Piepel
Aktives Mitglied
Ja, das vertragswidrige Veröffentlichen wäre ein Vertragsverstoß.
Du hast dann aber immer noch nicht geregelt, was darauf hin folgt.
Einen hieb- und stichfesten Vertrag auszuarbeiten wäre eine Wissenschaft für sich, da alle Möglichkeiten, die in Betracht kämen, berücksichtigt werden sollten. Wird das nicht getan, beruft sich die Gegenseite auf eine Ausrede - und ist raus.
Denk auch einfach mal an den Text, der unter einem Foto stehen könnte, und wie unpassend oder erniedrigend sich dieser für Dich lesen könnte.
Unter dem grünen "hier" in #129 verbirgt sich ein link mit Infos einer RA-Kanzlei.
Du hast dann aber immer noch nicht geregelt, was darauf hin folgt.
Einen hieb- und stichfesten Vertrag auszuarbeiten wäre eine Wissenschaft für sich, da alle Möglichkeiten, die in Betracht kämen, berücksichtigt werden sollten. Wird das nicht getan, beruft sich die Gegenseite auf eine Ausrede - und ist raus.
Denk auch einfach mal an den Text, der unter einem Foto stehen könnte, und wie unpassend oder erniedrigend sich dieser für Dich lesen könnte.
Unter dem grünen "hier" in #129 verbirgt sich ein link mit Infos einer RA-Kanzlei.