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SGB XIV BSA Höhe

Mürbeteig

Mitglied
Also 2015 Erstantrag
2017 Antrag auf BSA, bbB, Ausgleichsrente
Abgelehnt da medizinische und berufliche Reha erfolgversprechend.
2021 stand dann mein endgültiger GdS fest und ich habe bbB rückwirkend ab 2015 nachgezahlt bekommen.
Dann hätte sich mein Betreuer 2021 telefonisch nach dem BSA erkundigt und auch da hieß es, meine Intervalltherapie muss erst noch abgewartet werden. Den dazu entsprechenden Ablehnungsbescheid habe ich 2023 bekommen.
 

Höhnchen

Mitglied
Und ist nun deine Intervalltherapie beendet? Oder wann wird sie es sein?
Vermutlich erhofft sich das VA einen Heilerfolg, der evtl. auch wieder zur Erwerbsfähigkeit oder zur Rehafähigkeit führen kann. Naja soweit die Theorie.

Was hast du jetzt geplant? Nun verstehe ich auch warum du im Bestandsschutz bleiben willst. Würde ich vermutlich auch machen. Logig Idee mit der Überprüfung nach SGB X finde ich gut, aber vielleicht erst nach der Intervalltherapie?? Das ist wirklich eine knifflige Frage für eine gute Anwält*in.
 

Mürbeteig

Mitglied
Ohje ohje,
Nee habe keine EU Rente beantragt, hatte mir meine Rentendaten mal ausgedruckt...nicht einen Cent hatte ich bekomme.
Aber die hätten mir ja auch nicht einfach so die Grundsicherung gezahlt, ohne das zu prüfen.

Über die Mitwirkung von zumutbaren und erfolgversprechenden Rehabilitationmaßnahmen würde ich nicht belehrt? Nur das sie noch zumutbar sind.

Ich glaube so langsam verstanden zu haben, was das VA da mit mir abziehen möchte.

Schnell Anwalt an Start bringen, wie auch immer.
Das VA ist seiner Mitwirkungspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Die haben anscheinend gar nicht richtig geprüft wie es um meine Erwerbsfähigkeit Rehafähigkeit bestellt ist , geschweige denn, ihre eigenen Gesetze richtig gelesen haben. Ob diese Hinhaltetaktik rechtens ist!? Das könnte alles noch sehr interessant werden, aber mir fehlt eigentlich die Kraft.
Ich bekomm jetzt auch Puls 🙂
 

Mürbeteig

Mitglied
Und ist nun deine Intervalltherapie beendet? Oder wann wird sie es sein?
Vermutlich erhofft sich das VA einen Heilerfolg, der evtl. auch wieder zur Erwerbsfähigkeit oder zur Rehafähigkeit führen kann. Naja soweit die Theorie.

Was hast du jetzt geplant? Nun verstehe ich auch warum du im Bestandsschutz bleiben willst. Würde ich vermutlich auch machen. Logig Idee mit der Überprüfung nach SGB X finde ich gut, aber vielleicht erst nach der Intervalltherapie?? Das ist wirklich eine knifflige Frage für eine gute Anwält*in.
Wann die Intervalltherapie beendet wird, weiß ich noch nicht, hatte schon drei Aufenthalte, kann noch einer folgen, aber vielleicht auch noch fünf, sofern dir KK noch zahlt, da es ne Privatklinik ist.

Werde mir logigs Ausführungen und die Urteile nochmal in Ruhe zu Gemüte führen und versuchen an den Bericht des MdK vom Arbeitsamt zu kommen
 

Mürbeteig

Mitglied
@ mürbeteig, soweit dein BSA Antrag 2023 abgelehnt wurde, könntest du einen Überprüfungsantrag stellen. Ansonsten ggf. über Nachrüfungsantrag oder so ähnlich ggf. nach § 48 SGB X.

Hier würde ich mit dem BSG Urteil von 2008 und entsprechenden Befunden versuchen klarzumachen, dass die ganze Zeit eine Reha nicht zumutbar ist und nach dem BSG Urteil (ich kann mir vorstellen, dass es gut sein könnte die entsprechenden Zeilen zu zittieren, ggf. mit Zeilenverweis), dadurch keine aufschiebende Wirkung hat. Dies ggf. um so mehr als, dass bereits seit weit über 10 Jahren eine Erwerbsfähigkeit ausgeschlossen war.

Rz 16

Anders als bei dir, lag bei dem Urteil anscheinend sogar Rehafähigkeit vor.

Wurdest du über die Mitwirkung von zumutbaren und erfolgversprechenden Rehabildationsmassnahmen belehrt? Das es sich bei einer Therapie um keine Rehamassnahme handelt und auch damit keine Erwerbsfähigkeit und auch nicht Rehafährigkeit erlangt werden kann, soweit dies vorliegt, könnte dir dein Therapeut und Ärzte bescheinigen.

