Das ist gut, dann gilt der Antrag bereits als gestellt (es sei denn, du hast beim Termin ausdrücklich gesagt, dass du dich nur informieren möchtest). Für die Bearbeitung deines Antrages braucht das Jobcenter nicht vorab die Bescheide zum BAB und Wohngeld. Die sollen einfach Erstattungsansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit und dem Wohngeldträger anmelden. Hast du aber nichts mit zu tun.
Solltest du beim Termin erwähnt haben, dass du den Antrag für den Zeitraum ab 01.09. oder 01.10. stellt, so korrigiere dies bis Montag. Es ist möglich, Anträge für die Zukunft zu stellen, macht manchmal auch Sinn, bei deiner Konstellation kann ich einen solchen Sinn jedoch nicht erkennen und es kann dir nur Nachteile bringen.
Füll die Formulare aus, füg bei, was du bereits hast und dann warte ab.