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Wie findet ihr Erbschaftssteuer?

Schattenwölfin

Aktives Mitglied
Das ist übrigends keine Seltenheit, dass sich die Kinder im Alter nicht kümmern und die pflegebedürftige Person dann Haus und Geld an jemanden vererben will, der eben nur Verwandschaft 2. Grades ist ( Nichten, Neffen usw) oder einer nicht verwandten Person, die dann einen ganz geringen Freibetrag hat und dann vom Staat richtig zur Kasse gebeten wird.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Was hindert dich daran, beim Staat nachzufragen in welcher Weise du Förderung erhalten kannst ?
 

Daoga

Urgestein
ich bin schon grundsätzlich für eine Erbschaftssteuer, aber sie müste dringend angepasst werden und eben Privatvermögen nicht so deutlich schlechter stellen, als Betriebsvermögen (bei entsprechender Kohle gründet der Erblasser hat eine Firma (findet sich schon immer was) und erklärt das Vermögen zu Betriebsvermögen und kommt so gut weg.
Die Begünstigung von Betriebsvermögen hängt an den Arbeitsplätzen, denn welchen Sinn hätte es, einen Betrieb zu zerschlagen und zahlreiche Arbeiter zu entlassen, damit die Erbschaftsteuer bezahlt werden kann? Deswegen gibt es da diese zehnjährige Frist, je länger ein Betrieb fortgeführt wird, um so geringer die Erbschaftsteuer. Arbeitslose würden den Staat nämlich auch Geld kosten.

Ein kleines beispiel aus meinem Bekanntenkreis: Eine junge Frau bei uns im Haus hat lange zeit einen älteren Herrn gepflegt, der keine Angehörigen hatte. Der war wirklich komplett allein und sie hat sehr viel für ihn getan.
In seinem Testament hat er ihr seine Wohnung vermacht.
Da sie aber nicht verwandt ist, muss sie nun knappe 100 000 Euro Steuer löhnen.
Bei Steuerklasse 3 und einen Freibetrag für Nichtverwandte von 20 T errechnet sich ein Wohnungswert von satten 260.000 Euro, das heißt bei Verkauf der Wohnung bleibt ihr nach Abzug der Steuer immer noch ein Ertrag von 160 T Euro. Schöner Pflegelohn würde ich sagen, so viel Geld wird wohl kaum jemand ablehnen. Erbschaftssteuer berechnen: Tabelle und Freibeträge (finanztip.de) Wer sagt denn daß sie die Wohnung behalten muß?

In München erleben wir das gerade eklatant: da gibt es nämlich schon noch eine nicht so kleine Anzahl an Menschen, die halt in X-ter Generation ein Mietshaus haben und langjährige Mieter zu guten Konditionen drin haben. Wenn die Erben das dann weiterführen wollen: Pech gehabt! Viele (die meisten) müssen verkaufen und wer kauft ein Mietshaus im wert von mehreren Millionen? Genau ein Investor, der sein Geld vermehren will und KEIN Interesse am Erhalt langjähriger Mietverhältnisse hat. Mieter raus, Luxussanieren. Und fertig.
So läuft das hier!
Da ist der Irrtum enthalten, daß ein Mietshaus entweder ganz oder gar nicht verkauft werden könnte. Stimmt nicht! In solchen Fällen wird das Haus meistens beim Grundbuch aufgeteilt, so daß die Wohnungen zu unabhängigen wirtschaftlichen Einheiten werden, dann lassen sich einzelne Wohnungen nämlich verkaufen, um mit dem Erlös die Erbschaftsteuern für alle abzudecken.

Kluge Eigentümer sorgen allerdings einem unerwarteten Sterbefall vor, indem sie schon lange vorher diese Aufteilung machen (kostenpflichtig, das Grundbuch nimmts vom Lebendigen) und dann wenigstens ein paar dieser einzelnen Wohnungen auf ihre zukünftigen Erben aufteilen, denn auch hier gibt es diese 10-Jahres-Frist, nämlich für Schenkungen (Schenkungssteuer), ab der die Schenkung steuerfrei bleibt. Steuerfreie Schenkung: Hier die wichtigsten Regeln im Überblick (deubner-steuern.de) Frühzeitig klug handeln per Schenkung, aber dann möglichst lange am Leben bleiben (mindestens noch diese 10 Jahre) lohnt sich also.
Früher war es noch fairer: Da hat man als Bewertungsgrundlage wenigstens noch ein Einheitswert der Immobilie herangezogen und nicht den Verkehrswert.
1964 als die Einheitswerte eingeführt wurden, waren Einheitswert und Verkehrswert identisch. Damals sollte eigentlich der Einheitswert alle paar Jahre neu an die Preisentwicklungen angepaßt werden, aber schon die erste Berechnung hat so viel Arbeit und Zeit erfordert (vergleichbar heute der Grundsteuerreform!), daß niemand mehr diese Büchse der Pandora öffnen wollte. Deswegen hat man sich seither mit Zuschlägen beim Hebesatz beholfen, um die entstandenen Wertdifferenzen auszugleichen. Und die neuen Werte nach neuem Recht haben erst recht nichts mit Verkehrswert zu tun, sondern sind alle pauschal über den gleichen Kamm geschert, egal ob heruntergekommener Altbau oder Luxusvilla. Deswegen sind auch schon Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig, wen wundert es.

