Schon, aber es hätte ja sein können, dass Du ihn auch als Ehegatte bezeichnest, weil ihr nach religösem Ritus verheiratet wurde. Dass ihr rechtlich verheiratet seid , hatte ich tatsächlich überlesen.Nicht mitbekommen ?
Darf mein Ehegatte zu mir ziehen?
ich hab mein Vermieter gefragt ob mein Partner bei mir einziehen darf ( mittlerweile sind wir verheiratet), die Antwort vom Vermieter war: Sehr geehrte Frau, ich erachte eine 43m² Wohnung für 3 Personen als sehr klein und kann mit guten Gewissen nicht genehmigt werden. Für 3 Personen...www.hilferuf.de
Jedenfalls seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Voll und ganz mit den rechtlichen Folgen.