so um die 400 000Nur so am Rande....
wie viel ist die Wohnung denn bei 100K Wert ?
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so um die 400 000Nur so am Rande....
wie viel ist die Wohnung denn bei 100K Wert ?
Auch eine Firma kann an einen neuen Investor gehen, wenn man selber nicht in der Lage wäre sie zu halten, bzw die Steuer zu löhnen oder? Auch eine Firma kann einen Kredit aufnehmen.Die Begünstigung von Betriebsvermögen hängt an den Arbeitsplätzen, denn welchen Sinn hätte es, einen Betrieb zu zerschlagen und zahlreiche Arbeiter zu entlassen, damit die Erbschaftsteuer bezahlt werden kann? Deswegen gibt es da diese zehnjährige Frist, je länger ein Betrieb fortgeführt wird, um so geringer die Erbschaftsteuer. Arbeitslose würden den Staat nämlich auch Geld kosten.
Sie ist Kindergärtnerin und will es selbst bewohnen... da hat sie bestimmt 100 000 auf der Kante.Bei Steuerklasse 3 und einen Freibetrag für Nichtverwandte von 20 T errechnet sich ein Wohnungswert von satten 260.000 Euro, das heißt bei Verkauf der Wohnung bleibt ihr nach Abzug der Steuer immer noch ein Ertrag von 160 T Euro. Schöner Pflegelohn würde ich sagen, so viel Geld wird wohl kaum jemand ablehnen. Erbschaftssteuer berechnen: Tabelle und Freibeträge (finanztip.de) Wer sagt denn daß sie die Wohnung behalten muß?
Also wer sich auf die Tipps im Netz verlässt, der greift im allgemeinen tief ins Klo und in die Tasche. Sowas muss auf die individuelle Sitautaion zugeschnitten werden.Wenn Lieschen Müller zu dumm ist, selber die öffentlich zugänglichen Tipps und Tricks im Internet zu googeln, ist sie selber schuld. Das ist keine Geheimmagie die nur Eingeweihten zugänglich ist!
ganz genau!!!!Die Erbschaftssteuer für Superreiche ist ein Witz. Politisch ist eine Änderung aber schwer durchsetzbar, weil die entsprechenden Parteien und Lobbygruppen den normalen Menschen Angst machen, dass es sie auch treffen wird. Oder dass Betriebe schließen müssten - obwohl man die Steuer ja auch stunden könnte.
Allgemein sollte m.E. ein Mittelweg gegangen werden, der beides berücksichtigt: Einerseits die wachsende soziale Schere, andererseits der Wille und die Interessen derer, die den Reichtum erwirtschaftet oder zumindest gut verwaltet und schon mindestens einmal versteuert haben.
Na ja, mit dem Heizungsgesetz war oder ist aber doch wirklich manches Eigenheim in Gefahr, oder sehe ich das falsch? Wärmepumpe plus neue Heizkörper plus Dämmung = 100k? Ich glaube nicht, dass es sich dabei um substanzlose Ängste handelt.Violetta Valerie meinte:Eigenheimbesitzer dürfen- wie Du sagst- gern mal herhalten um Angst zu schüren (denkt doch an den armen Eigenheimbesitzer, der durch die neue Heizung sein vom Munde abgespartes Haus verliert") aber in Wahrheit interessiert es keinen.
Das hat doch nichts mit Dummheit zu tun, sondern mit Unerfahrenheit und Überforderung. Was meinst du wie einen das überfordern kann, wenn ein dir sehr nahestehender Verwandter plötzlich stirbt und du in jungen Jahren alles alleine regeln und entscheiden musst? Das ist nicht so einfach. Und vor einigen Jahren konnte man auch noch gar nicht im Internet suchen, da musste man selber zusehen, woher man irgendwelche Infos bekommt.Die Begünstigung von Betriebsvermögen hängt an den Arbeitsplätzen, denn welchen Sinn hätte es, einen Betrieb zu zerschlagen und zahlreiche Arbeiter zu entlassen, damit die Erbschaftsteuer bezahlt werden kann? Deswegen gibt es da diese zehnjährige Frist, je länger ein Betrieb fortgeführt wird, um so geringer die Erbschaftsteuer. Arbeitslose würden den Staat nämlich auch Geld kosten.
