Das Kernproblem ist ja oft, dass man Straftäter nicht abschieben kann, weil ihnen in ihrem Herkunftsland menschenunwürdige Verhältnisse drohen oder ihre Herkunft nicht geklärt ist.
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 hielten sich insgesamt
242.642 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Deutschland auf.
Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind nach Kenntnis der Bundesregierung 16.430 Ausländer aus Deutschland abgeschoben worden. Sie hatten sich vor der Abschiebung durchschnittlich...
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Insofern kann ich es verstehen, dass man jemanden manchmal nicht in seine Heimat abschieben kann.
Aber es gäbe natürlich mit dem Grundgesetz vereinbare Lösungen.
Beispielsweise könnte man bereits vor Einreise in die EU die Asylberechtigung prüfen. Das soll ja künftig teilweise geschehen. Ist vermutlich aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Oder man könnte Abkommen mit Ländern treffen, die solche Menschen aufnehmen. So wie Großbritannien jetzt nach Ruanda abschiebt.
Auch der Türkei Deal ging ja in die Richtung Menschen außerhalb der EU zu lassen.
Macht die aktuelle Politik aber nicht. Es gilt nach wie vor: Jeder darf kommen und nur in seltenen Fällen werden Ausreisepflichtige wirklich abgeschoben.
Inzwischen beschweren sich ja schon viele Menschen mit Migrationshintergrund darüber, was hier alles geduldet wird. Mein türkischer Nachbar klagt am lautesten über die Demonstranten, die den Gottesstaat wollen.