Styx.85
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Ich halte das für einen sehr wichtigen Ansatzpunkt.Bei mir im Umfeld werden z.B. Langzeitarbeitslose im Rahmen der Sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt stundenweise als Hilfkräfte in Behörden eingesetzt. Es geht also um Menschen, die zumindest teilweise arbeitsfähig sind aber die auf dem normalen Arbeitsmarkt schwer vermittelbar sind.
Die Gesellschaft unterstützt hier ihre hilfsbedürftigen Individuen dabei, eine gewisse Struktur beizubehalten, zumindest das Gefühl zu behalten, gebraucht zu werden und so der Geber-Gesellschaft im Rahmen eines eigenen Arbeitseinsatzes etwas zurück zu geben.
Dies verhindert effektiv völlige Resignation und stärkt einen gewissen Selbstwert aus dessen Fehlen oft sehr faulige Pflänzchen erwachsen.
Dass der 2. Arbeitsmarkt tendentiell ein Hemmnis vor dem Übertritt in den ersten Arbeitsmarkt darstellt ist nachvollziehbar. Sogar sehr gut, wenn man an die oftmals komplexen Problemchen der Leute darin denkt.
Was ich jedoch nicht verstehe, zumindest bei einem physisch und pschisch Gesundem, ist, inwiefern die Einrichtung hier ein Mitspracherecht beim Verlassen des 2. Arbeitsmarktes hat.
Wenn nun beispielsweise ein Langzeitarbeitsloser sich bewirbt und dann auch einen Job auf dem 1. Arbeitsmarkt in Aussicht gestellt bekommt, warum sollter er die Einrichtung des 2. Arbeitsmarktes nicht verlassen dürfen? Er hat ja keinen Vormund.
@Andreas900 , weißt du da mehr darüber?
Liegt es wirklich in der Macht einer Einrichtung oder eines Trägers, einem willigen Steuerzahler seinen Platz in der 1. Garde zu verwähren? Welchen Sinn sollte das haben?
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