HeyApple
Mitglied
Sind sie nicht. Ganz und gar nicht.Aber ich hoffe sehr, dass dies tatsächlich grausame Einzelfälle sind.
"„(Diese) Urteile tragen nicht das Etikett ‚Rituelle Gewalt‘. Diese Bezeichnung gibt es nämlich im deutschen Strafgesetzbuch nicht. Entsprechende Verbrechen werden den einzelnen Straftatbeständen zugeordnet (Körperverletzung, Mord und Totschlag sind strafbar, Vergewaltigung ist strafbar, Entführung ist strafbar, Vernachlässigung Schutzbefohlener ist strafbar, usw.) Laut deutschem Strafrecht müssen diese Einzel-Aspekte nachgewiesen und angeklagt werden, damit man jemanden – einen einzelnen Menschen – dafür verurteilen kann. Bei Verbrechen, an denen mehrere Täter/innen beteiligt sind, muss die Beteiligung jedes/jeder Einzelnen möglichst genau nachgewiesen werden. Und das gilt nur für die Straftaten. Mitgliedschaft in einem Geheimkult ist nicht strafbar. Das Verwenden okkulter Symbole bei bestimmten Handlungen ist nicht strafbar, usw., deshalb taucht Rituelle Gewalt als Begriff in Gesetzen oder in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht auf.“ "
Vom Infoportal RG.
Immer der gleiche Medienquark, der von Menschen die meinen von allem eine Ahnung zu haben und mit ein paar Schmierblätter-Zitaten das komplexe Feld der organisierten /& sexualisierten Gewalt einordnen zu können: Ein schwarzes Schaf -> alles schwarze Schafe, Keine Erfassung -> gibts also nicht. Was nicht sein darf KANN darf nicht sein, richtig? So einfach machen es sich lustigen Skeptiker zur Thematik.
Wenn wir von ritueller sexualisierter Gewalt sprechen ist das gar nicht so gummig:Ich denke, rituelle Gewalt gibt es. Der Begriff ist aber sehr gummig, was soll man darunter genau alles verstehen?
Ritualisierung - Wiederholung - Zwang / Manipulation - Geheimhaltung.
Verwendung von Symbolen, bestimmten orten oder Kleidungsstücken, Handlungen usw.
Das ist kein so mystischer Begriff, sondern man muss nur mal den Teil der Satanisten rausklammern um auch mal etwas anderes zu sehen (Kirche? Sekten? Strikte Glaubensgemeinschaften? Ich könnte da so viele nennen, wo es bekannte Fälle gibt, die da rein passen würden, aber schlicht - nicht - erfasst werden als diese)...