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SGB XIV BSA Höhe

Höhnchen

Mitglied
Die Rechnung hast du verstanden, dein Hirn funktioniert also noch ganz gut 😊.

Mein Tipp: Stell den Antrag noch diesen Monat formlos, die Begründung kannst du nachliefern. Aber dann läuft deine Zeit, denn (das weißt du ja selbst, wenn du im öffentlicher Dienst tätig warst), du bekommst die Leistung ab Antragstellung gewährt, also nachgezahlt. Nach dem was du schreibst müsste er meiner Meinung nach durchgehen.

Das Problem mit dem geringen GdS habe ich auch, da mein Anwalt es sich recht einfach mit mir gemacht hat. Zum Glück ist die Höhe des GdS beim BSA unerheblich.
 

Arlonia

Mitglied
Ja, das werde ich dann wohl auch tun. Mir ist auch aufgefallen,dass es gar keine besondere berufliche Betroffenheit mehr gibt und ich frage mich sowieso ob der GdS dann bei der nächsten Prüfung auch wieder angepasst würde,da jetzt doch nochmal andere Umstände da sind wie vor 9 Jahren ...

Danke dir Höhnchen, ich halte euch auf dem Laufenden.
 

Silan

Aktives Mitglied
Liebe Arlonia, lass dich nicht mit A7 abspeisen. und sag beim Versorgungsamt nicht, dass du mit deinem jetztigen Ausbildungsstand zufrieden bist.
Den Fehler habe ich gemacht und damit laut dem Versorgungsamt erklärt, dass ich keinen höheren Abschluss angestrebt habe, obwohl das nicht stimmte. Ich habe seitdem ich der Gewalt entkommen bin kontinuierlich versucht, einen Abschluss bzw danach Abitur zu machen ( was mir letztendlich am Ende auch gelungen ist) um zu studieren. Bei mir wurde seinerzeit Hochintelligenz festgestellt und alle Geschwister sind Akademiker, teils mit Doktortitel und Proffessur. Und ich konnte lückenlos meine Bemühungen und auch sehr guten Noten nachweisen.
Da ich aber beim BSA-Antrag auf die Frage: " Sind sie mit ihrem Berufsabschluss zufrieden"? mit "ja" geantwortet habe, habe ich nur "mit Berufsausbildung" in meinem Bescheid stehen. Denn ich sei ja zufrieden mit meinem Abschluss. Keine Frage, warum ich denn immer noch ein Studium angestrebt hatte, bis ich total zusammengebrochen bin. Dabei war es immer mein größter Wunsch, zu studieren und ich hätte es vom Kopf her auch gekonnt. Nur die Psyche stand im Weg.
Von daher sag ganz klar, was deine Wünsche waren und lege denen vor, dass du das ohne Schädigung durchaus hättest erreichen können.
Nur so als Tip am Rande...
 

Arlonia

Mitglied
Liebe Arlonia, lass dich nicht mit A7 abspeisen. und sag beim Versorgungsamt nicht, dass du mit deinem jetztigen Ausbildungsstand zufrieden bist.
Den Fehler habe ich gemacht und damit laut dem Versorgungsamt erklärt, dass ich keinen höheren Abschluss angestrebt habe, obwohl das nicht stimmte. Ich habe seitdem ich der Gewalt entkommen bin kontinuierlich versucht, einen Abschluss bzw danach Abitur zu machen ( was mir letztendlich am Ende auch gelungen ist) um zu studieren. Bei mir wurde seinerzeit Hochintelligenz festgestellt und alle Geschwister sind Akademiker, teils mit Doktortitel und Proffessur. Und ich konnte lückenlos meine Bemühungen und auch sehr guten Noten nachweisen.
Da ich aber beim BSA-Antrag auf die Frage: " Sind sie mit ihrem Berufsabschluss zufrieden"? mit "ja" geantwortet habe, habe ich nur "mit Berufsausbildung" in meinem Bescheid stehen. Denn ich sei ja zufrieden mit meinem Abschluss. Keine Frage, warum ich denn immer noch ein Studium angestrebt hatte, bis ich total zusammengebrochen bin. Dabei war es immer mein größter Wunsch, zu studieren und ich hätte es vom Kopf her auch gekonnt. Nur die Psyche stand im Weg.
Von daher sag ganz klar, was deine Wünsche waren und lege denen vor, dass du das ohne Schädigung durchaus hättest erreichen können.
Nur so als Tip am Rande...
Hey, wusste gar nicht,dass es da Vordrucke gibt.

Danke für deine Antwort!

Das ganze ist eh soooo schlecht, in meinem Bundesland stehen noch die ganzen OEG und BVG Richtlinien auf der Homepage des Versorgungsamts. Ist fast schon peinlich. Ich werde den BSA denke ich jetzt formlos beantragen, einfach mal schreiben, was eigentlich so meine Pläne waren:

Abi mit Fremdsprachenkorrespondentin > Studium Wirtschafts- oder Verwaltungswissenschaften > Psychiatrie und anschließendes Loch machte Strich durch die Rechnung

Stattdessen Ausbildung Mediengestalterin > wollte dann eigentlich nen Techniker oder noch ein Ingenieursstudium dranhängen, deshalb Abi in Abendschule > Hatte aber bereits während der Ausbildung irre schädigungsbedingte Ausfallzeiten und konnte den Job dann nicht weiter machen weil zu triggernd, geschweigedenn Abi fertig - hab aber wie gesagt Fachabi durch Berufsausbildung und Berufserfahrung in meinem Bundesland.

