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Gewalt und Nachbarschaft

Bogenschiessen in Wohnquartieren verbieten?

  • Ja

    Teilnahmen: 8 47,1%
  • Nein

    Teilnahmen: 10 58,8%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    17
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Nach der Vorgeschichte macht er das nicht um einen Sport auszuüben, so gnaz plötzlich erst siet du da wohnst,sondern er will dich ganz bewusst schikanieren und bedrohen bist du das Haus, Das Grundstück wieder verkaufst an ihn. Hast du einen Anwalt, was sagt der? Ich denke schon dass wir hier im Bereich des Strafrechts sind. Er mus dazu gewungen werden seine Schießübungen auf der anderen Seite des Garten zu machen, das ist nicht zuviel verlangt. Lege Berufung ein gegen den Freispruch.

Kannst du deine Theorie beweisen? Wohl nicht, die TE ebenfalls nicht. Also haltet beide mal den Ball flach. Die Gerichte habe ganz andere Fälle die der Verhandlung bedürfen als diese Luftnummer.
 
G

Gelöscht 127742

Gast
@Dalmatiner
Du machst mir wenig Hoffnung. Selbstjustiz, dafür bin ich psychisch einfach nicht gebaut, das kann ich nicht. Juristisch bringst du es wahrscheinlich auf den Punkt. Schon die Staatsanwältin wollte das Verfahren - nachdem sie es ein halbes Jahr inaktiv ruhen liess, einfach einstellen. Dummer Nachbarschaftskonflikt, damit beschäftigen wir uns nicht. Wenn er die Nachbarin erschossen hätte, dann wär mehr Fleisch am Knochen, aber so? Nein, sie wollte einstellen. Ich habe dann eine ganze Nacht lang an einer Einsprache gegen die Einstellungsverfügung gearbeitet. Die Einsprache wurden angenommen, die Staatsanwältin stellte einen Strafbefehl aus, diesen fechtete mein Nachbar an. So kam es zum Verfahren vor Gericht. Die Staatsanwältin nahm nicht teil. Die Richterin schien sich genervt zu fühlen und putzte uns runter. Ich verstehe es nicht wirklich, habe den Eindruck, man sieht nicht hin oder aber mein Nachbar wird protegiert oder Bogenschützen haben eine mächtige, heimliche Lobby bei Staat und Verwaltung oder ich weiss auch nicht! Jedenfalls drückte sie klar aus, dass sie nicht gewillt war, hier ein Urteil zu sprechen. Faktisch hat sie es auch noch nicht gesprochen, wir bekommen es erst in der kommenden Woche schriftlich. Jedoch hat mein Nachbar deutlich gemacht, dass er eine Verurteilung auch anfechten würde. Das heisst, entweder habe ich jetzt verloren oder es folgt das nächste Verfahren. Ich bin müde. Der gegnerische Anwalt hat in einem pfauenhaften Plädoyer fast eine halbe Stunde auf mir rumgeritten, was ich für eine Nörglerin sei etc., hat sich sehr bemüht, mich in ein schlechtes Licht zu rücken und das ganze als reinen Nachbarschaftskonflikt darzustellen. Ich habe das Gefühl, man schaut nicht wirklich hin. Etwas läuft schief, ich bin seit dem Gerichtsverfahren ziemlich durch den Wind und froh, kann ich hier wenigstens alles mal niederschreiben und eure Reaktionen bekommen. Dafür Danke.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ach so. Es wurde also schon ein Strafbefehl gegen den Nachbarn erlassen. (Den erlässt allerdings das Gericht und nicht die Staatsanwaltschaft). Wenn man als Beschuldigter diesem Strafbefehl widerspricht, komnt es zur Hauptverhandlung. Diese hat stattgefunden, und nun folgt irgendwann das Strafurteil. Von dem Urteil erfährst du doch gar nicht, oder? Aber wenn es bei dem Strafbefehl bleibt, wäre das ja ein Teilerfolg.

Du willst lieber in Angst vor dem Nachbarn leben statt ihm die Stirn zu bieten? Du kennst die Spielregeln eben nicht. Je mehr du deinen Nachbarn aus der Fassung bringst, um so eher macht er Fehler. Wenn er durch die Dauerbeschallung irgendwann die Nerven verliert und dir droht, dich abzuschießen, kannst du die nächste Anzeige stellen. Das kann Freude machen, diese Menschen vor sich her zu treiben.
 

CabMan

Aktives Mitglied
Wenn der Lamellenzaun alle Pfeile abhält, dann bist Du doch sicher.
Warum willst Du den Zaun nicht? Ist er hässlich? Wirft er zuviel Schatten? Ist der Aufprall der Pfeile zu laut? - Eigentlich müsste doch jetzt alles O.K. sein.
Kann es sein, dass nicht nur der Nachbar schwierig ist, sondern Du auch?
Der Zaun ist ca. Mannshoch. Schießt der Bogenschütze leicht über den Zaun, dann besteht ggf. Verletzungsgefahr für Personen hinter dem Zaun. Außerdem: wie durchschlagsicher ist der Lamellenzaun?
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Ach so. Es wurde also schon ein Strafbefehl gegen den Nachbarn erlassen. (Den erlässt allerdings das Gericht und nicht die Staatsanwaltschaft). Wenn man als Beschuldigter diesem Strafbefehl widerspricht, komnt es zur Hauptverhandlung. Diese hat stattgefunden, und nun folgt irgendwann das Strafurteil. Von dem Urteil erfährst du doch gar nicht, oder? Aber wenn es bei dem Strafbefehl bleibt, wäre das ja ein Teilerfolg.

Du willst lieber in Angst vor dem Nachbarn leben statt ihm die Stirn zu bieten? Du kennst die Spielregeln eben nicht. Je mehr du deinen Nachbarn aus der Fassung bringst, um so eher macht er Fehler. Wenn er durch die Dauerbeschallung irgendwann die Nerven verliert und dir droht, dich abzuschießen, kannst du die nächste Anzeige stellen. Das kann Freude machen, diese Menschen vor sich her zu treiben.
Für so etwas muss man aber auch erst mal gemacht sein. Glaube, die TE lebt alleine in ihrem Haus, oder? Wenn ein Partner da wäre würde der Typ ihr wahrscheinlich nicht so auf der Nase herumtanzen.

Und wie stellst du dir das vor? Die Beschallung würde ja nicht nur der Nachbar mitbekommen, sondern andere Nachbarn ebenfalls. Da wäre doch weiterer Ärger vororogrammiert.
 
Status
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