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Aggressive Nachbarn (Flüchtlinge) Bitte um Hilfe!

Kaxov

Mitglied
Was ich machen würde? Ich würde die Flüchtlingsaddresse als Annahmestelle angeben. Dann ist das dokumentiert, dass das dort angenommen wurde und du hast etwas in der Hand um die Herausgabe zu erzwingen.
Meine Adresse ist die gleiche, wie die der Flüchtlinge. Wenn ich nun deren Name, statt meinem angebe, landet das Paket bei den Flüchtlingen und dann? Entweder ich verstehe deine Idee nicht oder das kann nicht funktionieren...
 

Selbst-Bewusst77

Aktives Mitglied
Ich hab noch einen Tipp wegen dem unerwünschten betreten deines Gartens... ein Rasensprenger, der mit einer Pumpe mit Bewegungsmelder gekoppelt ist. Wenn Bewegung registriert wird, wirds halt nass und da es jetzt ja kälter werden soll auch ungemütlich... Und wenn du deinen Teil des Gartens nutzen möchtest, schaltest du die Pumpe aus. Das machen die dann noch ein paar mal und dann haben sie verstanden, dass das nicht mehr funktioniert.
Ich sag ja nicht, dass du dir alles gefallen lassen sollst. Vielleicht einfach nur versuchen zu verstehen, warum das bei dir so eskaliert. Bei sowas gibt es immer zwei Seiten...
Was soll der Betroffene denn noch alles kaufen? Kameras, Rasensprenger? Ich finde, dass all das an der Thematik vorbeiläuft, die nämlich überhaupt nichts mit dem Flüchtlingshintergrund zu tun hat.
Hier handelt eine ganz individuelle Gruppe unsozial. Die Diebstähle sind dabei ein Aspekt von vielen Übergriffen. Es ist doch Victim Blaming, wenn nun dem Betroffenen eine Mitverantwortung gegeben wird, zumal der TE in keinster Weise den Eindruck erweckt fremdenfeindlich zu sein. In dem Fall wäre ich der Erste der Kontra geben würde.
Und nein - auch in südlichen Ländern ist Diebstahl wie überall auf dem Globus geächtet, wenn es nicht ums Überleben geht. In Ländern mit heissem Wetter - egal ob in Kamerun oder Spanien - sitzen die Menschen abends zusammen, weil die Mittagshitze zu heiss ist. Dafür wird am Mittag geruht.

Für mich zeichnet insbesondere die Kommune als Mieterin verantwortlich. Diese muss notfalls eine andere Unterbringung realisieren, was vermutlich eine fachanwaltliche Unterstützung des TE erfordert. Es ist nicht die Aufgabe des TE seine Lebensgewohnheiten dieser rücksichtslosen Gruppe anzupassen.
 

Kaxov

Mitglied
Mmh ich würde den Garten wohl nur noch in deinem Fall beschränkt nutzen plus cameras....
Ich bin ein Naturmensch und liebe meinen naturnahen Garten, samt meiner Tiere. Das nicht mehr zu nutzen wäre eine erhebliche Einschränkung. Kameras habe ich im Gerätehaus installiert, samt Alarm, falls die versuchen dort einzubrechen.

Pakete würde ich nicht an meine Adresse liefern lassen und vermutlich würde ich evt mal ein Paket mit einer Überraschung vor der Tür vergessen:)

Bzw nicht direkt vor meiner Tür....
Andere Name um Rache zu vermeiden.

Auch mein Garten würde wohl Überraschung haben:) die ich dann bei Popcorn auf der camera ansehe :)
Ich habe keine alternative Lieferadresse, habe dazu schon ausführlich geschrieben.

Was meinst du mit Überraschung?
 

