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Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5

kasiopaja

Urgestein
Nein, eben nicht.

Nur wenn beide arbeiten und oberhalb der Steuerfreigrenze, gleichen sich die Steuerklassenmodelle spätestens bei der Nachzahlung aus.

Arbeitet ein Partner gar nicht, gibt es nach bisherigem Modell tatsächlich durch die Kombo 3/5 einen finanziellen Vorteil, der zum einen nicht gerecht ist und zum anderen ein unselbständiges Lebensmodell beügnstigt.

Somit ist die Argumentation, dass es vermehrt Frauen zu Arbeit animieren soll, gerechtfertigt, da zumeist Frauen die schlecht - bzw nichtverdienende Fraktion in einer Partnerschaft sind.

Man sollte der überkommende Strukturen reformieren. Das geschieht nun.
Das stimmt doch nicht. Am Ende zählt die Jahreslohnsteuer-Tabelle und da kommt exakt derselbe Nettobetrag bei allen raus.
 

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Ja, das mag stimmen, dass es für das Jahresnetto nichts ändert. Aber beim grob Googeln habe ich gelesen dass es wohl für Familien mit mind. 2 Kindern eher nachteilig ist.
Ist es nicht.
Für manche ist ein Monatliches- Mehr besser als ein Jahres-Gleich
Weil sie gerne am Ende des Jahres nachzahlen?
Diese sinnlose Bevorzugung wegen eines Trauscheines soll nun endlich eine Gleichstellung von verheirateten zu unverheirateten Familien schaffen.
Das musst Du mir erklären.
Steuerklasse 1 ist exakt gleich mit Steuerklasse 4. (4/4 für verheiratete, 1 für Singles)
Es wird niemand bevorzugt.
Allerdings wird bei verheirateten quasi mit dem Durchschnitt aus beiden Einkommen gerechnet. Das bedeutet einen Progressionsvorteil für den besser Verdienenden, allerdings eben auch einen (kleineren) Nachteil für den schlechter Verdienenden. Unter dem Strich macht das damit einen tendenziell größeren Vorteil bei stark unterschiedlichen Einkommen. Und das macht durchaus Sinn.
Grundgesetz Artikel 6: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. " Normalerweise arbeitet einer in der Partnerschaft - meistens die Frau - nach dem eintreffen des Nachwuchses mindestens temporär weniger oder setzt auch mal ein paar Jahre aus (z. B. Mutterschutz). Es wird also weniger Einkommen erzielt, da die Kinder versorgt werden müssen. Kinder sind aber auch ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, daher finde ich die (kleine) Förderung gut.
Anders sieht es übrigens in anderen Lebensmodellen aus (z. B. Homo-Ehe), bei der i. d. R. keine Kinder erzogen werden, beide normal weg arbeiten können und somit - ob verheiratet oder nicht - auch keinen Vorteil haben.
Natürlich macht 3/5 Sinn wenn ein Partner gut verdient und der andere wenig. Gerade wenn der gut verdienende Partner zb noch Überstunden macht, Spät, Nachtzuschläge etc bekommt.
Nein. Der gut verdienende hat mehr Netto, dafür muss mehr nachgezahlt werden. Es macht keinen Unterschied.
Wenn dadurch Paare in Zukunft weniger Netto vom Brutto haben, dann fehlt monatlich das Geld, dann haben die Betroffenen noch weniger.
Eben nicht.
Nur wenn beide arbeiten und oberhalb der Steuerfreigrenze, gleichen sich die Steuerklassenmodelle spätestens bei der Nachzahlung aus.
Nein. Es gilt ja der doppelte Steuerfreibetrag bei der Veranlagung.
Beamte zahlen in D fast nichts.
Quatsch. Die zahlen Steuern wie alle anderen.
Nur halt keine anderen Sozialabgaben, wie Arbeitslosenversicherung.
 

CAT

Aktives Mitglied
Hallo @Hamsterrad

1681490455925.png
Ich hatte etwas aus dem Internet, was ich gelesen hatte zitiert, das war nicht auf meinem Mist gewachen :)

Wenn du magst, kannst du direkt an diese Seite schreiben und dort mitteilen, dass sie inkorrekte Angaben machen. Der Link zur Quelle ist ganz unten stehend mit beigefügt.

1681490532990.png

Ich kenne zwei Paare, eines sogar aus meiner eigenen Familie mit dem Modell 3/5 und keiner der beiden Paare musste in den letzten Jahren nachzahlen. Im Gegenteil. Sie haben etwas zurück erhalten.

Das mag bei anderen anders sein, aber dann ist das deren Problem.

