@ mürbeteig, soweit dein BSA Antrag 2023 abgelehnt wurde, könntest du einen Überprüfungsantrag stellen. Ansonsten ggf. über Nachrüfungsantrag oder so ähnlich ggf. nach § 48 SGB X.
Hier würde ich mit dem BSG Urteil von 2008 und entsprechenden Befunden versuchen klarzumachen, dass die ganze Zeit eine Reha nicht zumutbar ist und nach dem BSG Urteil (ich kann mir vorstellen, dass es gut sein könnte die entsprechenden Zeilen zu zittieren, ggf. mit Zeilenverweis), dadurch keine aufschiebende Wirkung hat. Dies ggf. um so mehr als, dass bereits seit weit über 10 Jahren eine Erwerbsfähigkeit ausgeschlossen war.
www.sozialgerichtsbarkeit.de
Rz 16
Anders als bei dir, lag bei dem Urteil anscheinend sogar Rehafähigkeit vor.
Wurdest du über die Mitwirkung von zumutbaren und erfolgversprechenden Rehabildationsmassnahmen belehrt? Das es sich bei einer Therapie um keine Rehamassnahme handelt und auch damit keine Erwerbsfähigkeit und auch nicht Rehafährigkeit erlangt werden kann, soweit dies vorliegt, könnte dir dein Therapeut und Ärzte bescheinigen.
Hast du damals einen EU-Rentenantrag gestellt? Bzw. andere Belege, dass du keinen Anspruch auf EU-Rente o.ä. wegen fehlender Einzahlung hast, allerdings die Voraussetzungen vom Grunde her vorliegen würden. Wenn du Studiert hast, müsstest du ja wenigsten Rentenpunkte gesammelt haben.
Ich habe gehört, dass auch Personen, welche gleich nach Studium Erwerbsunfähig geworden sind, EU-Rente bekommen. Wobei es bei dir durch die Selbsständigkeit anders aussehen könnte.
Auch wenn BSA evtl. erst ab Nachprüfungsantrag o.ä. gewert werden kann, sollte überlegt werden, ob es sinnvohl ist, klar zu machen, dass die Voraussetzungen bereits damals vorgelegen haben. Nicht das noch unterstellt wird, auch ohne die Schädigung hättest du nur deine nach Studium ausgeübte Selbstständigkeit, welche schätze ich mal in einem geringer Beruf war, ausgeübt oder sogar gesagt wird, dass du ja bis jetzt auch nicht gearbeitet hast.
Vielleicht kannst du auch noch einen Anwalt finden, welcher sich mit Hinweis auf das BSG Urteil, und evtl. Kostenrisiko übernahme durch den Weißen Ring, Ahnung hat und einsetzt.