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Letzte außergerichtliche Mahnung an meinen seit 4 Monaten verstorbenen Vater

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Kirschblüte

Aktives Mitglied
Ja aber ist trotzdem aufwendig,
Die werden abwägen, Inkassounternehmen gehen sowieso davon aus, dass die die meisten Forderungen nicht eintreiben können, zumindest nicht vollständig.

Die haben ja die Forderungen von dem Gläubiger ja schon abgekauft, weil diesem der Aufwand zu hoch dafür ist. Wenn derjenige bereits verstorben ist, wird das sicher nicht unkomplizierter.

Man kann natürlich verhandeln, wenn die wirklich die Adresse rausfinden bzw. ermitteln sollten.
Ja ich zahle die Hälfe, ist es dann gut ...
Nun, wenn es zu gerichtlichen Maßnahmen käme, wird die Angelegenheit teuer.
Warte jetzt ab...
 

carrot

Aktives Mitglied
Also entweder ist die Forderung berechtigt, dann besteht die Creditreform auf den gesamten Betrag plus Zinsen, oder die Forderung ist unberechtigt und dann zahlt man gar nix.
Das ist wahrscheinlich gar nicht einfach zu ermitteln ob die Forderung berechtigt ist.
Es stellt sich doch auch die Frage, War der Herr denn noch voll geschäftsfähig und hatte Überblick über die Finanzen und ggf. den Bestellungen. War das ggf. auch einfach durch Krankheit nicht mehr ausreichend möglich.
Dann sollten zumindest die Mahngebühren und Inkassogebühren runter gerechnet werden.

Doch ich würde erst warten bis ggf. was per Post an meine Adresse kommt,
Fremde bzw. unbekannte mail-Adressen, darauf werden die nicht antworten.

Ich finde es übrigens schon etwas schräg Mahnschreiben an Bewohner von einem Altenheim zu senden, wegen so einer Lappalie.
 
H

Hallimasch

Gast
Das ist wahrscheinlich gar nicht einfach zu ermitteln ob die Forderung berechtigt ist.
Es stellt sich doch auch die Frage, War der Herr denn noch voll geschäftsfähig und hatte Überblick über die Finanzen und ggf. den Bestellungen. War das ggf. auch einfach durch Krankheit nicht mehr ausreichend möglich.
Wenn er nicht offiziell entmündigt war, dann ist eine eventuelle Bestellung rechtens, ganz einfach.

Kirschblüte wird ja sehen, ob sie einen Liefernachweis bekommt.

@Kirschblüte: zu der Zeit der angeblichen Bestellung, hat Dein Vater da im Pflegeheim gewohnt?
 

FarbSpiel

Mitglied
Ich finde es merkwürdig, dass Creditreform, was ja als seriöses Unternehmen hier genannt wurde. Forderungen eines unseriösen Unternehmens eintreibt.
Die wissen ja schließlich, mit wem sie da agieren.
 
S

Suche

Gast
Und selbstverständlich habe ich Creditreform kontaktiert, weil mir keine Mahnschreiben vorliegen und ich keine Ahnung hatte, um was es geht. Nein, ich habe keinen Widerspruch geschrieben. Ich brauche erst einmal die Unterlagen! Wie soll ich einen Widerspruch schreiben, wenn mein Vater ggf. doch etwas bestellt und nicht gezahlt hat. Ich schrieb ja, nichts ist auszuschließen.
Wenn du einen Widerspruch schreibst bzw schriftlich um Belege bittest und nachweist, dass du Erbe bist, dann müssen die die Forderung gegen dich bzw gegen deinen verstorbenen Vater belegen. Dann kannst du prüfen.

Wenn du keinen Widerspruch schreibst, kann es sein, dass du die Unterlagen bekommen wirst. Es kann aber auch sein, dass die tatsächlich gleich gerichtlich vorgehen. Dann musst du den Betrag+ Gerichtskosten zahlen, falls belegbar ist, dass die Forderung zu Recht besteht.

Du kannst ja bisschen zuwarten, aber die Frist zum Einspruch würde ich in so einer Situation nicht verstreichen lassen.

So wurde mir das erklärt. Bitte frag bei der Verbraucherzentrale nach, wenn du denkst, dass ich da was falsches verstanden habe, damals.
 

carrot

Aktives Mitglied
Nun, wenn es zu gerichtlichen Maßnahmen käme, wird die Angelegenheit teuer.
Warte jetzt ab...
Nicht unbedingt, du kannst dagegen Widerspruch oder Einspruch einlegen.
Dann geht das zum Gericht bzw. wird dort verhandelt.
Wahrscheinlich würden die auf Vergleich gehen, wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist.
Vielleicht würdest du aber auch zu 100 % Recht bekommen.

Was sein kann, ist noch die Gerichtsgebühr ggf. Einigungsgebühr


Wäre bei diesem Streitwert so um 90 - 200 €

Beim Verlieren des Prozesses kämen die ca. 90 Euro noch oben drauf, dann wären es also 400 € ca. mit dem Streitwert der dann ja zurückgezahlt werden muss.

Beim Vergleich wird das meist geteilt und man muss nur die hälfte von jedem zurückzahlen.

Wenn Creditreform sich nicht wirklich sicher ist den Prozess zu gewinnen, machen die in der Phase wahrscheinlich einen Rückzieher. Denn auch die bleiben ggf. auf den Prozesskosten hängen.

Anwalt würde ich bei einem so kleinen Streitwert als Privatperson nicht nehmen. Die Risiken mehr für den Anwalt auszugeben als der Streitwert, ist dabei nicht auszuschließen.
Man braucht in der1 Instanz beim Amtsgericht bzw. Zivilgericht auch keinen Anwalt, ist keine Anwaltspflicht.

Doch wahrscheinlich kommt es gar nicht so weit, warte erst mal ab.
Bleib einfach erst mal entspannt in der Angelegenheit.
 
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