Bei Steuerklasse 3 und einen Freibetrag für Nichtverwandte von 20 T errechnet sich ein Wohnungswert von satten 260.000 Euro, das heißt bei Verkauf der Wohnung bleibt ihr nach Abzug der Steuer immer noch ein Ertrag von 160 T Euro. Schöner Pflegelohn würde ich sagen, so viel Geld wird wohl kaum jemand ablehnen. Erbschaftssteuer berechnen: Tabelle und Freibeträge (finanztip.de) Wer sagt denn daß sie die Wohnung behalten muß?
Da ist der Irrtum enthalten, daß ein Mietshaus entweder ganz oder gar nicht verkauft werden könnte. Stimmt nicht! In solchen Fällen wird das Haus meistens beim Grundbuch aufgeteilt, so daß die Wohnungen zu unabhängigen wirtschaftlichen Einheiten werden, dann lassen sich einzelne Wohnungen nämlich verkaufen, um mit dem Erlös die Erbschaftsteuern für alle abzudecken.
Kluge Eigentümer sorgen allerdings einem unerwarteten Sterbefall vor, indem sie schon lange vorher diese Aufteilung machen (kostenpflichtig, das Grundbuch nimmts vom Lebendigen) und dann wenigstens ein paar dieser einzelnen Wohnungen auf ihre zukünftigen Erben aufteilen, denn auch hier gibt es diese 10-Jahres-Frist, nämlich für Schenkungen (Schenkungssteuer), ab der die Schenkung steuerfrei bleibt. Steuerfreie Schenkung: Hier die wichtigsten Regeln im Überblick (deubner-steuern.de) Frühzeitig klug handeln per Schenkung, aber dann möglichst lange am Leben bleiben (mindestens noch diese 10 Jahre) lohnt sich also.
1964 als die Einheitswerte eingeführt wurden, waren Einheitswert und Verkehrswert identisch. Damals sollte eigentlich der Einheitswert alle paar Jahre neu an die Preisentwicklungen angepaßt werden, aber schon die erste Berechnung hat so viel Arbeit und Zeit erfordert (vergleichbar heute der Grundsteuerreform!), daß niemand mehr diese Büchse der Pandora öffnen wollte. Deswegen hat man sich seither mit Zuschlägen beim Hebesatz beholfen, um die entstandenen Wertdifferenzen auszugleichen. Und die neuen Werte nach neuem Recht haben erst recht nichts mit Verkehrswert zu tun, sondern sind alle pauschal über den gleichen Kamm geschert, egal ob heruntergekommener Altbau oder Luxusvilla. Deswegen sind auch schon Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig, wen wundert es.
Wenn Lieschen Müller zu dumm ist, selber die öffentlich zugänglichen Tipps und Tricks im Internet zu googeln, ist sie selber schuld. Das ist keine Geheimmagie die nur Eingeweihten zugänglich ist!
Das stimmt. Zumal es auch im Netz zu einer Frage zig verschiedene Meinungen und Antworten gibt. Vieles steht auch gar nicht im Netz, da kann nur der Fachmann mit seinem Fachwissen und seriösen, verbindlichen Antworten helfen. Schliesslich geht es auch um evt Fristen, die man einhalten muss.Auch eine Firma kann an einen neuen Investor gehen, wenn man selber nicht in der Lage wäre sie zu halten, bzw die Steuer zu löhnen oder? Auch eine Firma kann einen Kredit aufnehmen.
Das Argument mit den Arbeitsplätzen ist reine Augenwischerei, denn EGAL was nach dem Tod eines Eigentümers (oder Miteigentümers) passiert: wenn er tot ist, kommt jemand neues, der das ganze entweder erbt oder eben kauft. Und warum soll ein Arbeitsplatz bei einem Erben sicherer sei als bei einem Käufer?
es geht doch bei dieser regel hauptsächlich darum, dass die Superreichen ihr Privatvermögen als Betriebsvermögen möglichst und derm Radar halten können.
