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Jobcenter-Mitarbeiter Wohnungszutritt verweigern

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weidebirke

Urgestein
Wenn zwei oder mehr Personen in einer Wohnung Leistungen beziehen und angaben, keine Bedarfsgemeinschaft zu sein, dann gab es früher Hausbesuche, in denen das geprüft wurde.

Ansonsten wüsste ich auch nicht, warum man die reinlassen müssen sollte.
 

Grisu

Aktives Mitglied
Mir erscsheint es in dem Fall sinnig, diesen Besuch einzulassen:
wenn nämlich Anträge gestellt wurden auf Ersatzbeschaffung von Möbeln bspw. dann nämlich werden in vielen Fällen geprüft, ob das berechtigt ist.

Da erscheint es mir viel klüger und zeitsparender für alle zu sagen, bitteschön, hier ist das "zusammen gekrachte Bett, welches ersetzt werden sollte".

Aber ich denke mal hier ist es so wie im Leben halt üblich: es gibt ganz normale Bezieher, die froh sind wenn alles klappt, die ihrer Mitwirkung nachkommen und die - wenn mal ein Möbelstück ersetzt werden muss - auch den "Kontroll-Dienst" einlassen und in Folge dann auch den Gegenstand genehmigt bekommen.

Und es gibt solche - habe so ein Schmuckstück als Bruder - die ständig provuzieren und prozessieren wegen Formfehler, sich ständig im Recht empfinden und seit Jahrzehnten (trotz Diplom) abzocken. Und genau die, die können es mal 10 oder gar 20 Jahre treiben bis (zum ungünstigsten Zeitpunkt!!!) ein neuer Mitarbeiter seinen Dienst aufnimmt, der es besonders "gut" meint.Wegen Corona-Demos einige Male angeklagt sein und sich dann beschweren dass keine Kosten für einen Rechtsanwalt übernommen werden....

Und dann wird es lustig ..... weil wenn es dann ein kleiner Sherlock Holmes ist, dann findet er die Schwarzarbeit, die Nebenkonnten, das unterschlagene Erbe oder Pflichtteil und und und.... Und am Ende sind wieder alle Bürgergeldbezieher die dummen, weil von jenen die normal die Türe öffnen weil sie nichts zu verstecken haben, auch das schlimmste vermutet wird.

Schuld ist dann..... na wer wohl ..... das böse JC....

Gruß von Grisu
 

Sigillaria

Aktives Mitglied
Vielleicht kann ja einer der Leute, die meinen, man MÜSSE als Arbeitsloser das Arbeitsamt in seine Wohnung lassen, eine Quelle dafür angeben.

Ich habe nach kurzer Recherche nur Infos darüber gefunden, dass man das eben nicht muss, wegen Unverletzlichkeit der Wohnung. Und wenn das Arbeitsamt da unbedingt etwas überprüfen will, muss das über die Staatsanwaltschaft/Durchsuchungsbefehl gehen.
Bei Hausbesuchen darf das Arbeitsamt nur Dinge überprüfen, die sie von öffentlichen Bereichen aus überprüfen können (zum Beispiel steht ein fetter BMW in der Auffahrt, von dem der Leistungsbezieher nichts gesagt hat). Wollen sie ins Haus, können sie freiwillig reingelassen werden, man muss es aber nicht tun (wäre aber wie gesagt u. U. aus eigenem Interesse sinnvoll, vor allem wenn man nix zu verbergen hat)
Natürlich muss man als BG-Bezieher die Mitarbeiter nicht in die Wohnung lassen, es gibt jedenfalls keine gesetzliche Pflicht dazu

Aber wenn sich der Empfänger auch sonst nicht kümmert, noch nichtmal ans Telefon geht, und auch sonst nicht erreichbar ist, wird das halt negative Konsequenzen haben!
Denn das können die Jobcenter- Mitarbeiter dann als fehlende Mitwirkung auslegen, oder sogar die Mitarbeiter veranlassen zu überprüfen, ob in diesem Fall nicht vielleicht ein Leistungsbetrug vorliegt.

Und dieses Verhalten gegenüber dem Jobcenter könnte dann halt Leistungskürzungen und andere negative Konsequenzen nach sich ziehen.
Und womit? Mit Recht....
 

