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Ab wann ist ein Gespräch mit einem Freiberufler kostenpflichtig?

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Danke soweit. Spielt die Qualität der Beratung eine Rolle? Im vorliegenden Fall wurde lange geredet über unrealistische Dinge, die aufgrund eines Fehlers des Beraters überhaupt erst Thema wurden. Und es wurde generell viel Falsches erzählt, so dass es kaum einen Wert für mich hatte.
Ich denke nicht, dass der Wert des Gespräches für Dich sich in der Rechnung widerspiegelt. Das Beratungsgespräch fand ja statt.
 

HeartAttack

Aktives Mitglied
Im konkreten Fall war es ein Freund eines Freundes, daher ging ich davon aus, dass es sich um ein privates Gespräch handelt, allerdings wurde das leider nicht thematisiert, und es gab auch noch Folgegespräche.
Ich verstehe gar nicht, wie du auf die Idee kommen konntest, dass die Beratung, die sich über mehrere Gespräche erstreckt hat, kostenlos sein sollte. Wieso sollte ein wildfremder Architekt dich kostenlos beraten? Würdest du für Freunde deiner Freunde die Arbeit, die du sonst gegen Entgelt machst, kostenlos machen?
 

Marisol

Sehr aktives Mitglied
Man sollte im Vorfeld das Honorar besprechen.
Wenn die Rechnung über 100 Euro liegt, würde ich sie anfechten.
Es gibt keine Vereinbarung, keinen Vertrag, keine Transparenz.
 
Zuletzt bearbeitet:

GrayBear

Aktives Mitglied
Man sollte im Vorfeld das Honorar besprechen.
Wenn die Rechnung über 100 Euro liegt, würde ich sie anfechten.
Es gibt keine Vereinbarung, keinen Vertrag, keine Transparenz.
Das mag zwar Dein "gesundes Rechtsempfinden" sein, aber in unseren Gesetzen steht nun einmal etwas anderes. Eine Anfechtung kann z.B. nur aus einem wichtigen Grund (Irrtum, arglistige Täuschung, Androhung von Gewalt) zur Folge haben, dass der Vertrag von einem Gericht als nichtig erklärt wird. Diese Gründe liegen hier nicht vor, also ist auch keine Anfechtung möglich. Eine Mängelrüge hätte vielleicht Erfolg, weil die Leistung mangelhaft war, aber dazu muss definiert sein, worin die Leistung zu bestehen hat und auch das muss bewiesen werden.

Wenn Du zu einem Bäcker gehst, musst Du nicht extra darauf hinweisen, dass Du nun ein Brot für 2,-50€ kaufen willst und Du musst auch nicht fragen, ob er bereit ist, diesen Vertrag mit Dir abzuschließen. Du kannst wortlos auf ein Brot zeigen und das dann bezahlen und damit ist der Kaufvertrag durch euer wechselseitiges und übereinstimmendes Handeln zustande gekommen. Im Gegensatz dazu wurde in unserem Beispiel ein Dienstleistungsvertrag ohne weitere Spezifikation geschlossen. Eine Dienstleistung wurde erbracht und die muss bezahlt werden, weil der Vertrag bindend ist. Auch wenn der gesunde Menschenverstand es nicht so sehen will: es wurde eine Vereinbarung=Vertrag geschlossen und "Transparenz" ist dafür nicht erforderlich, sondern nur "kongludentes Handeln".

Jeder Mensch darf sich etwas erhoffen, aber vor Gericht zählt das nur bedingt.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 128911

Gast
Holt man Rat ein bei Steuerberater oder Anwalt ist das erste Telefongespräch meist
kostenlos nach kurzer Schilderung der Sachlage und Einschätzung

Guten Tag Herr RA Müller , ich hätte eine Frage zu einem bestimmten Vorfall , zuerst jetzt nochmal vorab ..
Ist es richtig , dass unser Gespräch momentan noch gebührenfrei ist , bitte bestätigen sie mir dieses eben nochmal .

Der Freiberufler in Deinem bestimmten Fall , besonders bei mehreren Gesprächen ist also berechtigt eine Rechnung zu verschicken .

Auch ein Restaurantwürde nicht jeden Abend seine Freunde und Kumpels zum Essen und Trinken einladen in sein Restaurant, so musst Du es sehen .
Auch ein Freiberufler hat am Monatsende Kosten zu begleichen .
Von einigen Gesprächen die man mal eben so führt , werden die nicht bezahlt.
 

Pappenheimer

Aktives Mitglied
Also, wie die Sache ausgegangen ist.

Ich habe ein paar mal versucht, den Mann anzurufen. Er ging nicht ran und rief nicht zurück, anders als vorher, wo es "um die Sache ging". Ich nehme also an, er wollte das Gespräch vermeiden, weil er wusste, warum ich anrief. Ich habe gemerkt, dass es mir mit der Aussicht auf ein Streitgespräch nicht gut geht, ich bin sowieso angeschlagen. Deshalb habe ich es einfach bezahlt und als Lehrgeld verbucht, auch wenn ich die Summe übertrieben fand. Ich hätte es zu Beginn klären müssen, hatte das auch schon notiert, aber dann vergessen, weil er sehr viel geredet hat und erstaunliche Dinge sagte (die halt teilweise überhaupt nicht stimmten).

Ich möchte noch anmerken, dass der Mann eigentlich schon im Ruhestand ist, auch deshalb habe ich nicht in dieser Form damit gerechnet.

Danke an alle für die Beiträge.
 
G

Gelöscht 128911

Gast
Also, wie die Sache ausgegangen ist.

Ich habe ein paar mal versucht, den Mann anzurufen. Er ging nicht ran und rief nicht zurück, anders als vorher, wo es "um die Sache ging". Ich nehme also an, er wollte das Gespräch vermeiden, weil er wusste, warum ich anrief. Ich habe gemerkt, dass es mir mit der Aussicht auf ein Streitgespräch nicht gut geht, ich bin sowieso angeschlagen. Deshalb habe ich es einfach bezahlt und als Lehrgeld verbucht, auch wenn ich die Summe übertrieben fand. Ich hätte es zu Beginn klären müssen, hatte das auch schon notiert, aber dann vergessen, weil er sehr viel geredet hat und erstaunliche Dinge sagte (die halt teilweise überhaupt nicht stimmten).

Ich möchte noch anmerken, dass der Mann eigentlich schon im Ruhestand ist, auch deshalb habe ich nicht in dieser Form damit gerechnet.

Danke an alle für die Beiträge.
Wieder was fürs Leben gelernt beim nächstenmal fragst Du vorher ob der Rat etwas kostet.
Lieber hast Du das so geregelt , als dass Du Dich monatelang rumärgerst.
Ist halt ärgerlich gelaufen
 

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