Man kann ja von mir aus all diejenigen welche nachweislich krank sind und aus diesen Gründen nicht können von der Gutscheinregelung ausnehmen, aber bei dem zwanzigjährige Bubi, welcher partout nicht will, und sich ansonsten auch nicht gerade kooperativ zeigt, kann sowas eventuell Wunder wirken.Bei psychischen Erkrakungen ist die Gefahr Langzeitarbeitslos zu werden sehr hoch.
Da nützt auch der Arbeitskräftemangel nichts.