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Letzte außergerichtliche Mahnung an meinen seit 4 Monaten verstorbenen Vater

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carrot

Aktives Mitglied
Nun, wenn es zu gerichtlichen Maßnahmen käme, wird die Angelegenheit teuer.
Warte jetzt ab...
Nicht unbedingt, du kannst dagegen Widerspruch oder Einspruch einlegen.
Dann geht das zum Gericht bzw. wird dort verhandelt.
Wahrscheinlich würden die auf Vergleich gehen, wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist.
Vielleicht würdest du aber auch zu 100 % Recht bekommen.

Was sein kann, ist noch die Gerichtsgebühr ggf. Einigungsgebühr


Wäre bei diesem Streitwert so um 90 - 200 €

Beim Verlieren des Prozesses kämen die ca. 90 Euro noch oben drauf, dann wären es also 400 € ca. mit dem Streitwert der dann ja zurückgezahlt werden muss.

Beim Vergleich wird das meist geteilt und man muss nur die hälfte von jedem zurückzahlen.

Wenn Creditreform sich nicht wirklich sicher ist den Prozess zu gewinnen, machen die in der Phase wahrscheinlich einen Rückzieher. Denn auch die bleiben ggf. auf den Prozesskosten hängen.

Anwalt würde ich bei einem so kleinen Streitwert als Privatperson nicht nehmen. Die Risiken mehr für den Anwalt auszugeben als der Streitwert, ist dabei nicht auszuschließen.
Man braucht in der1 Instanz beim Amtsgericht bzw. Zivilgericht auch keinen Anwalt, ist keine Anwaltspflicht.

Doch wahrscheinlich kommt es gar nicht so weit, warte erst mal ab.
Bleib einfach erst mal entspannt in der Angelegenheit.
 

Portion Control

Urgestein
Ich finde es übrigens schon etwas schräg Mahnschreiben an Bewohner von einem Altenheim zu senden, wegen so einer Lappalie.
Soll jetzt jeder Bewohner eines Pflegeheimes oder betreuten wohnens lustig irgendwelche Bestellungen tätigen dürfen und die Firmen sollen die Rechnungen dann im Anschluss stornieren, weil du es schlimm findest wenn ein Mahnbescheid ins Altenheim zugestellt wird? :unsure:
Wenn das doch seine Adresse ist, dann ist das eben so. Was spielt das Altenheim da für eine Rolle?
 

Portion Control

Urgestein
Kirschblüte, langsam tust Du mir leid 💐
Wieso? Normaler Sachverhalt. Ware die bestellt und geschickt wurde, bezahlt man.
Gibt es keine Nachweise zahlt man nicht. Und das teilt man 1x mit und wenn das nicht genügt äußere ich mich erst wieder vor einem Rechtspfleger dazu. Habe ich kaum Arbeit mit.

Mahn,- und Vollstreckungsbescheide indes, werden mit "nicht Zustimmung" beantwortet. Dauert 5 Minuten.
 

carrot

Aktives Mitglied
Soll jetzt jeder Bewohner eines Pflegeheimes oder betreuten wohnens lustig irgendwelche Bestellungen tätigen dürfen und die Firmen sollen die Rechnungen dann im Anschluss stornieren, weil du es schlimm findest wenn ein Mahnbescheid ins Altenheim zugestellt wird? :unsure:
Wenn das doch seine Adresse ist, dann ist das eben so. Was spielt das Altenheim da für eine Rolle?
Es ging ja um "betreutes Wohnen" unter der Adresse eines Altenheims so wie ich das im Eingangspost raugelesen habe.
Bei "betreutes Wohnen" gehe ich davon aus, dass die Betreuer der Wohnform auch ein Auge drauf haben sollten, dass die Bewohner einen Überblick über ihre Geschäfte behalten.
Das Personal der Wohnform ( hier wahrscheinlich die Sozialarbeiter) sind dann vermutlich in der Mitverantwortung. Einfach die Briefe den Angehörigen mitgeben uns sagen "ja da kam öfter was" kommt schon nicht sehr umsichtig rüber.
Vielleicht kommt ja noch mehr über die Adressenerkundigung und was ist dann ?
 

carrot

Aktives Mitglied
Wieso? Normaler Sachverhalt. Ware die bestellt und geschickt wurde, bezahlt man.
Gibt es keine Nachweise zahlt man nicht. Und das teilt man 1x mit und wenn das nicht genügt äußere ich mich erst wieder vor einem Rechtspfleger dazu. Habe ich kaum Arbeit mit.

