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Ich weiß mit meinem Zahn nicht weiter

CAT

Aktives Mitglied
Also so wie ich es beim Googlen verstanden habe, bezieht sich die Garantie/Gewährleistung auf die Krone als solches. Wenn etwas abplatzt o.ä.

Dann muss logischerweise der, der die Krone erstellt hat dafür Sorge tragen, dass diese ersetzt/repariert wird - auf seine Kosten.

Bildet sich ein Abzess, entzündet sich eine Wurzel usw., dann hat diese Behandlung damit nichts zu tun.

Mal überspitzt ausgedrückt: Ein Notzahnarzt würde fahrlässig handeln, wenn er z.B. einen Eiterherd nicht umgehend entfernt mit der Argumentation, er könne eine nicht von ihm angefertigte Krone beschädigen.

Es geht hier um Abrechnungstechnische Modalitäten.

Du kannst dich morgen bei deiner Krankenversicherung rückversichern. Und gleichzeitig mitteilen, dass du den ZA wechseln möchtest.....

.


Was bedeutet Garantie?
Eine erweiterte Garantie auf Zahnersatz kann darüber hinaus zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung vom Zahnarzt gegeben werden. Sie ist freiwillig und kann daher auch als Dienstleistung gegenüber dem Kunden inhaltlich und für einen bestimmten Zeitraum frei gestaltet werden.

Somit gibt es keine gesetzliche Vorschrift, eine Garantie für Zahnersatz zu gewähren und wie diese auszusehen hat. Jede Praxis und jeder Hersteller von Zahnersatz ist frei in der Entscheidung, eine individuelle Garantie zu geben oder nicht. Gleiches gilt auch für Umfang und Dauer dieser Garantie.

Ist ein Zahnarztwechsel während Gewährleistungszeit möglich?
Wer sich für eine Versorgung mit Zahnersatz bei einem Zahnarzt in Behandlung begibt, muss in der Regel bis zum Abschluss der Behandlung bei diesem Zahnarzt verbleiben, da andernfalls die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern kann.

Allerdings gibt es auch bei dieser Regel Ausnahmefälle. Ist es für den Patienten unzumutbar, gerade bei diesem Zahnarzt die Behandlung fortzusetzen, so muss die Krankenkasse auch die weiteren Behandlungskosten bei einem anderen Zahnarzt übernehmen. Im Zweifel muss gerichtlich entschieden werden, ob die vorliegende Situation als unzumutbar einzustufen ist, oder nicht.
 

lara008

Mitglied
Kannst du dir den Zahn ziehen lassen ?

In welchem Bundesland wohnst Du ?
Ich sagte schon mal. In Deutschland zieht dir kein Zahnarzt einfach so den Zahn. Auch nicht, wenn du das möchtest. Zumal er im Röntgenbild leider offiziell keine Entzündung aufgezeigt hat.

Kann doch nicht sein, dass man Schmerzen erleiden muss wegen einer blöden Garantie.
Also die wäre mir sowas von egal wenn ich Schmerzen habe.
Was ist, wenn dein Arzt 4 Wochen in Urlaub ist oder selber mal krank ist, musst du dann 4 Wochen lang Schmerzen erleiden?
Dann greift wohl die Notdienstregelung und der behandelnde Notdienst darf schalten und walten wie der Zahnarzt. Ich finde es auch fragwürdig, aber was soll ich denn machen? Ich kann die Zahnärzte ja nicht zwingen mir den Zahn ziehen zu lassen.
Argument des Zahnarztes heute war, dass der laut Röntgenbild keine Entzündung sieht und das in endlosem Theater mit der KV endet und er dann nicht mal einen Rechtfertigungsgrund hätte.
Jetzt hoffe ich, dass der morgen nicht auch so ein Theater macht. Ansonsten gehe ich so lange zum Zahnarzt, bis ich einen finde, der mir den wurzelbehandelt.

Wie ist es, hältst du es denn bis morgen früh mit den Schmerzmitteln aus?
Viel Auswahl habe ich ja leider nicht. Das war schon der nächste Notdienst in der Region. Ich hab mich jetzt mit Ibus eingedeckt und hoffe auf morgen früh.

Zahlt man Kronen nicht sowieso selbst?
Nein, die Kasse zahlt einen Teil und ich zahle einen Teil. Da ich derzeit aber arbeitssuchend bin, bin ich ein Härtefall und die Krone wurde voll von der Kasse übernommen.
 

lara008

Mitglied
Mal überspitzt ausgedrückt: Ein Notzahnarzt würde fahrlässig handeln, wenn er z.B. einen Eiterherd nicht umgehend entfernt mit der Argumentation, er könne eine nicht von ihm angefertigte Krone beschädigen.
Das Problem was hier erschwerend hinzu kommt ist ja aber, dass man auf dem Röntgenbild nichts gesehen hat. Nun weiß ich nicht, ob man wegen der Krone eh nicht sieht was man ohne sehen würde, oder ob es so ist wie der Zahnarzt sagt und man in der Anfangszeit eh nichts sieht. Das hatte ich bei meiner letzten Wurzelbehandlung vor einigen Wochen nämlich auch. Auf dem Röntgenbild war alles tuti paletti und dann war die Wurzel trotzdem hin.

Im Zweifel muss gerichtlich entschieden werden, ob die vorliegende Situation als unzumutbar einzustufen ist, oder nicht.
Das klingt nett und ich hatte das auch schon gelesen, aber wenn ich eine akute Entzündung habe, dann kann ich ja nicht erst warten, bis ein Gerichtsurteil da ist. Verstehst du? Das meine ich nicht an dich gerichtet, sondern auf den Artikel bezogen. Ich hatte das auch schon gelesen und mich aufgeregt.

Wer sich für eine Versorgung mit Zahnersatz bei einem Zahnarzt in Behandlung begibt, muss in der Regel bis zum Abschluss der Behandlung bei diesem Zahnarzt verbleiben, da andernfalls die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern kann.
Und das ist doch einfach kacke.
 

cucaracha

Urgestein
Es gibt Zahnärzte die ziehen leichter Zähne und andere Zahnärzte nicht.
Wenn der Zahnnerv oder die Wurzel entzündet ist...dann könnte der Zahn gezogen werden.
Das hatte ich auch bei einem Zahn und er wurde dann gezogen.

Ich weiss, dass Zähne oft nicht gezogen werden.

Ich würde mir einen Zahnarzt mit einer guten Google Bewertung raussuchen.
Du brauchst einen Zahnarzt mit dem du reden kannst.
 

lara008

Mitglied
Es gibt Zahnärzte die ziehen leichter Zähne und andere Zahnärzte nicht.
Das weiß ich nicht, aber ich durfte mir auf meine Bitte am Freitag von der Vertretung anhören, dass kein seriöser Zahnarzt ohne Wurzelbehandlung einen Zahn zieht.
Kommentar der Zahnärztin "Wir sind nicht in einem Entwicklungsland. Hier wird jeder versuchen alles rauszuholen was geht."
Leider. Ich wäre auch eher fürs ziehen.
 

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