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Darf mein Ehegatte zu mir ziehen?

SchonWiederDa

Aktives Mitglied
Was meinst du?
Es ist gesetzlich vorgeschrieben,dass ein Baby 6 qm für sich braucht?
Also ich hatte meine Babys in meinem Schlafzimmer bis sie 1 Jahr alt waren....
Es gibt in verschiedenen Bundesländern Wohnungsaufsichtsgesetzt in denen die Mindestgröße für Wohnungen abhängig von der Personenzahl geregelt ist. Teilweise wird nicht zwischen Erwachenen und Kindern unterschieden und jeder braucht mindestens 9 qm. Wären hier die 36 beschriebenen.
In Bayern war früher für Erwachsene 10 und Kinder und 6 Jahren 6 qm. Sind auch die 36.
 

SchonWiederDa

Aktives Mitglied
Und dann hast du noch bei den Gemeinden Regelungen im Zweckentfremdungs-, Bauordnungs-, Gesundheits- oder allgemeinem Sicherheitsrecht. Da kann auch so etwas geregelt sein.

Dient eigentlich dem Schutz vor Überbelegung und Missständen.
 

Another Ex User

Aktives Mitglied
Da bleibt dir, liebe TE, wahrscheinlich nur der Gang zu einem Anwalt um Rechtssicherheit zu haben.

Einerseits muss der Vermieter den Einzug des Ehepartners sowie Kindern dulden, andererseits kann aber auch tatsächlich die Wohnung zu klein sein. (Meiner Meinung mach in diesem Fall grenzwertig, aber für 3 Personen, ist sie auf Dauer schon arg klein.)

Ob bei einer solchen Duldung der Vermieter eben eine zur Anmeldung benötigte Vermieterauskunft ausstellen muß, ist jetzt genau der Knackpunkt den es zu klären gilt.

(Evtl. wäre es geschickter gewesen, erst den Freund einziehen zu lassen, und dann dem Vermieter zu eröffnen, daß du schwanger bist, aber jetzt ist es eben so wie es ist, herzlich Glückwunsch übrigens und alles Gute).


Eine Vermieterauskunft kannst/darfst du nicht ausfüllen, die Wohnung ist nicht dein Eigentum, daß kann eben nur der Eigentümer/Vermieter.
Selbiges gilt für einen Untermietvertrag, auch da muß der Eigentümer/Vermieter zustimmen.

Natürlich kann dein Freund mit "einziehen" solange er woanders gemeldet ist, falls er allerdings dort auszieht, und jemand anders in seiner bisherigen Wohnung einzieht, kann dies zur Folge haben, daß dein Freund, nach einer gewissen Zeit, da eben ihne Meldeadresse, zur Fahndung ausgeschrieben wird, und polizeilich.gesucht wird.
(Ist mir mal passiert, weil das Bürgerbüro "vergessen" hatte mich im Computersystem einzutragen, ich hatte zum Glück die schriftliche Meldebescheinigung und entging somit etwaigen Geld- bzw. Haftstrafe).

Ich kann dir nicht sagen, ob das in den jeweiligen Bundesländern anders geregelt ist.

Es ist generell die Frage ob es eine kluge Sache ist gegen den Vermieter mit Anwalt oder gar gerichtlich vorzugehen?, vielleicht nutzt ihr die Zeit bis zur Geburt, um euch nach einer anderen Wohnung umzusehen.
 

Annalena246

Mitglied
Was meinst du?
Es ist gesetzlich vorgeschrieben,dass ein Baby 6 qm für sich braucht?
Also ich hatte meine Babys in meinem Schlafzimmer bis sie 1 Jahr alt waren....
So werde ich es auch machen
Da bleibt dir, liebe TE, wahrscheinlich nur der Gang zu einem Anwalt um Rechtssicherheit zu haben.

Einerseits muss der Vermieter den Einzug des Ehepartners sowie Kindern dulden, andererseits kann aber auch tatsächlich die Wohnung zu klein sein. (Meiner Meinung mach in diesem Fall grenzwertig, aber für 3 Personen, ist sie auf Dauer schon arg klein.)

