Ja aber ist trotzdem aufwendig,Ja, das können sie, bekommen beim Nachlassgericht Auskunft.
Die werden abwägen, Inkassounternehmen gehen sowieso davon aus, dass die die meisten Forderungen nicht eintreiben können, zumindest nicht vollständig.
Die haben ja die Forderungen von dem Gläubiger ja schon abgekauft, weil diesem der Aufwand zu hoch dafür ist. Wenn derjenige bereits verstorben ist, wird das sicher nicht unkomplizierter.
Man kann natürlich verhandeln, wenn die wirklich die Adresse rausfinden bzw. ermitteln sollten.
Ja ich zahle die Hälfe, ist es dann gut ...