Höhnchen
Mitglied
Interessant wäre es gewesen zu erfahren, ob das Geld vom Konto tatsächlich abgebucht wurde.
Grundsätzlich kommt ein Kaufvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen
Aber in Zahlungsverzug kann der TE gar nicht kommen, da von seinem Konto abgebucht werden würde, wenn der Verkäufer sein Angebot angenommen hätte. Wozu sonst SEPA Lastschriftverfahren? Da bucht ja der Gläubiger ab.
Von daher, nein, es ist nicht wirklich ersichtlich, dass das Angebot angenommen wurde. Aus aus dem Grund kann der TE ebenfalls nicht in Zahlungsverzug kommen. Das geht ja erst durch einen wirksamen Vertrag.
Grundsätzlich kommt ein Kaufvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen
Da die Bestellbestätigung den Hinweis enthält, dass das Deutschlandticket in Kürze per E-Mail zugestellt wird, kann das durchaus eine Annahme darstellen.
Ein nicht - fristgerechtes Bezahlen einer Ware oder Dienstleister bringt den Käufer zwar in Zahlungsverzug, macht aber nicht automatisch sofort den Kaufvertrag ungültig. Es kommt darauf an, wie dieser formuliert ist.
Des Weiteren wissen wir nicht, ob das Geld abgebucht wurde oder nicht, da der TE sich aktuell nicht mehr äußert. Es wurde Zahlung per Lastschrift vereinbart. Es gibt folgende Möglichkeiten:
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Um den konkreten Sachverhalt darstellen zu können, fehlen leider ein paar genaue Infos. Da ist noch etwas zu viel Spekulationsraum. Wurde ein Ticket versendet? Wurde bezahlt?Da die Bestellbestätigung den Hinweis enthält, dass das Deutschlandticket in Kürze per E-Mail zugestellt wird, kann das durchaus eine Annahme darstellen.
Ein nicht - fristgerechtes Bezahlen einer Ware oder Dienstleister bringt den Käufer zwar in Zahlungsverzug, macht aber nicht automatisch sofort den Kaufvertrag ungültig. Es kommt darauf an, wie dieser formuliert ist.
Des Weiteren wissen wir nicht, ob das Geld abgebucht wurde oder nicht, da der TE sich aktuell nicht mehr äußert. Es wurde Zahlung per Lastschrift vereinbart. Es gibt folgende Möglichkeiten:
Aber in Zahlungsverzug kann der TE gar nicht kommen, da von seinem Konto abgebucht werden würde, wenn der Verkäufer sein Angebot angenommen hätte. Wozu sonst SEPA Lastschriftverfahren? Da bucht ja der Gläubiger ab.
Von daher, nein, es ist nicht wirklich ersichtlich, dass das Angebot angenommen wurde. Aus aus dem Grund kann der TE ebenfalls nicht in Zahlungsverzug kommen. Das geht ja erst durch einen wirksamen Vertrag.
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