Natürlich.Das habt ihr nicht. Niemand kann euch dazu zwingen, das zu unterschreiben.
Aber anscheinend ist es doch rechtens, was mein Vater da macht,
das Mitglid Piepel hat mir einen sehr guten Link geschickt, bzgl. der Rückforderungsansprüche meines Vaters bzgl. des Hofes
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"Vorsicht ist auch geboten, wenn man sich als Übergeber ein Rückforderungsrecht vorbehält. Unproblematisch sind nur solche Rückforderungsrechte, auf die der Schenker keinen Einfluss hat. So wird in Verträgen häufig ein Rückforderungsrecht vereinbart für den Fall, dass ● der Hofübernehmer vor dem Übergeber verstirbt, ● wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Übernehmer eingeleitet werden, ● wenn etwas veräußert oder belastet wird ohne Zustimmung des Übergebers, ● wenn die Ehe des Übernehmers scheitert, etc."
Das würde bedeuten, dass sowohl das Thema mit der Benachteiligung meines Schwagers bei Scheidung oder Tod der Schwester sowie das Thema, dass meine Schwester den Hof nicht ohne Zustimmung des Vaters belasten oder veräußern darf, anscheinend richtig ist. Ob das mit dem Ausschluss vom Zugewinn rechtens ist, weiß ich allerdings nicht.
Mein Mann hilft mir, diesen Vertrag zu verstehen und sagt, das würde er als Ehemann nicht akzeptieren, dass er derart ausgeschlossen wird, obwohl er da mitarbeitet. Das hätte er nicht mit sich machen lassen, wäre ich diejenige gewesen, die den Hof bekommen hätte.
Mich würde wirklich interessieren, ob mein Schwager überhaupt weiß, was in diesem Vertrag steht und ob er sich dessen bewusst ist, aber ich werde mich da nicht in die Ehe einmischen.