Was mich persönlich an der Erbschaftssteuer am meisten nervt, ist die Tatsache, dass die gut betuchten Leute sich durch entsprechende Beratung durch Notar oder Steuerberater - und das ist nicht günstig - ihren Erben durchaus einen Grossteil der Erbschaftssteuer ersparen können. Während Lieschen Müller, die zufällig ein Haus irgendwo in München besitzt, aber sonst kaum Vermögen besitzt, sich diese Beratung nicht leisten kann.
Wenn Lieschen Müller zu dumm ist, selber die öffentlich zugänglichen Tipps und Tricks im Internet zu googeln, ist sie selber schuld. Das ist keine Geheimmagie die nur Eingeweihten zugänglich ist!
 
Zuletzt bearbeitet:

Pappenheimer

Aktives Mitglied
Die Erbschaftssteuer für Superreiche ist ein Witz. Politisch ist eine Änderung aber schwer durchsetzbar, weil die entsprechenden Parteien und Lobbygruppen den normalen Menschen Angst machen, dass es sie auch treffen wird. Oder dass Betriebe schließen müssten - obwohl man die Steuer ja auch stunden könnte.

Allgemein sollte m.E. ein Mittelweg gegangen werden, der beides berücksichtigt: Einerseits die wachsende soziale Schere, andererseits der Wille und die Interessen derer, die den Reichtum erwirtschaftet oder zumindest gut verwaltet und schon mindestens einmal versteuert haben.
 

Daoga

Urgestein
Ich frage mich auch manchmal wie unsere Welt wäre, wenn niemand erben könnte und das Geld von Jedem erarbeitet wird und dann zum Staat zurück fließt, um alle Familien gleich zu unterstützen. Da ja momentan die Schere zwischen arm und reich immer größer wird und man hauptsächlich übers Erbe an große Summen kommt. Würde das das Problem lösen?
Erstens mal hat der Staat viele Mäuler zu stopfen, das Geld würde garantiert nicht in die Familienförderung fließen, sondern eher in Prestigeprojekte, Entwicklungshilfe für China und ähnlichen Müll, bestenfalls noch in die kriselnde Rentenkasse, die der Alters-Pilz (statt Betrugsmodell Alterspyramide) nicht mehr finanzieren kann.

Aber viel wichtiger wäre zweitens, die Reaktion der Bevölkerung wenn klar wird, schaffe schaffe Häuslesbaue und sparen damit die Kinder es mal besser haben, wird dann einfach nichts mehr bringen, wenn sich der Staat bei unvermutetem Todesfall alles krallt, also wozu eigentlich noch abschuften?
Es reicht dann nämlich völlig, sich selber ein kleines Sicherheitspolster zu erwirtschaften, das an der eigenen ungefähren Lebenserwartung berechnet ist, mehr lohnt sich nicht wenn man frühzeitig wegstirbt, weniger ist kein Drama weil dann halt die Kosten am Staat hängenbleiben, der muß dann dafür sorgen daß der oder die Alte nicht vom Seniorenheim auf die Straße gesetzt wird.
Oder wer eine Eigentumswohnung hat und schon etwas älteren Datums ist, wozu noch renovieren wenn der Wasserhahn tropft oder das Dach leck ist? Die paar Jahre tut es ein Eimer drunter auch noch, und der Staat darf dann gern eine abgewohnte Ruine übernehmen. Neue Heizung, selten so gelacht, lohnt sich doch gar nicht! Das darf dann alles gern der Staat als einziger Erbe (ggf. vor-)finanzieren, wenn sein Herz dran hängt. Bisher helfen oft Kinder (als zukünftige Erben) bei Renovierungen oder Ausbau von Wohnungen mit, das fällt dann komplett flach, wer investiert schon riesige Geldmengen und unbezahlte Arbeitsleistungen wenn er am Ende gar nichts davon haben wird?
Bei guten Immobilien und Kindern die nicht mit den Eltern verkracht sind, würde sich dagegen ein Verkauf an die Kinder zu Lebzeiten mit Gegenleistung in Form eines lebenslänglichen Wohnrechts als normaler Vorgang durchsetzen, wenn zusammen mit dem Erbe auch die Möglichkeit einer Schenkung gezwickt würde (was unvermeidbar wäre). So gäbe es am Ende auch kaum was zu erben - auf keinen Fall die größten Werte, die Wohnung, denn die wäre längst rechtmäßig verkauft.
Man merkt schon an diesen wenigen Beispielen, wohin so ein Plan führen würde.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Das ist übrigends keine Seltenheit, dass sich die Kinder im Alter nicht kümmern und die pflegebedürftige Person dann Haus und Geld an jemanden vererben will, der eben nur Verwandschaft 2. Grades ist ( Nichten, Neffen usw) oder einer nicht verwandten Person, die dann einen ganz geringen Freibetrag hat und dann vom Staat richtig zur Kasse gebeten wird.
Ja, das stimmt, Freibeträge sind unterschiedlich je nach Verwandschaftsgrad. Ist man garnicht oder nur lose verwandt, ist der Freibetrag soger nur noch 20.000 €.
Ich habe als Enkel meine Großeltern beerbt. Freibetrag für mich als Enkelkind waren 200.000 €.
Bei heutigen Immobilienpreisen sind das für viele Menschen zu geringe Freibeträge um das Eigentum zu erben.

