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  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Gibt es eine Möglichkeit dazu?

Annalena246

Mitglied
Das ist gut, dann gilt der Antrag bereits als gestellt (es sei denn, du hast beim Termin ausdrücklich gesagt, dass du dich nur informieren möchtest). Für die Bearbeitung deines Antrages braucht das Jobcenter nicht vorab die Bescheide zum BAB und Wohngeld. Die sollen einfach Erstattungsansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit und dem Wohngeldträger anmelden. Hast du aber nichts mit zu tun.

Solltest du beim Termin erwähnt haben, dass du den Antrag für den Zeitraum ab 01.09. oder 01.10. stellt, so korrigiere dies bis Montag. Es ist möglich, Anträge für die Zukunft zu stellen, macht manchmal auch Sinn, bei deiner Konstellation kann ich einen solchen Sinn jedoch nicht erkennen und es kann dir nur Nachteile bringen.

Füll die Formulare aus, füg bei, was du bereits hast und dann warte ab.
Okay, danke ich werde es dann so versuchen :)
 

kasiopaja

Urgestein
Nicht jedem glauben was sie sagen!!.. ich bin standesamtlich verheiratet 🥰
Hat sich das inzwischen geändert?
Im Juni warst Du es doch noch nicht.

 

Annalena246

Mitglied
Hat sich das inzwischen geändert?
Im Juni warst Du es doch noch nicht.

Ja hat sich und ?
 

Annalena246

Mitglied
Woher soll man das denn wissen, wenn das letzte , was man gelesen hat , der verlinkte Beitrag ist.
Glückwunsch.
In dem Fall seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen Deines Ehemannes wird auf das Bürgergeld angerechnet.
Nicht mitbekommen ?
 

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