Es gibt Steuerrechner im Internet und dort kann man schauen, wie man am Besten gestellt ist (inklusive ggf. Nachzahlung falls man keine weiteren Kosten/Ausgaben hat, die man geltend machen kann)

Ich könnte mir gut vorstellen, dass ggf. einfach mehr Leute Minijobs ausüben werden. Dann hat die liebe Seele Ruhe :)

..................

Zitat aus dem Internet:
Quelle: https://www.antenne.de/experten-tipps/geld-und-recht/familienbesteuerung-statt-ehegattensplitting-das-steht-im-koalitionsvertrag#:~:text=Jedoch%20wird%20die%20Abschaffung%20des,unterschiedlich%20hoch%20ist%2C%20w%C3%A4ren%20benachteiligt.

1681490020970.png
 

SaBaDo

Neues Mitglied
Hier wird immer vergessen, dass es sehr wohl viele Paare gibt, bei denen ein Partner schon in Rente ist oder aus Krankheitsgründen nicht arbeitet. Oder es gibt einfach keine vernünftige Kinderbetreuung, so dass auf jeden Fall ein Elternteil ganz Hause bleiben muss oder nur sehr verkürzt arbeiten kann. Für den noch arbeitenden Partner ist es schon wichtig, wieviel Netto monatlich bleibt, weil z.B. Lohnersatzleistungen daraus berechnet werden. Hier würden bei Abschaffung von III/V zukünftig die staatlichen Stellen "sparen".
Und ich denke, es immer schöner, unterjährig vorerst mal mehr Geld zu haben, als im Folgejahr ewig auf eine Erstattung vom Finanzamt zu warten.
 

Revan233

Aktives Mitglied
Aus egoistischer Sicht ist mir dies übrigens egal, weil mein Partner und ich ohnehin Höchststeuersatz zahlen und keine Splittingvorteile oder Nachteile haben, aber ich finde die aktuelle Splittingregelung für ärmere Leute einfach ungerecht.

Das Splitting ist eine große Errungenschaft, denn es hat NUR Vorteile für Steuerzahler, da niemand sich splitten lassen muss.

Es ist schon sehr abenteuerlich aus einer steuerlichen Vergünstigung einen Nachteil zu konstruieren.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Das Splitting ist eine große Errungenschaft, denn es hat NUR Vorteile für Steuerzahler, da niemand sich splitten lassen muss.

Es ist schon sehr abenteuerlich aus einer steuerlichen Vergünstigung einen Nachteil zu konstruieren.
Klar ist dies ein relativer Nachteil für alle, bei denen ein Partner wenig verdient und der andere signifikant über Höchststeuersatz.

Das Model ist sogar so absurd, dass kein anderes Land der Welt es genau so praktiziert.

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft der Mittelschicht wird massiv benachteiligt!
 

kasiopaja

Urgestein
Klar ist dies ein relativer Nachteil für alle, bei denen ein Partner wenig verdient und der andere signifikant über Höchststeuersatz.

Das Model ist sogar so absurd, dass kein anderes Land der Welt es genau so praktiziert.

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft der Mittelschicht wird massiv benachteiligt!
Nur - dadurch, falls das Splitting abgeschafft werden sollte, haben die, die bisher nicht davon profitiert haben ja keine Vorteile.
Sondern für die bleibt es gleich und der Rest wird schlechter gestellt als vorher.
 

Revan233

Aktives Mitglied
Ich möchte aufgreifen was User Egert im anderen Thread geschrieben hatte, bevor er geschlossen wurde:

Die Steuerklassen regelt lediglich die Erhebung der Einkommensteuer.
Die Steuerlast für das Veranlagungsjahr ändert sich dadurch nicht, egal welche Steuerklasse man in dem Zeitraum hatte.

Allerdings kann die Steuerklasse sehr wohl Einfluss auf die Höhe von Lohnersatzleistungen haben (Elterngeld, Krankengeld usw.), da häufig das monatliche Netto Berechnungsgrundlage ist. Also, es kann tatsächlich sein dass sich finanzielle Unterschiede ergeben, aber nicht für die Höhe der Einkommensteuer, sondern für die Höhe der Lohnersatzleistungen.

Zudem, und in dieser Hinsicht hat User Egert in seinen Befürchtungen m.E. durchaus recht, sind die Umgestaltung der Steuerklassen m.E. Vorbereitungsarbeiten um perspektivisch das Ehegattensplitting zu "reformieren". Ich würde stark davon ausgehen, dass eine solche Reform das Steueraufkommen für den Staat erhöhen wird, was für die meisten schlecht ist, während natürlich irgendjemand auch profitiert. Insgesamt aber weniger Geld für Bürger und mehr für den Staat. Noch ist das aber Zukunftsmusik.
 

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