Hast du damals einen EU-Rentenantrag gestellt? Bzw. andere Belege, dass du keinen Anspruch auf EU-Rente o.ä. wegen fehlender Einzahlung hast, allerdings die Voraussetzungen vom Grunde her vorliegen würden. Wenn du Studiert hast, müsstest du ja wenigsten Rentenpunkte gesammelt haben.
Ich habe gehört, dass auch Personen, welche gleich nach Studium Erwerbsunfähig geworden sind, EU-Rente bekommen. Wobei es bei dir durch die Selbsständigkeit anders aussehen könnte.

Auch wenn BSA evtl. erst ab Nachprüfungsantrag o.ä. gewert werden kann, sollte überlegt werden, ob es sinnvohl ist, klar zu machen, dass die Voraussetzungen bereits damals vorgelegen haben. Nicht das noch unterstellt wird, auch ohne die Schädigung hättest du nur deine nach Studium ausgeübte Selbstständigkeit, welche schätze ich mal in einem geringer Beruf war, ausgeübt oder sogar gesagt wird, dass du ja bis jetzt auch nicht gearbeitet hast.

Vielleicht kannst du auch noch einen Anwalt finden, welcher sich mit Hinweis auf das BSG Urteil, und evtl. Kostenrisiko übernahme durch den Weißen Ring, Ahnung hat und einsetzt.
Das ist wirklich ein guter Hinweis!
Also ich bin mir ziemlich sicher, dass ab Antragstellung Voraussetzungen für BSA Vorlagen. Für bbB lagen sie ja auch vor. Frech formuliert, hat das VA die Überprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt.
 

Silan

Aktives Mitglied
Hey Silan, wie genau meinst du das mit der Frist von Jahren?
Normalerweise wird ja ab Antragstellung bezahlt. Wenn jetzt aber festgestellt wird, dass vor Antragstellung schon ein Bedarf da war, gibt es die Möglichkeit, dass das Amt für längstens 4 Jahre vor dem Antrag zahlt.
Beispiel:Ich wurde 1992 fürs OEG begutachtet und die Gutachterin stellte einen GDS von 20 fest. Ich ging nicht in den Widerspruch sondern nahm das so hin.
1998 stellet ich einen Neuantrag, weil ich eigentlich Therapiekosten übernommen haben wollte. Das VA bestellte also wieder eine Gutachterin, welche einen Fragenkatalog bekam, im dem auch die Frage nach der korrekten Begutachtung 6 Jahre vorher gestellt wurde.
Die Gutachterin kam zu dem Schluss, dass ich damals falsch bewertet wurde und dass bei meinen Schädigungen mindestens ein GDS von 40 vorgelegen haben muss.
Daraufhin korrigierte das Va meinen 6 Jahre alten Bescheid und ich wurde auf rinen GDS 40 hochgestuft und ab 1998 dann aud einen GDS 60. Die Grundrente von 1992 bis 1998 wurde ''nur 4 Jahre rückwirkend nachgezahlt, ich hätte damals in den Widerspruch gehwn müssen, dann wäre die komplett übernommen worden.
Tja, auch das mit der Krankenversicherung Schädigungs- und Nichtschädgungsfolgen kommt mir bekannt vor :-/ . Ich hatte erst Gds 40, ab 2017 dann Gds 50 und erst 2021 dann Gds 60+10(bbB).
Erst 2021 wurde mir dann mitgeteilt, da man GdS ja bei mindestens 50 liegt und ich als schwerbschädigt gelte. Darauf wurden entprechenden Maßnahmen eingeleitet...
Bei dir wurden sie ja wenigstens von sich aus aktiv. Bei mir nicht. Ich musste die erst darauf aufmerksam machen. Bis 2012 habe ich meine KV von der Grundrente bezahlt. Erst wie ich das nicht mehr konnte, weil ich einen Totalzusammenbruch hatte,erfuhr ich von eindr Mitpatientin in der Klinik, dass bei ihr die Krankenversicherung über das VA läuft. Sie sagte dsnn zu mir, ich solle da mal anrufen... hab ich gemacht und dann ging das sehr schnell, dass ich eine Zuteilung bekam.
 

logig

Aktives Mitglied
Über die Mitwirkung von zumutbaren und erfolgversprechenden Rehabilitationmaßnahmen würde ich nicht belehrt? Nur das sie noch zumutbar sind.
Laut BSG Urteil muss dies geschehen, ansonsten wird mit § 29 BVG (erst nach Reha) keine aufschiebenden Wirkung erziehlt, sondern § 29 BVG kann nicht angewandt werden. Damit wäre dann BSA zu gewähren. Nur der Hinweis das noch erfolgsaussicht besteht, dürfte nach dem BSG Urteil nicht reichen. Offen ist ob das Amt eine konkrete Reha Massnahme anbieten muss. Sie hätten dich allerdings belehren müssen, dass du eine Reha Massnahme machen solltest.
Sprich diese Hinhaltetaktik ist nicht rechtens.

Wenn eine Reha Massnahme noch erfolgversprechend ist, dann müsste auch eine Reha gemacht werden können.

