundbuch eingetragen wird. Das Recht zu wohnen lastet dann auf der Wohnung unabhängig davon, wer Eigentümer ist. Ein Käufer würde für eine Wohnung, für die er die nächsten dreißig Jahre keine einnahmen aber Kosten hat, eher nicht kaufen.
Aktuell hat die LG noch kein Wohnrecht sondern lediglich den Anspruch, und zwar gegen die Erben. Wenn die Wohnung also verkauft wird, bevor der Anspruch eingetragen wurde, so kannst Du mangels Eigentumseigenschaft den Anspruch nicht mehr erfüllen. Der Käufer ist ohne Eintrag nicht Anspruchsgegner. Dein Anwalt könnte auf die Idee kommen, einen schnellen Verkauf an Deine Mutter zu empfehlen, deren Erbin Du und die Schwester sein werdet.
Dass aus jeglichem Erbe Steuern anfallen, lässt sich kaum verhindern.
Man versteht hier aber die LG nicht, die wie Du schreibst - lebenslang in der Wohnung wohnen soll ohne deren Kosten zu tragen.
Sinnigerweise müsstest Du eine Excel Tabelle machen, in der die verschiedenen Szenarien, die Du Dir denken kannst und die sie sich denkt, einträgst. Wert der Wohnung, Wert des Wohnrechts etc. Daraus lässt sich auch die Steuer (je für Dich und Deine Schwester separat) ableiten.
Das was am günstigsten ist, werdet ihr dann versuchen zu verhandeln, wobei Du mit Schwester doch zu dem Ergebnis kommen könnt, dass ihr die Wohnung los werden müsst.
Aus dem Testament heraus soll sie in des Onkels Wohnung ein Wohnrecht haben.
Man wird sich fragen, ob Du sie überlebst oder anders herum, da ihr nur 10 Jahre auseinander seid. Die Instandhaltungskosten wirst Du und Deine Schwester aber tragen dürfen. Damit ist die Wohnung in meinen Augen nichts mehr wert.
Das Wohnrecht wird sie wegen des Testament beanspruchen wollen. so dass es als dingliches Recht im Grundbuch eingetragen wird. Das Recht zu wohnen lastet dann auf der Wohnung unabhängig davon, wer Eigentümer ist. Ein Käufer würde für eine Wohnung, für die er die nächsten dreißig Jahre keine einnahmen aber Kosten hat, eher nicht kaufen.
Aktuell hat die LG noch kein Wohnrecht sondern lediglich den Anspruch, und zwar gegen die Erben. Wenn die Wohnung also verkauft wird, bevor der Anspruch eingetragen wurde, so kannst Du mangels Eigentumseigenschaft den Anspruch nicht mehr erfüllen. Der Käufer ist ohne Eintrag nicht Anspruchsgegner. Dein Anwalt könnte auf die Idee kommen, einen schnellen Verkauf an Deine Mutter zu empfehlen, deren Erbin Du und die Schwester sein werdet.
Dass aus jeglichem Erbe Steuern anfallen, lässt sich kaum verhindern.
Man versteht hier aber die LG nicht, die wie Du schreibst - lebenslang in der Wohnung wohnen soll ohne deren Kosten zu tragen.
Sinnigerweise müsstest Du eine Excel Tabelle machen, in der die verschiedenen Szenarien, die Du Dir denken kannst und die sie sich denkt, einträgst. Wert der Wohnung, Wert des Wohnrechts etc. Daraus lässt sich auch die Steuer (je für Dich und Deine Schwester separat) ableiten.
Das was am günstigsten ist, werdet ihr dann versuchen zu verhandeln, wobei Du mit Schwester doch zu dem Ergebnis kommen könnt, dass ihr die Wohnung los werden müsst.