Um zunächst mal auf den Vorwurf mit Bali einzugehen: Da gibt es in den Medien auf jeden Fall einige Fehlmeldungen und -informationen drin. So war es auch nicht Bali, sondern Thailand. Die beiden Mitglieder haben auch keinen Kurzurlaub dort gemacht, sondern waren mehrere Monate dort. Eine Reise, die lange schon geplant war und wo es ein lang gehegter Traum eines der Mitglieder war, diese zu machen. Alles natürlich auch schädlich für das Klima, aber informieren sollte man sich schon einmal. Außerdem haben die beiden durchaus Fehler eingeräumt. Ganz mit der Bahn hätten sie allerdings wegen der Konflikte weltweit auch nicht fahren können, allerdings einen Teil davon. Und im Übrigen kann die letzte Generation als Organisation nichts dafür, was ihre Mitglieder außerhalb der Proteste tun. Die letzte Generation hat aber schließlich den Vorfall bedauert.
Hier die Aussage der beiden Mitglieder zu ihrem Ausflug. Wer die Taz im Übrigen nicht für voll nimmt, darf sich auch gerne weiter im Internet umschauen:
Zwei Klimaaktivist*innen sollen mit dem Flugzeug nach Bali gereist sein. Hier antworten die beiden auf die Kritik während ihrer Reise in Thailand.
taz.de
Könnte, weil es noch kein generelles Tempolimit in Deutschland gibt. Daher kann es sich noch gar nicht auf das Klima auswirken.
Beide hier angesprochenen Studien besagen, dass es sich auf das Klima auswirkt. Auch wenn die eine sagt, dass es das weniger tut. Hast Du anerkannte Gegenstudien? Fragen wir mal so herum an.
Auch Körperverletzung kann durch Rechtfertigungsgründe gerechtfertigt sein. Warum nicht auch Sachbeschädigung? Guck mal in die Paragraphen 32ff StGB. Im Übrigen haben wir im Grundgesetz auch den Gedanken stehen, dass Eigentum verpflichtet.
Ich hatte einen Link gepostet, der einiges erklärt. Da ich nicht so in juristischen Begriffen bewandert bin, kann ich es nicht so gut erklären. Trotzdem hier noch mal ein Versuch extra für Dich in meinen Worten. Dazu poste ich hier zunächst mal den Paragraphen 34 StGB:
§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Zunächst einmal die Frage: Ist die Klimakatastrophe gegenwärtig? Von den meisten Wissenschaftlern und auch Politikern sowie Bürgern wird das durchaus bejaht. Man muss sich nur mal die ganzen katastrophalen Nachrichten aus aller Welt anschauen. Auch in Deutschland hat sich die Klimaveränderung durch zum Beispiel Überschwemmungen bereits gezeigt.
Eine Gefahr für Leib, Leben, Eigentum? Es haben schon viele Menschen ihr Leben durch die Katastrophen, die auf die Klimaveränderung zurückgehen, verloren und noch viele werden es voraussichtlich tun. Auch Eigentum (z.B. Häuser) wurden schon unbewohnbar gemacht.
Nicht anders abwendbar? Das mag durchaus strittig sein. Da aber die Regierungen weltweit zu wenig gegen die Klimaveränderung tun, wird dies von vielen Juristen bejaht. Die letzte Generation möchte Bürger und Politik darauf aufmerksam machen.
Erwägung der widerstreitenden Interessen: Ist das Interesse einzelner an einer Sache oder, dass er nicht zu spät auf die Arbeit kommt, wichtiger als das Interesse vieler, die durch den Klimawandel ihre Existenz verlieren? Dies wird von vielen Juristen verneint.
Angemessenes Mittel? Die Taten sollen aufmerksam machen. Und es wird durchaus Aufmerksamkeit erzeugt. Also durchaus angemessen.
Insgesamt gibt es daher unter den Rechtsgelehrten einige, die den Paragraphen als anwendbar sehen. Andererseits muss man auch fairerweise sagen, dass es auch eine widerstreitende Meinung gibt.
Dann haben wir noch den Artikel 20a GG, auf den sich die Aktivisten auch berufen:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Es wird argumentiert, dass der Staat sich eben nicht genügend für die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen einsetzt, wenn diese wegen der Klimaveränderung kaum oder keine Grundlagen mehr finden.
So. Das waren meine laienhaften Worte dazu. Auch Du darfst gerne weiter nachlesen und graben, wenn Du etwas nicht verstehst. Aber viel besser kann ich es im Moment nicht erklären.