Ich weiß allerdings nicht, wie es bei Überprüfungsanträgen aussieht. Insoweit müsste rechtlich geklärt werden, ob es sinnvohl und möglich ist, auch einen Nachprüfungsantrag oder neuen Antrag auf BSA zu stellen, damit im Zweifel wenigstens ab diesem Antragsdatum gewährt wird. Du brauchst einen rechtsankreifbaren Bescheid, um in Widerspruch zu kommen und dagegen ggf. Klage einzureichen. Allerdings vielleicht reicht ja auch, wenn übers BSG Urteil ggf. mit Anwalt, dass Amt seine Entscheidung revediert.

Ist mit dem Bescheid 2023 eine Rechtsbelehrungsfrist erfolgt? Weil ohne auch die Widerspruchsfrist länger ist.
 

Silan

Aktives Mitglied
Wann die Intervalltherapie beendet wird, weiß ich noch nicht, hatte schon drei Aufenthalte, kann noch einer folgen, aber vielleicht auch noch fünf, sofern dir KK noch zahlt, da es ne Privatklinik ist.
Mit einem GDS von 60/70 ist dafür nicht die Kk zuständig sondern das VA. Sind doch Schädigungsfolgen.
Beantrage auf jeden Fall eine Zuteilung auf Schädigungsfolgen sowie Nichtschädigungsfolgen. Damit bekommst du viel bessere Versorgung. Zum Teil auch viel mehr Medis, wo von der Kk ja viele nicht mehr bezahlt werden. Aber du bekommst auch alle Fahrtkosten ersetzt und hast keine Budgetierung mehr.
 

logig

Aktives Mitglied
Soweit sich das Amt auf die Intervalltherapie beruft, handelt es sich nicht um eine Reha, sondern um eine Heilbehandlung. Eine Heilbehandlung verfolgt das Ziel, dass es deiner Gesundheit besser geht bzw. diese nicht schlechter wird und du mit den Schädigungsfolgen besser umgehen kannst. Was steht in den Berichten? Vielleicht gehen diese auch auf deine Erwerbsfähigkeit ein. Aus meiner Sicht zeigt eine Intervalltherapie bei bestehender Erwerbsunfähigkeit eher, dass eine Reha keine erfolgsaussichten hat.
Würdest du einen Anspruch auf Rente haben, würde ich mich nicht wundern, wenn die Rentenstelle, sogar wegen der Intervalltherapie eine Reha abgelehnt hätte und lieber gleich die Rente zahlen würde. Was allerdings auch von den Diagnosen abhängig sein kann.

Bei BSA muss allerdings auch noch Arbeitsfähigkeit wie ohne die Schädigung hergestellt werden.

Hast du Akteneinsicht. Soweit ich es nicht verwechsel, wurde dir ja besondere berufliche Betroffenheit damals gesehen. Soweit aus den Akten hervorgeht, dass der Ärztliche Dienst dies gesehen hat, könnte damit überlegt werden, ob es hilfreich ist. Dafür sollten allerdings erst die Akten eingesehen werden.
 

Mürbeteig

Mitglied
Normalerweise wird ja ab Antragstellung bezahlt. Wenn jetzt aber festgestellt wird, dass vor Antragstellung schon ein Bedarf da war, gibt es die Möglichkeit, dass das Amt für längstens 4 Jahre vor dem Antrag zahlt.
Beispiel:Ich wurde 1992 fürs OEG begutachtet und die Gutachterin stellte einen GDS von 20 fest. Ich ging nicht in den Widerspruch sondern nahm das so hin.
1998 stellet ich einen Neuantrag, weil ich eigentlich Therapiekosten übernommen haben wollte. Das VA bestellte also wieder eine Gutachterin, welche einen Fragenkatalog bekam, im dem auch die Frage nach der korrekten Begutachtung 6 Jahre vorher gestellt wurde.
Die Gutachterin kam zu dem Schluss, dass ich damals falsch bewertet wurde und dass bei meinen Schädigungen mindestens ein GDS von 40 vorgelegen haben muss.
Daraufhin korrigierte das Va meinen 6 Jahre alten Bescheid und ich wurde auf rinen GDS 40 hochgestuft und ab 1998 dann aud einen GDS 60. Die Grundrente von 1992 bis 1998 wurde ''nur 4 Jahre rückwirkend nachgezahlt, ich hätte damals in den Widerspruch gehwn müssen, dann wäre die komplett übernommen worden.

Bei dir wurden sie ja wenigstens von sich aus aktiv. Bei mir nicht. Ich musste die erst darauf aufmerksam machen. Bis 2012 habe ich meine KV von der Grundrente bezahlt. Erst wie ich das nicht mehr konnte, weil ich einen Totalzusammenbruch hatte,erfuhr ich von eindr Mitpatientin in der Klinik, dass bei ihr die Krankenversicherung über das VA läuft. Sie sagte dsnn zu mir, ich solle da mal anrufen... hab ich gemacht und dann ging das sehr schnell, dass ich eine Zuteilung bekam.
Hey, OK jetzt verstehe ich das mit den vier Jahren. Schweinerei, und wieder ein Beispiel dafür, dass es sich lohnt die Geschädigten in Unwissenheit zu lassen. Wenn jemandem GdS von mind. 50 zugesprochen wird muss das Amt dich mit Bescheid über alle Änderungen auch bzgl. der KK informieren.
 

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