Ist die Erbschaftssteuer generell gerecht?
Ich spreche mal aus Sicht meiner Großeltern: Kriegsgeneration, Haus aufgebaut aus Trümmern, ihr größter Wunsch war, dass das Haus im Familienbesitz bleibt. Ich finde es falsch, selbstbewohntes Eigentum teilweise oder ganz zu versteuern.

Erbvermögen darüber hinaus zu versteuern finde ich akzeptabel.

Gleichwohl müssen wir wissen, von was hier sprechen. Die Erbschaftssteuer ist eine Vermögenssteuer! Die knüpft nicht an die persönliche Leistungsfähigkeit des Erbberechtigten. Das heißt man besteuert auch Erben, die beispielsweise Bürgergeld oder Mindestlohn verdienen. Wenn jemand im Mindestlohnverhältnis von jemanden erbt, mit dem er nicht nah verwandt ist, zahlt er ab 20.001 € Erbe bereits Steuern! Die Erbschaftssteuer besteuert also ganz gezielt auch Menschen, die wenig Einkommen oder Vermögen haben.

Umgekehrt verschont sie aber andere Menschen, die sehr viel Einkommen und Vermögen haben. Denn: Ein Erbe, welches in einem Betriebsvermögen gebunden ist, wird weitestgehend verschont. Das finde ich an sich richtig. Wenn man jedes Unternehmen im Erbfall voll besteuern würde, wären Deutsche Unternehmen international ja noch weniger konkurrenzfähig. Es ist ja auch garnicht im Interesse des Staats Steuern einzunehmen wenn der Preis dafür die Schwächung eines Unternehmens ist, denn das bedeutet weniger Arbeitsplätze und weniger Steuereinnahmen durch Gewerbesteuer.

Bleibt für mich also die Frage: Gibt es überhaupt Reiche, welche von der Erbschaftssteuer getroffen werden? Denn es sieht so aus als ob das Motto gilt: Je mehr man erbt, desto prozentual weniger Steuern zahlt man.
Aus dieser Statistik geht hervor, dass Menschen, die weniger als 200.000 erben, im Schnitt 16,7% Steuern bezahlen! Also mehr als z.B. Menschen, die bis zu 10 Mio. erben und nur 15,2% Steuern zahlen.

Aktuell nimmt der Staat gut 9 Milliarden durch Erbschaftssteuer ein.
Das ist gemessen an den Staatseinnahmen von knapp 900 Milliarden nur 1/100.
Und das ist wie oben dargestellt nicht steuerlich besonders gerecht.

Wenn man (verständlicherweise) Unternehmen nicht besteuern will, könnte man dann nicht zumindest die Freibeträge ändern damit eben nicht die kleinen und mittleren Erben so viel zahlen? Ich könnte mir eine Reform vorstellen mit 500.000 € Freibetrag für jeden, egal welches Erbschaftsverhältnis.

Darüber hinaus mache ich mir nichts vor, eine Erbschaftssteuer wird in Deutschland politisch nicht abschaffbar sein. Im Gegenteil: Es wird ja von Linken und Grünen gerne über Vermögenssteuern gesprochen. Und meine Argumentation: Wenn Vermögenssteuer, dann bitte in Form der Erbschaftssteuer. Denn diese wird bürokratisch unkompliziert nur einmal erhoben (im Todesfall) und tut dem Erbberechtigten vermutlich weniger weh als eine Vermögenssteuer, die er jährlich zu zahlen hat.

