So eng kann die Beziehung ja nicht gewesen sein, wenn sie es 27 jahre lang nicht geschafft hat bei ihm einzuziehen (oder er zu ihr, seine Wohnung hätte er dann vermieten können). Wenn sich der Onkel schon die Mühe gemacht hat ein Testament aufzusetzen, wird er es sich schon gut überlegt haben, wer wieviel kriegt. Er kannte auch die LG am besten. Würde mich nicht wundern, wenn er sie mit dem Wohnrecht versorgt haben wollte, ohne dass sie Zugriff auf ein größeres Vermögen hat, das sie binnen kurzer Zeit vielleicht verbraten gehabt hätte.
Ich würde das alles jetzt ehrlich gesagt auch über die Anwälte klären lassen. Ihr habt ihr ein Angebot gemacht bei dem sie deutlich mehr bekommen hätte, als ihr laut Testament überhaupt zugestanden wäre. Natürlich hätte sie mehr bekommen, wenn sie ihn geheiratet hätte. Aber dazu kam es nicht, obwohl sie Zeit genug dazu gehabt hätten. Entweder weil sie nicht wollte (dann ist sie jetzt selber schuld) oder weil er es nicht wollte (dann wird er auch dafür Gründe gehabt haben).
Ihr seid in meinen Augen nur dazu verpflichtet, fair mit ihr umzugehen. Also nicht zu versuchen, ihr Dinge wegzunehmen, die ihr laut Testament zugestanden wären (etwa versuchen das Wohnrecht zu vereiteln). Aber ob sie das Erbe annimmt oder nicht, das muss sie selber wissen.
Wenn es wirklich nur darum gegangen wäre, dass sie die Steuer nicht zahlen kann, hätte die LG auch anders mit der TE und ihrer Schwester umgehen können. Also an Stelle von "es ist immer noch nicht genug" fragen können, ob sie ihr das Wohnrecht wieder abkaufen (notfalls dafür selber einen Kredit dafür aufnehmen) würden, dass sie die Steuer zahlen kann und noch ein hübsches Sümmchen für ihre Zukunft übrig bleibt. Oder dass die Wohnung vermietet wird und mit einem Teil der Einnahmen ihre Schulden aus der Steuer getilgt werden. Aber so wäre mir das echt zu doof.