Höhnchen
Mitglied
Nein, das OEG ist am 16.05.1976 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass die Bürger für die dieses Gesetz gemacht wurde, also Westdeutsche, ab diesem Tag ein Anrecht auf OEG Leistungen hatten. Für Taten ab 1949 bis zu diesem Stichtag wurde die Härtefallregelung eingeführt, damit Betroffene, wenn sie in diesem Zeitraum schwerbeschädigt wurden, nicht leer ausgehen.
Diese Härtefallregelung hat man dann für Ostdeutsche bis von 1949 - 1990 übernommen, damit diese ebenfalls nicht leer ausgehen. Das nur die Härtefallregelung Anwendung fand, wird wohl ebenso daran liegen, dass die DDR bis dahin nicht zum Bundesgebiet gehörte, für die dieses Gesetz also gar nicht galt und man bei Gesetzen nicht einfach rückregeln kann, wenn es für einen Zeitraum oder für einen Ort nicht zuständig ist.
Ich verstehe das du es diskriminierend findest, allerdings ist die Härtefallregelung eigentlich, wenn man es genau nimmt, ein Zugeständnis an die Betroffenen, denn eigentlich gelten Gesetze immer erst ab Stichtag. Das hätte für dich bedeutet ab 1990 und dann wärst du tatsächlich mit deinen Erlebnissen von 1975 - 1985 rausgeflogen.
Das eine ist die juristische Seite, die einen Stichtag festlegt, und das andere ist die Opferseite, die das natürlich grausam empfindet, nur weil es eine Straftag vor einem bestimmten Tag erlebt hat, dadurch leer ausgehen soll. Das ist tatsächlich ein knifflige Sache. Mit der Härtefallregelung hat man versucht einen Kompromiss zu finden und den Opfern entgegen zu kommen.
Ich überlege gerade, ob für dich die Wahlmöglichkeit gar nicht gilt, da du nur Grundrente erhälst. Dann wäre es keine Diskriminierung gegenüber nicht Härtefällen, denn die Ämter haben alle Betroffenen, die nur Grundrente erhalten ins SGB XIV überführt, da sie sich damit finanziell deutlich besser stehen. Nach deiner Berechnung hier gilt das ja auch für dich.
Natürlich könnte man die Frage stellen, ob diese Überführung seitens der Ämter okay war, denn es ist natürlich besser eine Wahl zu haben. Vielleicht hätten sich manche auch fürs alte Recht aus ihren eigenen Gründen entschieden, die vielleicht nicht direkt mit der finanziellen Seite zu tun haben.
Diese Härtefallregelung hat man dann für Ostdeutsche bis von 1949 - 1990 übernommen, damit diese ebenfalls nicht leer ausgehen. Das nur die Härtefallregelung Anwendung fand, wird wohl ebenso daran liegen, dass die DDR bis dahin nicht zum Bundesgebiet gehörte, für die dieses Gesetz also gar nicht galt und man bei Gesetzen nicht einfach rückregeln kann, wenn es für einen Zeitraum oder für einen Ort nicht zuständig ist.
Ich verstehe das du es diskriminierend findest, allerdings ist die Härtefallregelung eigentlich, wenn man es genau nimmt, ein Zugeständnis an die Betroffenen, denn eigentlich gelten Gesetze immer erst ab Stichtag. Das hätte für dich bedeutet ab 1990 und dann wärst du tatsächlich mit deinen Erlebnissen von 1975 - 1985 rausgeflogen.
Das eine ist die juristische Seite, die einen Stichtag festlegt, und das andere ist die Opferseite, die das natürlich grausam empfindet, nur weil es eine Straftag vor einem bestimmten Tag erlebt hat, dadurch leer ausgehen soll. Das ist tatsächlich ein knifflige Sache. Mit der Härtefallregelung hat man versucht einen Kompromiss zu finden und den Opfern entgegen zu kommen.
Ich überlege gerade, ob für dich die Wahlmöglichkeit gar nicht gilt, da du nur Grundrente erhälst. Dann wäre es keine Diskriminierung gegenüber nicht Härtefällen, denn die Ämter haben alle Betroffenen, die nur Grundrente erhalten ins SGB XIV überführt, da sie sich damit finanziell deutlich besser stehen. Nach deiner Berechnung hier gilt das ja auch für dich.
Natürlich könnte man die Frage stellen, ob diese Überführung seitens der Ämter okay war, denn es ist natürlich besser eine Wahl zu haben. Vielleicht hätten sich manche auch fürs alte Recht aus ihren eigenen Gründen entschieden, die vielleicht nicht direkt mit der finanziellen Seite zu tun haben.
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