Kirschblüte
Aktives Mitglied
Er hat nie im Pflegeheim gewohnt, sondern im ambulant betreuten Wohnen, siehe ET!@Kirschblüte: zu der Zeit der angeblichen Bestellung, hat Dein Vater da im Pflegeheim gewohnt?
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Er hat nie im Pflegeheim gewohnt, sondern im ambulant betreuten Wohnen, siehe ET!@Kirschblüte: zu der Zeit der angeblichen Bestellung, hat Dein Vater da im Pflegeheim gewohnt?
Soll jetzt jeder Bewohner eines Pflegeheimes oder betreuten wohnens lustig irgendwelche Bestellungen tätigen dürfen und die Firmen sollen die Rechnungen dann im Anschluss stornieren, weil du es schlimm findest wenn ein Mahnbescheid ins Altenheim zugestellt wird?Ich finde es übrigens schon etwas schräg Mahnschreiben an Bewohner von einem Altenheim zu senden, wegen so einer Lappalie.
Wieso? Normaler Sachverhalt. Ware die bestellt und geschickt wurde, bezahlt man.Kirschblüte, langsam tust Du mir leid 💐
Es ging ja um "betreutes Wohnen" unter der Adresse eines Altenheims so wie ich das im Eingangspost raugelesen habe.Soll jetzt jeder Bewohner eines Pflegeheimes oder betreuten wohnens lustig irgendwelche Bestellungen tätigen dürfen und die Firmen sollen die Rechnungen dann im Anschluss stornieren, weil du es schlimm findest wenn ein Mahnbescheid ins Altenheim zugestellt wird?
Wenn das doch seine Adresse ist, dann ist das eben so. Was spielt das Altenheim da für eine Rolle?
Auf kaufmännischer Sicht erst mal ja. Doch die Gerichte werden wohl noch einige andere Kriterien und Abwägungen dazu kennen.Wieso? Normaler Sachverhalt. Ware die bestellt und geschickt wurde, bezahlt man.
Gibt es keine Nachweise zahlt man nicht. Und das teilt man 1x mit und wenn das nicht genügt äußere ich mich erst wieder vor einem Rechtspfleger dazu. Habe ich kaum Arbeit mit.
Mahn,- und Vollstreckungsbescheide indes, werden mit "nicht Zustimmung" beantwortet. Dauert 5 Minuten.
Ganz sicher nicht. Sie sind keine rechtlichen Betreuer für die Bewohner, und darum müssen sie auch nichts regeln. Und dürfen es auch nicht, schon gar nicht ungefragt Post öffnen oder den Bewohner verpflichten, diese vorzulegen.Das Personal der Wohnform ( hier wahrscheinlich die Sozialarbeiter) sind dann vermutlich in der Mitverantwortung
Das ist überhaupt nicht die Sache der Betreiber des betreuten Wohnens und auch nicht des Personals eines Seniorenheims.Es ging ja um "betreutes Wohnen" unter der Adresse eines Altenheims so wie ich das im Eingangspost raugelesen habe.
Bei "betreutes Wohnen" gehe ich davon aus, dass die Betreuer der Wohnform auch ein Auge drauf haben sollten, dass die Bewohner einen Überblick über ihre Geschäfte behalten.
Das Personal der Wohnform ( hier wahrscheinlich die Sozialarbeiter) sind dann vermutlich in der Mitverantwortung. Einfach die Briefe den Angehörigen mitgeben uns sagen "ja da kam öfter was" kommt schon nicht sehr umsichtig rüber.
Vielleicht kommt ja noch mehr über die Adressenerkundigung und was ist dann ?
Das kann natürlich dauern!Nachdem ich die geforderten Unterlagen nach meiner Mailanfrage an Creditreform bis heute noch nicht erhalten habe, habe ich die zuständige Sachbearbeiterin nochmal angerufen. Sie sagte mir, das wird noch etwas dauern, da Creditreform das alles bei der besagten Firma anfordern muss.
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