Hey, auch hier danke für den netten Empfang !!
Nein,
Fälle, in denen noch vor dem Erstantrag etwas rückwirkend bewilligt wurde kenne ich nicht, solls aber theoretisch geben.
Ich meine die Fälle, bei denen zu Beginn natürlich erstmal der Erstantrag OEG gestellt. Das VA hat weder über weitere Leistungen wie BSA, besondere berufl. Betroffenheit, etc. informiert , geschweige denn, dies mit dem Erstantrag geprüft. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das Amt verpflichtet dieses zu tun!?
Von einer Person habe ich mitbekommen, dass sie ca. 2013 Erstantrag auf OEG Leistungen gestellt hat.
Seitens des VA null Informationen zu BSA, etc.
Erst der Anwalt hat sie im späteren Verlauf darauf aufmerksam gemacht und ca. 2016 wurde gesondert BSA, bbb, Ausgleichsrente beantragt.
Dann wurde BSA irgendwann bewilligt. Das Amt wollte nur rückwirkend ab 2016 den BSA zahlen.
Das anschließende Klageverfahren hat ergeben, dass ihr dann doch ab Erstantrag 2013 der BSA und Weiteres rückwirkend bewilligt und bezahlt wurde.
Nein,
Fälle, in denen noch vor dem Erstantrag etwas rückwirkend bewilligt wurde kenne ich nicht, solls aber theoretisch geben.
Ich meine die Fälle, bei denen zu Beginn natürlich erstmal der Erstantrag OEG gestellt. Das VA hat weder über weitere Leistungen wie BSA, besondere berufl. Betroffenheit, etc. informiert , geschweige denn, dies mit dem Erstantrag geprüft. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das Amt verpflichtet dieses zu tun!?
Von einer Person habe ich mitbekommen, dass sie ca. 2013 Erstantrag auf OEG Leistungen gestellt hat.
Seitens des VA null Informationen zu BSA, etc.
Erst der Anwalt hat sie im späteren Verlauf darauf aufmerksam gemacht und ca. 2016 wurde gesondert BSA, bbb, Ausgleichsrente beantragt.
Dann wurde BSA irgendwann bewilligt. Das Amt wollte nur rückwirkend ab 2016 den BSA zahlen.
Das anschließende Klageverfahren hat ergeben, dass ihr dann doch ab Erstantrag 2013 der BSA und Weiteres rückwirkend bewilligt und bezahlt wurde.
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