Über Fairness kann man indess herrlich streiten. So besteuert der Staat mit der Erbschaftssteuer keine Leistung sondern nur den Vermögenstransfer. Jeder, der sein Geld "im Puff verjubeln" muss als Belohnung diese Steuer nicht zahlen. Wer spart und seinen Kindern etwas hinterlassen, will, muss zahlen. Ich finde Steuern sollten primär beim Einkommen und nicht beim Vermögen ansetzen, weil man sonst Menschen bestraft, die sparsam sind.

Vor allem sollte ein Staat aber auch sparsam wirtschaften und versuchen generell wenig Steuern abzukassieren. Geldverteilung über den Staat ist bürokratisch und unwirtschaftlich, weil jede einzelne Steuer erhoben und kontrolliert werden muss. Und auch das Ausgeben des Geldes kostet wieder Verwaltungsaufwand. Insbesondere wenn man bedenkt, dass Deutsche weniger Vermögen haben als viele ändere vergleichbare Länder, würde ich mir manch einen Euro lieber bei den Bürger wünschen als beim Staat.
 

Daoga

Urgestein
Ja, das stimmt, Freibeträge sind unterschiedlich je nach Verwandschaftsgrad. Ist man garnicht oder nur lose verwandt, ist der Freibetrag soger nur noch 20.000 €.
Ich habe als Enkel meine Großeltern beerbt. Freibetrag für mich als Enkelkind waren 200.000 €.
Bei heutigen Immobilienpreisen sind das für viele Menschen zu geringe Freibeträge um das Eigentum zu erben.

Ist die Erbschaftssteuer generell gerecht?
Ich spreche mal aus Sicht meiner Großeltern: Kriegsgeneration, Haus aufgebaut aus Trümmern, ihr größter Wunsch war, dass das Haus im Familienbesitz bleibt. Ich finde es falsch, selbstbewohntes Eigentum teilweise oder ganz zu versteuern.

Erbvermögen darüber hinaus zu versteuern finde ich akzeptabel.

Gleichwohl müssen wir wissen, von was hier sprechen. Die Erbschaftssteuer ist eine Vermögenssteuer! Die knüpft nicht an die persönliche Leistungsfähigkeit des Erbberechtigten. Das heißt man besteuert auch Erben, die beispielsweise Bürgergeld oder Mindestlohn verdienen. Wenn jemand im Mindestlohnverhältnis von jemanden erbt, mit dem er nicht nah verwandt ist, zahlt er ab 20.001 € Erbe bereits Steuern! Die Erbschaftssteuer besteuert also ganz gezielt auch Menschen, die wenig Einkommen oder Vermögen haben.
Die geltenden Freibeträge wurden festgesetzt lange bevor der Immobilienboom mit rasend steigenden Werten losging. Eine Anpassung an die Veränderungen ließe sich dahingehend erreichen, daß das geerbte Häuschen für reine Eigennutzung grundsätzlich steuerfrei bleibt und bei einem etwaigen Verkauf ebenfalls eine zehnjährige Frist läuft, in der ggf. anfallende Steuern für übersteigende Werte gestaffelt vermindert werden, wie man es bei Schenkungssteuer, Erbschaftsteuer auf Betriebe und Spekulationsgewinne bei Immobiliengeschäften jetzt schon hat. Kein großes Problem für die Ämter, das zu überwachen, das ist business as usual.

Die Erbschaftsteuer für Menschen mit wenig oder gar keinem Einkommen ist ebenso kein Problem, wenn das Erbe aus Geld oder leicht zu verkaufenden Objekten besteht, denn dann ist er ja "flüssig". Nur wenn der Erbe darauf besteht das Erbe selber zu behalten und zu nutzen, muß er das Geld anderweitig aufbringen. Bei Erbschaften ist das immer die große Frage, selber behalten oder verticken? Da kann dann ideeller Wert - Andenken an den Verstorbenen - gegen materielle Notwendigkeit (leerer Geldbeutel) stehen. Und zuweilen gibt es das Problem, daß mehrere Erben vorhanden sind und einige davon ausgezahlt werden wollen, und das ebenfalls mit den Steuerforderungen koordiniert werden muß.
 

Bingenervt

Aktives Mitglied
@Daoga
Die öffentlich zugänglichen, kostenlosen Tipps sind nicht unbedingt die Besten, die man bekommen kann. Da gibt es durchaus Menschen, die bezahlt werden müssen, aber deutlich bessere Tipps haben.
 

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