Letztlich wird das einfach nur allzuoft ausgenützt. wenn Du zB eine Villa erbst und weißt: Die kriegst Du nicht steuerfrei: Dann wird mal eben eine GMBH gegründet (oder sie in Dein Betriebsvermögen eingegliedert) und Schlupflöcher gefunden und schon ist es Betriebsvermögen.
Sie ist Kindergärtnerin und will es selbst bewohnen... da hat sie bestimmt 100 000 auf der Kante.
Auch wenn sich jeder natürlich über so einen Batzen Geld (deine Rechnung stimmt übrigens nicht: 400 000 ist der Wert.) freuen, aber trotzdem: Warum soll jemand, der nicht verwandt ist,schlechter gestellt sein, als jemand ,der verwandt ist, wenn es dem letzten Willen des Erblasser entspricht, dass dieser Mensch erbt und es keine gesetzlichen Erben gibt?
Das Argument warum man da so viel mehr löhnen muss, sehe ich nach wie vor nicht.
Wäre es nicht viel viel fairer, wenn man einfach sagt: jeder Erblasser hat Freibetrag XY und den darf er verteilen, wie er will?
Das würde doch auch die ganzen nichtehelichen Lebensformen viel besser berücksichtigen und wäre damit einfach zeitgemäß.
Also wer sich auf die Tipps im Netz verlässt, der greift im allgemeinen tief ins Klo und in die Tasche. Sowas muss auf die individuelle Sitautaion zugeschnitten werden.
Erben und vererben grundsätzlich NUR nach gründlicher Beratung vom Steuerberater oder Anwalt!
Alles andere: Finger weg! Kostenlose Tipps im Netz bringen einen da nicht weiter und man macht im schlimmsten fall teure fehler.
Auch wenn man wirklich knapp bei Kasse ist: Das geld lohnt sich, wenn man es irgendwie aufbringen kann.
Und ja: Ich weiß, wovon ich rede, denn ich habe beide Fälle schon durch: Ohne Beratung (bzw mit der falschen)....ohhhhh tief ins Klo und teuer draufgezahlt!
Ein gutes, notarielles Testament ist durchaus etwas, das einen monatelang beschäftigen kann: MIT Anwalt udn Steuerberater.
Wer denkt, er könnte das mal eben googlen, der hat entweder eh nicht viel zu vererben oder einen hang zum pokern.
Ja, das fände ich auch richtig.Eine Anpassung an die Veränderungen ließe sich dahingehend erreichen, daß das geerbte Häuschen für reine Eigennutzung grundsätzlich steuerfrei bleibt und bei einem etwaigen Verkauf ebenfalls eine zehnjährige Frist läuft,
Moment, halt, um den Aktionär geht es nicht. Aktienbesitz wird beim Erbe voll versteuert!Wenn die Frau Klatten oder der Herr Quandt einen Teil ihrer Aktien verkaufen müssten, würde sich an der Konkurrenzfähigkeit von BMW nichts ändern. Besteuert wird ja immer letztlich ein Mensch. Problematisch wird es halt, wenn das Vermögen komplett gebunden ist. Aber auch dafür ließen sich Regelungen finden, z.B. Ratenzahlung aus den Renditen über X Jahre.
Nicht konkurrenzfähig?
Nach den USA und China war Deutschland eine der drei größten Exportnationen weltweit, zumindest bis vor kurzem.
"Steuern sollten primär beim Einkommen und nicht beim Vermögen ansetzen, weil man sonst Menschen bestraft, die sparsam sind."
Um die zu bestrafen, die fleißig sind?
..... und ich hätte nichts dagegen!Auch eine Firma kann an einen neuen Investor gehen, wenn man selber nicht in der Lage wäre sie zu halten, bzw die Steuer zu löhnen oder? Auch eine Firma kann einen Kredit aufnehmen.
Das Argument mit den Arbeitsplätzen ist reine Augenwischerei, denn EGAL was nach dem Tod eines Eigentümers (oder Miteigentümers) passiert: wenn er tot ist, kommt jemand neues, der das ganze entweder erbt oder eben kauft. Und warum soll ein Arbeitsplatz bei einem Erben sicherer sei als bei einem Käufer?
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