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Bareinnahmen korrekt versteuern

CAT

Aktives Mitglied
Google weiß da eine Menge, da das aber auch oft widersprüchlich und verwirrend ist, würde ich grundsätzlich beim ersten Mal der Steuerabgabe einen Steuerberater bemühen.

Der sollte es wissen, richtig machen und die Verantwortung übernehmen.
Wenn dann alles fein gelaufen ist, kann man das für die Zukunft kopieren.

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weidebirke

Urgestein
Google weiß da eine Menge, da das aber auch oft widersprüchlich und verwirrend ist, würde ich grundsätzlich beim ersten Mal der Steuerabgabe einen Steuerberater bemühen.

Der sollte es wissen, richtig machen und die Verantwortung übernehmen.
Wenn dann alles fein gelaufen ist, kann man das für die Zukunft kopieren.

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Nur um Missverständnisse zu vermeiden:

Kassenführung ist etwas ganz anderes. Da geht es quasi um eine parallele Buchführung, die in sich stimmig sein muss.

Bei reiner Freiberuflichkeit, in der Dienstleistungen bei Firmen- und Privatkund*innen berechnet werden, hat man in der Regel keine Barkasse oder anderweitig paralle laufende Budgetkasse.

Dass man sein Honorar manchmal bar erhält, hat damit nichts zu tun.

Dem Finanzamt ist es egal, wie genau man das Geld erhalten hat, so lange man das ordnungegemäß angibt.
 

MarinaM

Aktives Mitglied
Du hast diese Möglichkeiten
- ist der Betrag nennenswert - je nach Gewerbe , bei Freiberufler über 50 Euro, schreib eine Rechnung mit Kundennamen und Anschrift wenn möglich.
Diese Rechnung und die Bareinnahme - Vermerk Betrag bar erhalten, Kurzzeichen, Datum - geht in die Kasse . Kleibeträge mit Durchschlag vom Quittungsblock auch in die Kasse. Hat den Vorteil, dass du auch Barausgaben über die Kasse gegen Beleg unkompliziert regeln kannst. Ist zu viel Geld in der Kasse kannst du bei der Bank bar einzahlen. Kontoauszug ist der Beleg oder die Quittung der Bank.
Wichtig - auch bei den Kleineinnahmen und Ausgaben die Märchensteuer MWSt nicht vrgessen - ausser du nutzt die Kleinunternehmerregelung.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Hallöchen zusammen,
vielleicht gibt es ja hier Selbständige, die mir einen Tipp geben können. Im Netz finde ich leider nur Tipps, die irgendwie nicht auf meine Situation passen.
Aaalso: Ich bin Freiberufler und in der Regel läuft das mit der Bezahlung entweder so ab, dass ich mein Geld vom Auftraggeber direkt überwiesen bekomme, oder ich stelle eine Rechnung, oder ich unterzeichne einen Auszahlungsbeleg. In allen Fällen habe ich also meine Einnahme dokumentiert und habe etwas "Handfestes" für die Steuer, auch wenn ich das Geld in Bar bekommen habe.

In letzter Zeit kam es aber immer mal wieder vor (bei Privatleuten), dass ich das Geld einfach so in Bar bekommen habe, ohne dass eine Rechung oder Quittung gewollt war. Wie handhabe ich das steuerlich sauber?
Reicht es, wenn ich es sozusagen wie bei einer Kassenführung mache und den Eingang sauber für mich dokumentiere (also bei Bedarf könnte ich natürlich immer den jeweiligen Kunden nennen, denn ich führe sehr genau Buch über alles was reinkommt) oder muss ich noch mehr tun?
Ich hatte zwar noch nie eine Prüfung beim Finanzamt, aber ich habe keine Ahnung, wie das wäre, wenn man MEHR angibt, als man tatsächlich schriftlich hat.
Hat jemand von euch da konkrete Erfahrungen oder irgendwelche Fakten dazu?
Bin etwas ratlos, weil das Problem offenbar so nicht vorkommt....die meisten Leute geben ja eher weniger an als mehr;)

Wenn du als Selbstständiger in Barcash entlohnt wirst musst du auch die MWST auszeichnen.
Zudem würde ich den Kunden nennen und Tag des Zahlungeingangs.
Es könnte sonst sein das man dir Schwarzarbeit unterstellt. Ich würde zudem der Zahlungsvorgang qiuttieren lassen dann bist du auf der sicheren Seite.
 
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