Sigillaria

Aktives Mitglied
Die Mitwirkungspflicht Termine wahrzunehmen gibt es ja auch, aber die Mitwirkungspflicht Mitarbeiter des Jobcenters durch die eigene Wohnung zu führen, die gibt es nicht.
Diese Pflicht gibt es nur dann, wenn man Zusatzleistungen vom Jobcenter beantragt, wie z.B. Ersatz für die kaputte Waschmaschine, oder ein neues Kinderbett.
Dann kann es sein, dass die Mitarbeiter mal vorbeischauen und prüfen, ob der Klient die beantragten Sachen wirklich braucht.
Und wenn der dann die JC-Mitarbeiter nicht in die Wohnung lässt, dann bekommt er die beantragten Sachen halt nicht, selber schuld.
 

carrot

Aktives Mitglied
Natürlich muss man als BG-Bezieher die Mitarbeiter nicht in die Wohnung lassen, es gibt jedenfalls keine gesetzliche Pflicht dazu

Aber wenn sich der Empfänger auch sonst nicht kümmert, noch nichtmal ans Telefon geht, und auch sonst nicht erreichbar ist, wird das halt negative Konsequenzen haben!
Denn das können die Jobcenter- Mitarbeiter dann als fehlende Mitwirkung auslegen, oder sogar die Mitarbeiter veranlassen zu überprüfen, ob in diesem Fall nicht vielleicht ein Leistungsbetrug vorliegt.

Und dieses Verhalten gegenüber dem Jobcenter könnte dann halt Leistungskürzungen und andere negative Konsequenzen nach sich ziehen.
Und womit? Mit Recht....
Am Ende werden solche Fragen die Gerichte klären müssen.
So tief steckt hier wohl keiner im Sozialrecht drin um das genau beantworten zu können.

Warum sollen wir uns auch an diesem schwammigen Fall die Zähne ausbeißen, ist nur Zeitvertreib.
Der TE interessiert sich ja scheinbar nicht mehr für diesen Faden.
 

carrot

Aktives Mitglied
Diese Pflicht gibt es nur dann, wenn man Zusatzleistungen vom Jobcenter beantragt, wie z.B. Ersatz für die kaputte Waschmaschine, oder ein neues Kinderbett.
Dann kann es sein, dass die Mitarbeiter mal vorbeischauen und prüfen, ob der Klient die beantragten Sachen wirklich braucht.
Und wenn der dann die JC-Mitarbeiter nicht in die Wohnung lässt, dann bekommt er die beantragten Sachen halt nicht, selber schuld.
Das ist aber ein ganz anderer Fall, das mag im Einzelfall auch so sein, wie oben beschrieben.
Hier war mal vor Jahren Hochwasser, da lief das wohl über das Sozialamt auch für die Jobcenterkunden. Es konnten bei Bedarf Waschmaschinen bzw. das Geld dafür beantragt werden also wenn die alte, unter Wasser beschädigt, ihren Geist aufgegeben hatte.
Die schickten dann auch im Zweifelsfall einen Außendienst zum Kunden um das zu überprüfen. Das wurde zumindest so in den Medien berichtet. Dem Außendienst wurde dann sinnigerweise wohl auch in den meisten Fällen Zugang zum Keller gewährt.
Doch sowas läuft wohl mit Ankündigung bzw. einem festen Termin.
 

Basi

Aktives Mitglied
Am Ende werden solche Fragen die Gerichte klären müssen.
So tief steckt hier wohl keiner im Sozialrecht drin um das genau beantworten zu können.

Warum sollen wir uns auch an diesem schwammigen Fall die Zähne ausbeißen, ist nur Zeitvertreib.
Der TE interessiert sich ja scheinbar nicht mehr für diesen Faden.
Ich denke sowieso, dass dieser Faden der reinen Provokation dient. Ob es so stimmt, was der TE hier schreibt, ist mir persönlich völlig egal.

Wer so lebt mit dieser Einstellung soll so leben oder nicht.
Mir persönlich ist dafür die Energie zu schade, darauf zu antworten, ob man jemanden vom Jobcenter rein lassen soll oder nicht.
 

carrot

Aktives Mitglied
Ich denke sowieso, dass dieser Faden der reinen Provokation dient. Ob es so stimmt, was der TE hier schreibt, ist mir persönlich völlig egal.

Wer so lebt mit dieser Einstellung soll so leben oder nicht.
Mir persönlich ist dafür die Energie zu schade, darauf zu antworten, ob man jemanden vom Jobcenter rein lassen soll oder nicht.
Sehe ich eigentlich genauso, nur manchmal haben halt mehrere Leute zur gleichen Zeit etwas Langeweile.
 

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Möchte einfach meine Ruhe habe, weder will ich sie anrufen noch mit irgendjemanden von denen was besprechen.
Sehr lustig, aber Geld ohne was dafür zu tun, gibt es nicht. Wenn Du nicht einmal die Tür aufmachen möchtest, statt zu arbeiten ...
Ich finde mit so einer Einstellung deinen Mitmenschen gegenüber solltest Du ein Zimmer mit Vollverpflegung und ein kleines Taschengeld bekommen.
 
Status
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