Ob bei einer solchen Duldung der Vermieter eben eine zur Anmeldung benötigte Vermieterauskunft ausstellen muß, ist jetzt genau der Knackpunkt den es zu klären gilt.

(Evtl. wäre es geschickter gewesen, erst den Freund einziehen zu lassen, und dann dem Vermieter zu eröffnen, daß du schwanger bist, aber jetzt ist es eben so wie es ist, herzlich Glückwunsch übrigens und alles Gute).


Eine Vermieterauskunft kannst/darfst du nicht ausfüllen, die Wohnung ist nicht dein Eigentum, daß kann eben nur der Eigentümer/Vermieter.
Selbiges gilt für einen Untermietvertrag, auch da muß der Eigentümer/Vermieter zustimmen.

Natürlich kann dein Freund mit "einziehen" solange er woanders gemeldet ist, falls er allerdings dort auszieht, und jemand anders in seiner bisherigen Wohnung einzieht, kann dies zur Folge haben, daß dein Freund, nach einer gewissen Zeit, da eben ihne Meldeadresse, zur Fahndung ausgeschrieben wird, und polizeilich.gesucht wird.
(Ist mir mal passiert, weil das Bürgerbüro "vergessen" hatte mich im Computersystem einzutragen, ich hatte zum Glück die schriftliche Meldebescheinigung und entging somit etwaigen Geld- bzw. Haftstrafe).

Ich kann dir nicht sagen, ob das in den jeweiligen Bundesländern anders geregelt ist.

Es ist generell die Frage ob es eine kluge Sache ist gegen den Vermieter mit Anwalt oder gar gerichtlich vorzugehen?, vielleicht nutzt ihr die Zeit bis zur Geburt, um euch nach einer anderen Wohnung umzusehen.
wir haben ein Fehler gemacht und zwar hat er seine Wohnung gekündigt und wohnt illegal bei mir. Wir suchen ja schon nach einer Wohnung aber es ist schwer was zu finden im Moment. Ich hoffe nicht das die Polizei drauf kommt ihn zu suchen 😀
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
So werde ich es auch machen

wir haben ein Fehler gemacht und zwar hat er seine Wohnung gekündigt und wohnt illegal bei mir. Wir suchen ja schon nach einer Wohnung aber es ist schwer was zu finden im Moment. Ich hoffe nicht das die Polizei drauf kommt ihn zu suchen 😀
Eine wichtige Info, die im ET hätte stehen müssen. Wie lange wohnt dein Mann schon illegal in deiner Wohnung? Er ist derzeit nirgendwo gemeldet? Ihr wisst, dass es eine Meldepflicht gibt?
Dann ist für euch zu hoffen, dass ihr recht zügig eine Wohnung findet, da der Vermieter den Einzug deines Mannes ablehnt und euch jetzt evtl. im Visier hat.

Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs!
 

°grisou°

Aktives Mitglied
Erst einmal herzlichen Glückwunsch.

Geht am besten zum Wohnungsamt und bittet dort um Hilfe. Aufgrund der Schwangerschaft können die vielleicht eine Übergangswohnung zuweisen.

Der Mieterbund kann euch auch Auskunft über die rechtliche Situation geben.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Der Mieterbund kann euch auch Auskunft über die rechtliche Situation geben.
Bester Ansprechpartner ever, auch wenn man noch kein Mitglied ist. Die kennen alle Eventualitäten, Möglichkeiten und Finessen. Bevor wir uns Eigentum zugelegt haben, war ich dort zig Jahre Mitglied. Das hat sich gelohnt, aber so etwas von. Die verfassen übrigens auch Schriftverkehr in deinem Namen @ET und Otto-Normal-Vermieter weiß dann auch, dass es da nichts mehr zu diskutieren gibt.

Wäre meine erste Anlaufstelle, um schnellstmöglich und verbindlich Auskunft zu erhalten, was geht.
 
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