Dann Umorientierung Richtung Verwaltung > eigentlich Studienwille da, aber keine Stelle bekommen, deshalb Umweg über Ausbildung und Fachwirt gegangen und Fachwirt jetzt halt wiederum nicht bestanden wegen der Anwesenheit. Ich wollte IMMER mindestens in den gehobenen Dienst, konnte mir sogar vorstelle noch den Master dranzuhängen nach dem Fachwirt, aber soweit würde ich gar nicht gehen wollen in meiner Argumentation. Fände es nur tatsächlich hart,wenn ausschließlich die Ausbildung gesehen würde, denn ich war ja zuletzt schon auf A10 unter Vorbehalt den Fachwirt zu machen.

Der Witz ist, dass ich die letzte Ausbildung mit ner 1 abgeschlossen haben und die davor auch und auch jetzt im Fachwirt nen guten 2er Schnitt hatte und mir eigentlich immer die krankheitsbedingten (und schädigungsbedingten) zeitlichen Ausfälle dazwischengefunkt haben.

Ist bei mir exakt wie bei dir. Immer und überall heißt es überdurchschnittliche Intelligenz und bla bla... nur die bringt einem halt wenig, wenn man das dann alles nicht umsetzen kann.

Bei mir gibt es keine Akademiker in der Familie aber ich war immer selbst super gut in der Schule, bis auf die schädigungsbedingten Ausfälle.

Aber erstmal wärs mir wichtig,dass es ÜBERHAUPT durchgeht. Würde mich gerne finanziell sorgenfrei um meine mentale und auch physische Gesundheit kümmern können, habe aber echt Angst vor der Horrorstory in Sachen Bearbeitungsdauer etc.

Bin mal gespannt...
 

Silan

Aktives Mitglied
Nein, Vordrucke gibts da meines Wissens nicht. Außer die Anträge. Vermutlich war das da eine Frage...
Ich habe vor ca 12 Jahren meinen alten Sachbearbeiter von VA besucht, weil ich nicht mehr ein noch aus wusste. Der war inzwischen aber zum Amtsleiter aufgestiegen... zudem war der elektrischevTüröffner defekt, so dass immer wenn jemand rein wollte von einem Mitarbeiter die Tür geöffnet werden musste. Und so stand ich dann vor ihm, weil er der Tür wohl am nächsten war.
Er konnte sich noch an mich erinnern, obwohl das viele Jahre her war, dass wir persönlich miteinander zubtun hatten.
Naja, der war iemlich erschüttert darüber, dass ich noch keinen BSA, Ausgleichsrente und dergleichen bekam. Daher rief er mehrere Sachbearbeiter in sein Büro, nachdem ich da einen gepflegten Zusammenbruch hatte. Und die mussten dann mit mir alle entsprechenden Anträge ausfüllen... Dabei fiel halt die Frage, ob ich mit meinem Berufsabschluss zufrieden sei, worauf ich mit ''ja'' antwortete. War ich ja mittlerweile auch... ich war kurz vor 50 Jahre... zum studieren eindeutig zu spät... Aber was vorher war haben die natürlich nicht gefragt.
So kam das zustande...
 

Höhnchen

Mitglied
Ich würde den Schwerpunkt auf das Beweisbare legen, sonst wird’s meiner Meinung nach unübersichtlich.

Zudem ist BSA , insbesondere wenn es um einen Schädigungsfall vor Berufsausbildung geht, rechtlich gesehen recht schwammig, weil es um einen fiktiven, also gedachten beruflichen Werdegang geht, nicht um den echten.
Eigentlich dauert es gar nicht so lange bis der BSA gewährt wird. Bei mir hat es nach Anerkennung und rechtswirksamen Bescheid maximal 7 Wochen nach Einreichen meiner Unterlagen gedauert. Vermutlich wurde da zuvor schon was geprüft.
 

logig

Aktives Mitglied
Es ist nicht mehr entscheident, was du machen wolltest, sondern was vor Schädigung gemacht wurde.
Soweit die Schädigung vor Schul- oder Berufsausbildung, wird entsprechend den Veranlagungen und Fähigkeiten geprüft, ob damit ein Berufsabschluß, Meister / Techniker / Fachwirt, Bachelor Abschluß /Hochschulabschluss für Besoldungsgruppe 11 oder Master Abschluss / Hochschuldabschluß für Besoldungsstuffe 14 wäre. Wie das "wäre" umgesetzt wird, ist genauso schwamig wie nach dem BVG "vermutlich".
Meist wird so weit ich es verstanden habe, der Abschluss genommen, welcher tatsächlich geschafft wurde.