Mahn,- und Vollstreckungsbescheide indes, werden mit "nicht Zustimmung" beantwortet. Dauert 5 Minuten.
Auf kaufmännischer Sicht erst mal ja. Doch die Gerichte werden wohl noch einige andere Kriterien und Abwägungen dazu kennen.

Außerdem ,was heißt: "Mahn,- und Vollstreckungsbescheide indes, werden mit "nicht Zustimmung" beantwortet. " ??
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Das Personal der Wohnform ( hier wahrscheinlich die Sozialarbeiter) sind dann vermutlich in der Mitverantwortung
Ganz sicher nicht. Sie sind keine rechtlichen Betreuer für die Bewohner, und darum müssen sie auch nichts regeln. Und dürfen es auch nicht, schon gar nicht ungefragt Post öffnen oder den Bewohner verpflichten, diese vorzulegen.

Sie können mit Zustimmung des Betreuten sich mal die Sache anschauen oder nachfragen. Handeln muss dann aber wieder der Bewohner. Der bekommt also einen guten Rat und darf eventuell den PC der Einrichtung benutzen, das wars.
 

Geißblatt67

Sehr aktives Mitglied
Es ging ja um "betreutes Wohnen" unter der Adresse eines Altenheims so wie ich das im Eingangspost raugelesen habe.
Bei "betreutes Wohnen" gehe ich davon aus, dass die Betreuer der Wohnform auch ein Auge drauf haben sollten, dass die Bewohner einen Überblick über ihre Geschäfte behalten.
Das Personal der Wohnform ( hier wahrscheinlich die Sozialarbeiter) sind dann vermutlich in der Mitverantwortung. Einfach die Briefe den Angehörigen mitgeben uns sagen "ja da kam öfter was" kommt schon nicht sehr umsichtig rüber.
Vielleicht kommt ja noch mehr über die Adressenerkundigung und was ist dann ?
Das ist überhaupt nicht die Sache der Betreiber des betreuten Wohnens und auch nicht des Personals eines Seniorenheims.

So lange die Bewohner geschäftsfähig sind, sind sie auch selbst verantwortlich.

Wenn nicht, sind die gesetzlichen Betreuer oder Bevollmächtigten des Bewohners zuständig.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Ein kurzes Update:

Nachdem ich die geforderten Unterlagen nach meiner Mailanfrage an Creditreform bis heute noch nicht erhalten habe, habe ich die zuständige Sachbearbeiterin nochmal angerufen. Sie sagte mir, das wird noch etwas dauern, da Creditreform das alles bei der besagten Firma anfordern muss.

Entgegen einer Meinung hier, werden mir die Unterlagen per Mail zugesandt. Ich muss also keine persönlichen Daten preisgeben (Adresse, Tel.-Nr.).

Mit dem Verbraucherschutz habe ich auch telefoniert und ihm das Schreiben von CR per Mail zugesandt. Sie haben mir bestätigt, dass ich bisher alles richtig gemacht habe. Ich solle erst einmal die Unterlagen checken und kann mich bei Bedarf gerne dort noch einmal melden.

Was mir noch eingefallen ist, bevor mein Vater starb, war er im Krankenhaus und danach in Kurzeitpflege, so dass er seit Mitte Februar schon nicht mehr in seiner Wohnung war.

Danke @Geißblatt67 und @Dalmatiner
Genau so ist es! Betreutes Wohnen ist nichts anderes als eine Mietwohnung mit der Option des Notrufes und eines ambulanten Pflegedienstes. Weder war mein Vater entmündigt, noch hatte er einen gesetzlichen Betreuer.
 
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