Dass man das prüfen und darüber diskutieren kann, halte auch ich für legitim, solange es mit der erforderlichen Sorgfalt geschieht.ich finde, das kann man durchaus diskutieren: Also ob zB 12 angemessener wäre. Kann ich mir durchaus vorstellen, dass das Sinn macht. Also gerade in diesem Alter sind die Schritte ja unglaublich groß: da ist ein riesen Unterschied zwischen 12 und 13 und erstrecht zu 14.
Also nicht einfach willkürlich ein niedrigeres Alter dafür festsetzen, sondern die Expertise von Entwicklungspsychologinnen und -psychologen sowie Psychiaterinnen und Psychiatern einholen. Außerdem die Erfahrungen, die in anderen Ländern mit niedrigerem Strafmündigkeitsalter gemacht wurden, berücksichtigen und evaluieren.
Nicht zuletzt hat das Ganze auch eine logistische und finanzielle Seite: Wenn Kinder schon im Alter ab 12 Jahren strafmündig sind, müssen angemessene Strafen und Erziehungsmaßregeln verhängt werden, für die Personal, Raum und Geld benötigt werden. Man muss sicher prognostizieren können, in welchem Umfang hier ein Mehrbedarf gegeben ist. Der Staat (sprich die Finanzministerien) muss Geld dafür zur Verfügung stellen.
Es fragt sich, ob es nicht sinnvoller ist, dieses Geld in Präventionsprogramme und eine bessere personelle Ausstattung der Jugendämter zu stecken.
Das Jugendstrafrecht ist außerdem vom Erziehungsgedanken beherrscht und nicht in erster Linie vom Strafgedanken. Bei der Frage, ab wann Jugendhaft angebracht ist, wird neben vielen anderen Faktoren auch das Alter und die individuelle Reife zu berücksichtigen sein, ebenso die psychische Gesundheit.
Wer sich von einer Absenkung des Alters für die Strafmündigkeit verspricht, dass im Fall Luise die Täterinnen automatisch für 10 Jahre im Knast verschwinden würden, der irrt sich nach meiner Einschätzung ganz gewaltig.