Kaxov

Mitglied
ich bestelle da regelmäßig und ich bekomme immer eine Benachrichtigung, wenn es nicht mehr lange dauert, bis das Paket eintrifft... Ihr Paket ist noch 8 Stops entfernt etc.
Damit ist die Annahme für mich planbar.
Das Tracking nutze ich auch. Manchmal funktioniert es nicht. Manchmal kommt es nicht pünktlich. Das kommt hier, trotz Prime, relativ oft vor. Dann kommt das Paket auch mal zu Zeiten, wo man nicht zu Hause ist. Manchmal steht da nur Lieferung "heute bis 22:00". Ich kann nicht die ganze Zeit die Amazonseite anschauen und ständig aktualisieren. Die Anzahl der Zustellstopps bekomme ich erst zu sehen, wenn das Paket relativ nah ist. Dann sogar mit Trackingkarte. Wenn ich diese "erwische", verfolge ich das natürlich.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Geh zum Anwalt für Immobilienrecht. Da Du Miteigentümer bist, kann die andere Partei auch nicht machen was sie will und an die Stadt vermieten. Teilungseigentum, Sondereigentum usw. Ich würde die andere Partei auf Schadenersatz verklagen.
Kündigung wegen Überbelegung der Mietwohnung

ueberbelegung von Mietwohnung:
18.10.2023 — In Bayern legt das Wohnaufsichtsgesetz fest, dass mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche für jede Person bereitstehen müssen.
Verstoss wird teuer. Klär beim Anwalt, was hier möglich ist.

Polizei, Ordnungsamt und Co. kann man abhaken. Bei uns wohnt einer, der Pullert einfach vom Balkon runter, pinkelt in den Keller wie er Lust und Laune hat. Hauptsache das Bürgergeld kommt pünktlich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kaxov

Mitglied
Was soll der Betroffene denn noch alles kaufen? Kameras, Rasensprenger? Ich finde, dass all das an der Thematik vorbeiläuft, die nämlich überhaupt nichts mit dem Flüchtlingshintergrund zu tun hat.
Hier handelt eine ganz individuelle Gruppe unsozial. Die Diebstähle sind dabei ein Aspekt von vielen Übergriffen. Es ist doch Victim Blaming, wenn nun dem Betroffenen eine Mitverantwortung gegeben wird, zumal der TE in keinster Weise den Eindruck erweckt fremdenfeindlich zu sein.
"Kaufen Sie Kameras und bauen Sie einen höheren Zaun", waren sogar Tipps, welche mir bei der Polizei gegeben wurden. Zwecks Beweismaterial sammeln, habe ich das in Teilen (z.B. im Gerätehaus in meinem Garten) umgesetzt. Allerdings soll mein zu Hause ein Wohlfühlort sein und kein BigBrother Haus. Die Anschaffungen und Maßnahmen sind tatsächlich bereits ganz schön ins Geld gegangen.

Für mich zeichnet insbesondere die Kommune als Mieterin verantwortlich. Diese muss notfalls eine andere Unterbringung realisieren, was vermutlich eine fachanwaltliche Unterstützung des TE erfordert. Es ist nicht die Aufgabe des TE seine Lebensgewohnheiten dieser rücksichtslosen Gruppe anzupassen.
Ja, sehe ich auch so. Rechtlich gegen die Gemeinde vorgehen... mal schauen, ob das klappt. So wie es jetzt ist, kann es jedenfalls nicht bleiben.
 

Kaxov

Mitglied
Geh zum Anwalt für Immobilienrecht. Da Du Miteigentümer bist, kann die andere Partei auch nicht machen was sie will und an die Stadt vermieten. Teilungseigentum, Sondereigentum usw. Ich würde die andere Partei auf Schadenersatz verklagen.
Kündigung wegen Überbelegung der Mietwohnung

ueberbelegung von Mietwohnung:
18.10.2023 — In Bayern legt das Wohnaufsichtsgesetz fest, dass mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche für jede Person bereitstehen müssen.
Verstoss wird teuer. Klär beim Anwalt, was hier möglich ist.
Super. Danke für den Tipp.

Nur sollte die Gemeinde nicht eigentlich wissen, wie viele Personen sie in einer 60qm Wohnung unterbringen dürfen?

Ich lass mich auf jeden Fall mal diesbezüglich beraten. Danke!
 

Hugo

Mitglied
Ich bin ein Naturmensch und liebe meinen naturnahen Garten, samt meiner Tiere. Das nicht mehr zu nutzen wäre eine erhebliche Einschränkung. Kameras habe ich im Gerätehaus installiert, samt Alarm, falls die versuchen dort einzubrechen.


Ich habe keine alternative Lieferadresse, habe dazu schon ausführlich geschrieben.

Was meinst du mit Überraschung?

Ein Paket vorbereitet z. B. Mit gesammelten Müll von denen?

, oder irgendwas exkliges?
Was gemeines?

Halt eine Überraschung es muss nur gut genug aussehen :)
 

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