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Die Logik vom Glücklichsein

_Tsunami_

Urgestein
Morgen beginne ich vielleicht wirklich mit meiner "Nährstoffkur". Ich nenne das einfach mal so.

~~~

Das sind die Inhaltsstoffe des Nährstoffgetränks:

Multivitamin
D3+K2
Sango-Koralle
Löwenmähne
Moringa
Honig

~~~

Bin echt mal gespannt, ob das irgendeine Wirkung auf mein Befinden oder irgendwas hat.
 

_Tsunami_

Urgestein
Morgen beginne ich vielleicht wirklich mit meiner "Nährstoffkur". Ich nenne das einfach mal so.

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Das sind die Inhaltsstoffe des Nährstoffgetränks:

Multivitamin
D3+K2
Sango-Koralle
Löwenmähne
Moringa
Honig


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Bin echt mal gespannt, ob das irgendeine Wirkung auf mein Befinden oder irgendwas hat.
"Tsunami, du warst schon immer ein kleiner Alchemist. Vielleicht solltest du es damit nicht übertreiben."
 

_Tsunami_

Urgestein
Meine Hausverwaltung bringt mich noch um den letzten Nerv. Da die letzte Betriebskostenabrechnung fehlerhaft war, wurde vom Jobcenter eine aktuelle und korrekte Bestätigung über die Mietzusammensetzung bei mir angefordert. Nachdem ich nun die Hausverwaltung angeschrieben hatte, haben die mir eine Korrektur zugeschickt, und die ist schon wieder falsch.

Na ja, werde denen mal schreiben.
 

_Tsunami_

Urgestein
Meine Hausverwaltung bringt mich noch um den letzten Nerv. Da die letzte Betriebskostenabrechnung fehlerhaft war, wurde vom Jobcenter eine aktuelle und korrekte Bestätigung über die Mietzusammensetzung bei mir angefordert. Nachdem ich nun die Hausverwaltung angeschrieben hatte, haben die mir eine Korrektur zugeschickt, und die ist schon wieder falsch.

Na ja, werde denen mal schreiben.
Hab' was geschrieben:

Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Aus der Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2022 ergibt sich, dass die Summe meiner Vorauszahlungen die Summe der Betriebs- und Heizkosten gedeckt hat. In diesem Falle ist eine Erhöhung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen grundsätzlich nicht zulässig. Es sei denn, die Erhöhung wird ausreichend begründet.

Der Einfachheit halber schlage ich vor, dass keine nachträgliche Erhöhung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen für die Jahre 2022 und 2023 erfolgt, sondern mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023, insofern angemessen. Daraus ergibt sich rückwirkend und bis auf Weiteres eine Gesamtmiete von 525 EUR (Grundmiete 379 EUR, Betriebs- und Heizkosten 146 EUR), welche ich ordnungsgemäß und fristgemäß auf das Konto von Herrn YYY und Frau ZZZ eingezahlt habe und zahlen werde. Die Anpassung der Gesamtmiete auf 525 EUR gemäß der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 ist hierbei entsprechend berücksichtigt.

Ansonsten bitte ich um eine ausreichende Begründung für die rückwirkende Erhöhung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung um etwa 25 %, welche ich dem für mich zuständigen Jobcenter vorlegen kann.

Ich bedanke mich im Voraus herzlich für Ihre Bemühungen.


Mit freundlichen Grüßen

Tsunami
Werde das dann wohl mal abschicken, und hoffe, dass ich so halbwegs richtig gelesen, gerechnet und geschrieben habe.
 
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