Buntehäsin
Sehr aktives Mitglied
Credireform kauft keine Forderungen vom Gläubiger.
Sie treiben gegen Gebühr die Forderungen ein.
Sie treiben gegen Gebühr die Forderungen ein.
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Nun, wenn es zu gerichtlichen Maßnahmen käme, wird die Angelegenheit teuer.Ja aber ist trotzdem aufwendig,
Die werden abwägen, Inkassounternehmen gehen sowieso davon aus, dass die die meisten Forderungen nicht eintreiben können, zumindest nicht vollständig.
Die haben ja die Forderungen von dem Gläubiger ja schon abgekauft, weil diesem der Aufwand zu hoch dafür ist. Wenn derjenige bereits verstorben ist, wird das sicher nicht unkomplizierter.
Man kann natürlich verhandeln, wenn die wirklich die Adresse rausfinden bzw. ermitteln sollten.
Ja ich zahle die Hälfe, ist es dann gut ...
So ist es:Credireform kauft keine Forderungen vom Gläubiger.
Sie treiben gegen Gebühr die Forderungen ein.
Also entweder ist die Forderung berechtigt, dann besteht die Creditreform auf den gesamten Betrag plus Zinsen, oder die Forderung ist unberechtigt und dann zahlt man gar nix.Man kann natürlich verhandeln, wenn die wirklich die Adresse rausfinden bzw. ermitteln sollten.
Ja ich zahle die Hälfe, ist es dann gut ...
Das ist wahrscheinlich gar nicht einfach zu ermitteln ob die Forderung berechtigt ist.Also entweder ist die Forderung berechtigt, dann besteht die Creditreform auf den gesamten Betrag plus Zinsen, oder die Forderung ist unberechtigt und dann zahlt man gar nix.
Wenn er nicht offiziell entmündigt war, dann ist eine eventuelle Bestellung rechtens, ganz einfach.Das ist wahrscheinlich gar nicht einfach zu ermitteln ob die Forderung berechtigt ist.
Es stellt sich doch auch die Frage, War der Herr denn noch voll geschäftsfähig und hatte Überblick über die Finanzen und ggf. den Bestellungen. War das ggf. auch einfach durch Krankheit nicht mehr ausreichend möglich.
Wenn du einen Widerspruch schreibst bzw schriftlich um Belege bittest und nachweist, dass du Erbe bist, dann müssen die die Forderung gegen dich bzw gegen deinen verstorbenen Vater belegen. Dann kannst du prüfen.Und selbstverständlich habe ich Creditreform kontaktiert, weil mir keine Mahnschreiben vorliegen und ich keine Ahnung hatte, um was es geht. Nein, ich habe keinen Widerspruch geschrieben. Ich brauche erst einmal die Unterlagen! Wie soll ich einen Widerspruch schreiben, wenn mein Vater ggf. doch etwas bestellt und nicht gezahlt hat. Ich schrieb ja, nichts ist auszuschließen.
Nicht unbedingt, du kannst dagegen Widerspruch oder Einspruch einlegen.Nun, wenn es zu gerichtlichen Maßnahmen käme, wird die Angelegenheit teuer.
Warte jetzt ab...
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