Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Beifahrer zieht festgeklebten Aktivisten von der Fahrbahn - schwere Hautverletzungen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Ich habe mich nun zu dem Begriff hinreißen lassen, es stimmt einfach nicht. Eine Demo in Deutschland muss angemeldet und genehmigt werden. Schon formal ist es keine Demonstration.
Doch. Es ist schon eine Demonstration, aber eben eine unangemeldete. Auch formal ist es natürlich eine Demo- ob angemeldet oder nicht.
Eine Versammlung oder Demonstration (= Versammlung mit dem Zweck, seine Meinung kund zu tun) ist auch nicht automatisch illegal, weil sie nicht angemeldet ist.
Man muss Demos zwar anmelden, aber wenn man der Anmeldung nicht nachkommt, ist deswegen die Demo an sich noch nicht illegal. Verständlich? (also das Vergehen der Initiatoren wäre dann nicht, die versäumte Genehmigung, sondern die Versäumte Anmeldung)
Und nein: Eine Demo muss NICHT genehmigt werden! Sie muss nur angemeldet werden. ABER sie kann verboten werden, wenn aus ihr eine Gefahr entstehen könnte.
Ich hoffe, der Unterschied ist klar.
Eine Demo ist DANN illegal, wenn sie verboten wurde: NICHT, wenn sie nicht angemeldet wurde.
Eine Demo im Freien muss angemedelt werden und muss nicht genehmigt werden, ABER sie kann verboten werden (auch im Vorfeld)
Verboten werden kann sie dann, wenn sie zB die Sicherheit gefährdet.
Vermutlich würde so ein Verbot bei Klebeaktionen auf der Straße dann auch passieren (oder man würde die Straße sperren)

 

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Artikel vom 10.02.2023
"Drei Klimaaktivistinnen sind wegen einer Straßenblockade vom Amtsgericht Greifswald zu Geldstrafen verurteilt worden. Die 22, 25 und 31 Jahre alten Frauen wurden am Dienstag der Nötigung schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Sie sollen jeweils 210, 230 und 480 Euro Strafe zahlen. Es war der erste Prozess in diesem Zusammenhang in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Verurteilten hatten eingeräumt, Anfang März im Berufsverkehr eine viel befahrene Kreuzung in Greifswald mit Sitzblockaden gesperrt zu haben, was Staus zur Folge hatte. Die Frauen beriefen sich auf das Versammlungsrecht, das Gericht folgte dieser Argumentation aber nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig."
 

Revan233

Aktives Mitglied
Und das beweist, dass alle anderen sich irren? (...)

Die Entscheidung wurde ohnehin vom Landgericht als nächsthöhere Instanz kassiert.





Übrigens:

Ähm, nein, das ist so nicht richtig. Das ist ein kompletter Verständnisfehler!
Im Gegenteil!
Gesetzestexte leben von der Auslegung. Deswegen brauchen wir Juristen.
Und Auslegen bedeutet eben nicht dass man ausschließlich nach dem geht, was da steht.
Ein Kernstück unserer rechtssttalichkeit ist die Frage nach dem Ziel eines Gesetzes:

"Es kommt nicht darauf an für was ein Gesetz (angeblich) gedacht ist, sondern was im Gesetz steht."
Stimmt also garnicht!"
Der Budesgerichtshof sieht es eher umgekehrt:
Ein Gesetz muss ausgelegt werden:...
„...denn es ist nicht toter Buchstabe, sondern lebendig sich entwickelnder Geist, der mit den Lebensverhältnissen fortschreiten und ihnen sinnvoll angepasst weitergelten will, solange dies nicht die Form sprengt, in die er gegossen ist“

In unserer gängigen Rechtspraxis spricht man von der Teleologischen Auslegung der Gesetze: Gesetzestexte werden in ihrer Anwendung nach dem SINN für den sie stehen ausgelegt und nicht rein nach dem Wortlaut!
Der BGH sagt es doch selbst und selbst wenn er es nicht gesagt hätte, weiß das jeder Jurist:
Es darf durch Auslegung eben nicht die Form gesprengt werden, in welche der Gesetzestext gegossen wurde.

Es darf durch Auslegung nicht etwas ins Gesetz hineingebracht werden, was dort nicht ist. Auslegung muss aus der Norm herauskommen.

In der Rechtsgrundlage für die Präventivhaft in Bayern (Polizeiaufgabengesetz Bayern, Art. 17-20) sehe ich keinen Anhaltspunkt, weshalb diese Vorschriften auf irgendwas mit Terrorismus, nach klassischer Definition, beschränkt sein sollte. Auch nicht unter Anwendung teleologischer Auslegung, die mir wohlbekannt ist. In Art. 17 sind ausdrücklich auch Ordnungswidrigkeiten erfasst. Alleine daraus ergibt sich schon, dass diese Vorschrift gar nicht auf Terrorismus nach klassischem Verständnis beschränkt sein kann. Denn unter Terrorismus fallen klassischerweise Straftaten und keine Ordnungswidrigkeiten. Es spielt keine Rolle (in dieser Hinsicht), was der Gesetzgeber angeblich mit der Vorschrift erreichen wollte oder was andere behaupten was er angeblich wollte: er hat es klipp und klar geschrieben: auch Ordnungswidrigkeiten.