Ich sehe gerade, dass bei Bachlor Abschluß nicht ein Fachhochschulabschluss mit aufgeführt wurde sondern nur der Hochschulabschluss für Besoldungsstelle 11. Ich hoffe allerdings, da der Gesetzgeber die Eingruppierung nach dem BVG beibehalten wollte, auch wenn nach dem BVG Besoldungsstelle 11 (Fachhochschulabschluss) gewährt wurd bleibt. Wie es allerdings bei Betroffenen aussieht, welchen den BSA erstmalig ab 2024 beantragt, bleibt abzuwarten.

War deine Schädigung vor Abschluß eine Schulausbildung?

Wenn du kurz vor Studium Abschluß in Wirtschaft- und Verwaltungswissenschaften warst und die Schädigung vor Schulabschluß (aus meiner Sicht vor Abi) könnte entsprechend entweder Besoldungsstelle 11 oder 14 gesehen werden.

Wenn du etwas nicht gemachst hast, weil es z.B. keine Plätze gab, könnte auch gesagt werden, dies Problema hättest du auch ohne die Schädigung gehabt.

Ob es etwas bringt, klarzumachen, dass du Studium wegen der Schädigungsfolgen nicht abschließen konntest, weiß ich nicht. Kannst du belegen, dass du den Fachwirt wegen der Anwesendheit nicht bestanden hast und die Anwesendheit z.B. nicht hinbekommen hast, weil du z.B. in dieser Zeit Schädigungsbedingt Krankgeschrieben warst?

Vielleicht hast du ja Glück und es wird gleich ein Bachelor Studium mit A 11 gesehen.
 

Arlonia

Mitglied
Nein, Vordrucke gibts da meines Wissens nicht. Außer die Anträge. Vermutlich war das da eine Frage...
Ich habe vor ca 12 Jahren meinen alten Sachbearbeiter von VA besucht, weil ich nicht mehr ein noch aus wusste. Der war inzwischen aber zum Amtsleiter aufgestiegen... zudem war der elektrischevTüröffner defekt, so dass immer wenn jemand rein wollte von einem Mitarbeiter die Tür geöffnet werden musste. Und so stand ich dann vor ihm, weil er der Tür wohl am nächsten war.
Er konnte sich noch an mich erinnern, obwohl das viele Jahre her war, dass wir persönlich miteinander zubtun hatten.
Naja, der war iemlich erschüttert darüber, dass ich noch keinen BSA, Ausgleichsrente und dergleichen bekam. Daher rief er mehrere Sachbearbeiter in sein Büro, nachdem ich da einen gepflegten Zusammenbruch hatte. Und die mussten dann mit mir alle entsprechenden Anträge ausfüllen... Dabei fiel halt die Frage, ob ich mit meinem Berufsabschluss zufrieden sei, worauf ich mit ''ja'' antwortete. War ich ja mittlerweile auch... ich war kurz vor 50 Jahre... zum studieren eindeutig zu spät... Aber was vorher war haben die natürlich nicht gefragt.
So kam das zustande...
Aus meiner vorherigen Arbeit weiß ich halt,dass das VA leider rechtlich teils selbst im Dunkeln tappt. Habe die Umsetzung SGB XIV teils mitbegleitet und da ist es noch schlimmer, siehe auch das Wahlrechtschaos. Es gibt kaum noch AGs zu der Thematik, entweder die SB haben Vorgänger die ihnen erklärt haben wie es läuft oder - wie bei uns - die gingen einfach alle in Rente und nach denen die Sintflut. Dann bestenfalls noch ne Hausspitze die hart kontrolliert und zack hast du nen SB,der dir lieber weniger Leistungen gewährt, als sich selbst in die Nesseln zu setzen zuviel bewilligt zu haben. Viele vertreten dann auch "der kann ja klagen,wenn wir nen richterlichen Entscheid haben umso besser". Was das für die Betroffenen bedeutet wird dabei leider übersehen.
 

Arlonia

Mitglied
Ich würde den Schwerpunkt auf das Beweisbare legen, sonst wird’s meiner Meinung nach unübersichtlich.

Zudem ist BSA , insbesondere wenn es um einen Schädigungsfall vor Berufsausbildung geht, rechtlich gesehen recht schwammig, weil es um einen fiktiven, also gedachten beruflichen Werdegang geht, nicht um den echten.
Eigentlich dauert es gar nicht so lange bis der BSA gewährt wird. Bei mir hat es nach Anerkennung und rechtswirksamen Bescheid maximal 7 Wochen nach Einreichen meiner Unterlagen gedauert. Vermutlich wurde da zuvor schon was geprüft.
Da bin ich mal gespannt,zumal es bei mir eh so ist,dass ich definitiv vom Versorgungsamt Leistungen erhalten muss, also entweder BSA (vorrangig) oder halt das was mal Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt war. Sprich prüfen müssen sie so oder so und da ich mit der Rente deutlich unterm Existenzminimum wäre hoffentlich auch halbwegs zeitnah. 7 Wochen ist ja echt rasant! Anerkannt bin ich ja Gott sei Dank auch bereits seit Jahren.
 

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