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Bareinnahmen korrekt versteuern

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Danke für eure vielen antworten, das hilft mir schon gut weiter.
In meiner Branche ist das nämlich manchmal garnicht so einfach und es geht oft um kleine Beträge, die sich aber zusammenläppern.

Wie die anderen schreiben:
Fertige eine Rechnung über diesen Betrag und schon hast Du das sauber.
Ob die Kund*innen diese Rechnung dann wollen, ist nicht Dein Problem.
Es wird ja nicht gegengeprüft, ob die Rechnung dort in den Unterlagen auftaucht.
ja so habe ich mir das auch gedacht, dass ich einfach für MICH eine Rechnung in meinem System erstelle.
Schwierig finde ich es bei kleinen Beträgen: Also zB kommt zu mir eine kleine Gruppe, die wollen gemeinsam eine Stunde Unterricht nehmen und jeder zahlt dann seinen Anteil: Dann habe ich einige kleine Scheine bei mir liegen, aber nicht den EINEN Kunden.
Oft habe ich auch keine Rechnungsadresse oder sowas....ok aber im Falle einer Prüfung, könnte ich die natürlich irgendwie ausfindig machen.
ich meine....ist vielleicht etwas schwer mit anderen Berufen zu vergleichen, aber nehmen wir an, ich mache die Musik für eine Beerdigung und dann liegt halt an meinem Platz ein Umschlag mit dem Geld...kommentarlos..... und wenn das in Zukunft öfter passiert, wird es echt schwer, den Leuten nachzulaufen...aber klar: Wäre wohl besser.
Manchmal ist es echt garnicht so einfach, wenn man es ehrlich machen will:LOL:...
Nachtrag: Ich mache alles über Rechnungsstellung. Dann hast Du fortlaufende Nummern und gleich ein e korrekte Summe Deiner Einnahmen.
Nutzt Du ein entsprechendes Programm?
Nein, ich habe eine Rechnungsvorlage erstellt und führe eine Tabelle. Das reicht für mich eigentlich aus, aber ein schönes Programm wäre natürlich auch mal was.
Hat dazu jemand Tipps?
DAS ist nämlich das Stichwort.
Er kann sie ja auch genauso gut nach Erhalt zerknüllt und weggeworfen haben. Das ist ja seine Sache.
Wichtig ist lediglich das Vio diese hat. Und der Kunde nur, wenn er nachfragt.
Auch wieder wahr...da hast Du natürlich Recht!

Wenn du als Selbstständiger in Barcash entlohnt wirst musst du auch die MWST auszeichnen.
Zudem würde ich den Kunden nennen und Tag des Zahlungeingangs.
Es könnte sonst sein das man dir Schwarzarbeit unterstellt. Ich würde zudem der Zahlungsvorgang qiuttieren lassen dann bist du auf der sicheren Seite.
Also MwSt muss ich noch nicht abführen: Ich falle mit meiner Selbständigkeit noch unter die Kleinunternehmerregelung.
Aber ich denke, dass das bald soweit sein wird, und dann wirds och komplizierter. Dann gehts wohl nicht mehr ohne Steuerberater.
BAT kann manchmal auch nicht schaden...
Was ist denn ein BAT?
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Danke für eure vielen antworten, das hilft mir schon gut weiter.
In meiner Branche ist das nämlich manchmal garnicht so einfach und es geht oft um kleine Beträge, die sich aber zusammenläppern.


ja so habe ich mir das auch gedacht, dass ich einfach für MICH eine Rechnung in meinem System erstelle.
Schwierig finde ich es bei kleinen Beträgen: Also zB kommt zu mir eine kleine Gruppe, die wollen gemeinsam eine Stunde Unterricht nehmen und jeder zahlt dann seinen Anteil: Dann habe ich einige kleine Scheine bei mir liegen, aber nicht den EINEN Kunden.
Oft habe ich auch keine Rechnungsadresse oder sowas....ok aber im Falle einer Prüfung, könnte ich die natürlich irgendwie ausfindig machen.
ich meine....ist vielleicht etwas schwer mit anderen Berufen zu vergleichen, aber nehmen wir an, ich mache die Musik für eine Beerdigung und dann liegt halt an meinem Platz ein Umschlag mit dem Geld...kommentarlos..... und wenn das in Zukunft öfter passiert, wird es echt schwer, den Leuten nachzulaufen...aber klar: Wäre wohl besser.
Manchmal ist es echt garnicht so einfach, wenn man es ehrlich machen will:LOL:...

Nein, ich habe eine Rechnungsvorlage erstellt und führe eine Tabelle. Das reicht für mich eigentlich aus, aber ein schönes Programm wäre natürlich auch mal was.
Hat dazu jemand Tipps?

Auch wieder wahr...da hast Du natürlich Recht!


Also MwSt muss ich noch nicht abführen: Ich falle mit meiner Selbständigkeit noch unter die Kleinunternehmerregelung.
Aber ich denke, dass das bald soweit sein wird, und dann wirds och komplizierter. Dann gehts wohl nicht mehr ohne Steuerberater
.

Was ist denn ein BAT?

Dann wärest bzw. bist du sogar zur doppelten Buchführung verpflichtet und da ist ein Steuerberater unabdingbar. Das ist was man ebenso mal nebenbei macht. Und vergesse nicht Restaurantbesuche steuerlich geltend zu machen als Geschäftsessen.
 

Merci

Mitglied
Dann wärest bzw. bist du sogar zur doppelten Buchführung verpflichtet und da ist ein Steuerberater unabdingbar.
Was genau ist eine doppelte Buchführung?

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 03. April 2003 kannst du dich als Solokünstlerin von der Umsatzsteuer befreien lassen.
Dies betrifft vor allem Künstler der darstellenden Künste deren Auftritte üblicherweise vor Publikum stattfinden (Musik, Schauspiel, Tanz, Gesang).

An deiner Stelle würde ich die ganze Geschichte mit den Bareinnahmen nicht so kompliziert machen.
Es reicht wenn du ein Kassenbuch führst.
Das geht ganz einfach mit einer Excel-Tabelle.
Einnahmen ganz einfach als Bareinnahmen eintragen und die Ausgaben benennen.
Du wirst doch auch Ausgaben in Kleinbeträge haben, wie Parkgebühren, Autowäsche, Tanken, Kleinspenden, Büromaterial, Porto usw.
Das rechnest du gegeneinander auf und den Überschuss gibst du als (Bar)-Einnahme in deiner Steuererklärung an.
Vor- bzw. Umsatzsteuer fällt bei dir ja nicht an.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
An deiner Stelle würde ich die ganze Geschichte mit den Bareinnahmen nicht so kompliziert machen.
Es reicht wenn du ein Kassenbuch führst.
Das geht ganz einfach mit einer Excel-Tabelle.
Einnahmen ganz einfach als Bareinnahmen eintragen und die Ausgaben benennen.
Du wirst doch auch Ausgaben in Kleinbeträge haben, wie Parkgebühren, Autowäsche, Tanken, Kleinspenden, Büromaterial, Porto usw.
Das rechnest du gegeneinander auf und den Überschuss gibst du als (Bar)-Einnahme in deiner Steuererklärung an.
ja so mache ich das bisher, einfach auch weil es nur sehr selten vorkommt, dass ich wirklich keine Rechnung oder wenigstens einen Banknachweis habe. Aber in letzter zeit hat sich das gehäuft und für dieses Jahr werd ich wohl wirklich zumindest rechnungen in der Hinterhand haben.
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 03. April 2003 kannst du dich als Solokünstlerin von der Umsatzsteuer befreien lassen.
Dies betrifft vor allem Künstler der darstellenden Künste deren Auftritte üblicherweise vor Publikum stattfinden (Musik, Schauspiel, Tanz, Gesang).
Stimmt....da klingelt bei mir auch was- ich glaube, davon habe ich schon gehört.....muss ich mich mal schlau machen, denn das wäre ja ne feine Sache.
 

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