Sie ist rechtlich aber nicht haltbar.
Anscheinend ist es Ländersache, in welchem Gesetz eine Überbelegung definiert wird.
Ebenfalls müsste geprüft werden, ob Küche, Bad und Flur in die bei Überbelegung anzuwendende Wohnflächenberechnung einbezogen werden oder nicht.
Vollkommen klar ist mir das nicht, weil zB unter (
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/ueberbelegung.htm) ausgesagt wird: " Bei vier Personen, wovon es sich bei einer um einen Säugling handelt, dessen Bedarf zunächst deutlich reduziert ist, stehen für jede Person im Mittel 20 m² zur Verfügung. Dazu sind als Nebenräume „Küche, Toilette und (...) “. Diese Aussage bedeutet dort, dass die Berechnung zunächst ohne "Nebenräume" statt findet.
Die Rechtsprechung scheint uneinheitlich zu sein.
**********************
Eigentlich würde jemand, der nicht unter Druck steht, eine Anfrage an die Gemeinde stellen.
Sinnigerweise kann das die Oma tun, um keine schlafenden Hude zu wecken: " Meine Enkelin möchte gerne..."
Dazu gäbe man die familiären Verhältnisse an ( Ehefrau, Eheman, Säugling) sowie
alle gemieteten und mitbenutzbaren Zimmer (Waschkücke, Keller) und deren Größe an.
Aktuell wäre ausserdem zu beachten, ob im Mietvertrag eine Klausel enthalten ist, die dem Mieter verbietet, "wegen der geringen Größe" weitere Personen aufzunehmen, da dies ein Vertragsverstoß wäre, der eine Kündigung rechtfertigt: (
https://www.haufe.de/immobilien/ver...inder-rechtfertigt-kuendigung_258_347832.html)
Im Umkehrschluss würde kein Vertragsverstoß und keine Überbelegung auch keine Kündigung rechtfertigen. Dadurch würde das Mietverhältnis zu Recht fortgesetzt, was natürlich auch bedeutet, dass nicht nur der Ehemann einziehen darf, sondern sich gemäß Bundesmeldegesetz nicht nur dort anmelden darf sondern sogar muss, und der Vermieter daran mitwirken muss ( §19 BMG)
*************************
Beachte, dass nach der Klärung bei der Rundfunkanstalt eine oder zwei Personen ihre Befreiung beantragen, weil für eine Wohnung nur eimal gezahlt werden braucht. Nicht dass die auf die Idee kommen zu behaupten, dass der Ehemann seit dann und dann schon dort wohnt, und ihm eine saftige Nachzahlung ins Haus flattert.