Es ist unmöglich mit Auslegung, auch mit teleologischer nun zum Schluss zu kommen:
der Gesetzgeber wollte nur schwere Straftaten. Nämlich Terrorismus. Hätte er das gewollt, hätte er die Vorschrift entsprechend formuliert. Jedenfalls würden Ordnungswidrigkeiten nicht erfasst sein.

Das ist nur ein Grund, es gibt noch viele weitere. Aber ein Grund an dem es zu 100% scheitert, reicht schon.

Wenn irgendjemand das anders sieht, bitte dezidierte juristische Begründung.
 

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Hör dich doch mal selber reden ...
Du bringst hier Winkelzüge um das Verhalten irgendwie zu rechtfertigen.
Demos werden nicht angemeldet, damit sie nicht abgelehnt werden. Weil das ja schon vorher klar ist. Das feierst Du als rechtsstaatlich. Dann wird die Aktion aufgelöst.

Was ist daran spontan? Das sind geplante und organisierte Rechtsbrüche, die nur deshalb nicht vorher untersagt werden (können), weil sie nicht angemeldet wurden (was sie müssten).

Es sind eben radikalisierte Extremisten. Schlimm.
Die Entscheidung wurde ohnehin vom Landgericht als nächsthöhere Instanz kassiert.
Na klasse, das hatte ich bei Winternacht auch irgendwie überlesen.
 

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Artikel vom 10.02.2023
"Drei Klimaaktivistinnen sind wegen einer Straßenblockade vom Amtsgericht Greifswald zu Geldstrafen verurteilt worden. Die 22, 25 und 31 Jahre alten Frauen wurden am Dienstag der Nötigung schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Sie sollen jeweils 210, 230 und 480 Euro Strafe zahlen. Es war der erste Prozess in diesem Zusammenhang in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Verurteilten hatten eingeräumt, Anfang März im Berufsverkehr eine viel befahrene Kreuzung in Greifswald mit Sitzblockaden gesperrt zu haben, was Staus zur Folge hatte. Die Frauen beriefen sich auf das Versammlungsrecht, das Gericht folgte dieser Argumentation aber nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig."
Das werden sie kaum durch bekommen, denn es ist nun mal eine Nötigung sogar gefährlicher Eingriff in den Straßenverkeher, u, nach der Bali/Thailand Sache, werden es sich viele Richter zwei mal überlegen sich allzu weit aus dem Fenster zu lehnen. Und der Richter respektive der Staatsanwalt war doch schon human. Normalerweise ist so ein Verhalten ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und wenn dass dann noch oben auf kommt, kann es richtig teuer werden.
 

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Aber NICHT jeder Bürger hat nun mal das Recht, den Verkehr nach Lust und Laune, oder wegen irgendwelcher Anliegen zu blockieren, und darum geht es. Es geht nicht um die Bewertung ihres Anliegens, sondern nur darum, das sie mit ihren Handlungen Straftaten begehen. (...)
Würdest du das auch so wohlwollend betrachten wenn sich irgendwelche rechte, für irgendwas auf die Straße pappen würden, und das ist keine rhetorische Frage.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Ja natürlich haben sie das Recht sich zu versammeln aber nicht mitten auf der Straße. DAS ist doch bestimmt nicht sooooo schwer zu verstehen oder doch?(...) Ja sie dürfen sich versammeln, auf dem Fußweg, im Park, auf dem Kinderspielplatz, vor der Kaufhalle, in einer Sackgasse, auf dem Feldweg, auf jedem öffentlichen Platz aber nicht auf der Fahrbahn, und nur darum und um nichts anders geht es.

Ich darf als Fußgänger, da kommt es auf die Beschilderung an, nicht mal Straffrei (Bußgeld) einen Radweg benutzen, und umgekehrt, und du willst uns hier allen ernstes erzählen, man könne und dürfe sich straffrei auf die Straße pappen, das ist doch jetzt nicht dein Ernst?(...)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Kleber ist noch wertneutral. Was sie nicht sind, ist "Klima-Aktivisten", denn die Forderungen wie Bürgerrat oder 9€ Ticket haben mit dem Klima rein gar nichts zu tun. Sind sie Aktivisten, im positiven Sinn, die was aktiv bewirken? Nein, sind sie nicht. Jeder, der eine Photovoltaikanlage installiert tut Aktiv mehr für das Klima. Wer im Wald Müll aufsammelt ist auch Aktivist, im Grunde jeder, der aktiv positiv was beiträgt. Machen die Kleber alles nicht. Sie sind weder "Klima" noch "Aktivisten".
Ich habe kürzlich die beeindruckende Reportage gegen illegalen Fischfang gesehen.
DAS sind Aktivisten. Die tun tatsächlich was. Das Gesoxe bei uns widert mich nur noch an, meinen mit der (angeblichen) Moral auf ihrer Seite können sie sich alles erlauben. Was sie übersehen: Sie sind nicht die Guten. Nicht wenn sie sich auf die Straße kleben und nicht wenn sie woanders "demonstrieren", wie sie es nennen.
„Hier wird sowieso bald alles abgebaggert, wir können machen, was
wir wollen“ oder „Wir haben die Dörfer gerettet und nun entscheiden wir, was damit wird!“
Echt jetzt? Und ja, sie sind radikle Krawallos. Die haben einfach nur Bock auf Bambule.

Ganz einfach, es nützt nichts. Darum verschwinden die Störer ja nicht.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben