Soul-Sister
Aktives Mitglied
Was machst du da eigentlich für einen Aufstand?Ich habe die Bestellungen, welche ich nicht erhalten habe, natürlich reklamiert. Die Verkäufer haben argumentiert, dass durch Ablage zugestellt wurde. Eine Ablagegenehmigung existiert jedoch nicht. Daher habe ich via verschiedenen Käuferschutzoptionen mein Geld zurückbekommen. Die Folgen:
von manchen Händlern werde ich nicht mehr beliefert, andere drohten mir, nachdem ich mein Geld via Käuferschutz zurückerhalten hatte mit Inkasso, andere wollten Bescheinigungen von der Polizei, um den Verlustschaden bei Ihrer Versicherung geltend zu machen. Das ist alles Aufwand und die Inkassosachen waren sehr unangenehm. Ich konnte das bisher, nach langem hin und her, regeln aber was ist, wenn das mal nicht mehr klappt? Was ist, wenn das in einem negativen Schufa Eintrag für mich mündet. Das hat schlichtweg negative Konsequenzen für mich und das will ich nicht. Ist das so schwer nachvollziehbar?
"Wird das Paket gar nicht zugestellt, ist ebenfalls der gewerbliche Verkäuferverantwortlich. Der Händler trägt grundsätzlich die Transportgefahr und ist zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet. Das heißt: Als Empfängerin oder Empfänger müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie die Ware nicht erhalten." Verbraucherzentrale Hamburg
Wenn du so viele Probleme mit einem Händler hast, würde -ich- diesen meiden...