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Bedeutung, "dem Grunde nach" bei einer Geldforderung.

carrot

Aktives Mitglied
Wenn in einer Formulierung steht, die Forderung ist dem Grunde nach, nach x Jahren bzw. sagen wir mal 3 oder 4 Jahre verjährt , was bedeutet das genau?
Wenn die Zeit der x Jahre, schon über Jahre, sagen wir auch über 3 Jahre überschritten ist, wie verhält es sich dann?

Ist die Forderung dann verjährt oder nicht oder ist das schwammig oder bedeutet es, dass das nur ein Gericht individuell entscheiden kann?

Wie würdet ihr euch dabei verhalten, wenn ihr dabei Schuldner seit?.
Wie würdet ihr euch dabei verhalten, wenn ihr dabei Gläubiger seit?
 

carrot

Aktives Mitglied
Eine Geldforderung verjährt nach einer bestimmten Frist.
Jedoch verlängert sich diese Frist wieder, wenn der Gläubiger die Zahlung anmahnt.
Er kann sich die Forderung natürlich auch titulieren lassen, dann ist die Frist 30 Jahre (glaube ich).
Was heißt hier titulieren lassen? Geht das auch, wenn die Forderung nicht oder nicht eindeutig gerechtfertigt ist.
30 Jahre ist die Alternative, das habe ich auch rausgefunden.
 

Doratio

Aktives Mitglied
Was heißt hier titulieren lassen? Geht das auch, wenn die Forderung nicht oder nicht eindeutig gerechtfertigt ist.
30 Jahre ist die Alternative, das habe ich auch rausgefunden.
Der Gläubiger kann einen gerichtlichen Mahnbescheid besorgen. Dann verjähren die Schulden nicht, sondern sind 30 Jahre lang einforderbar.
.
 

carrot

Aktives Mitglied
Meistens besteht da von Schuldnerseite aus ein Zweifel bezüglich der Rechtfertigung.
Der Gläubiger hat keine, und wenn er einen Mahnbescheid beantragt, wird die Forderung zwar geprüft, aber nicht so, wie es sich der Schuldner oft wünschen würde. Also ja, in der Regel schon.
Na ja, manchmal hat der Gläubiger auch das Recht verpfiffen, z. B. wenn er keine ordentliche Rechnung geschrieben hat oder zweifelhaft Leistung erbracht hat.. Darum geht es hier aber nicht.
Es geht echt um die Verjährung.

Es gibt auf jedem Fall die 2 Wochen Widerspruchfrist oder Einspruchsfrist. das habe ich auch genutzt, mal schauen was passiert.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Es kommt auf den Kontext an, in dem die Formulierung "dem Grunde nach" verwendet wird.

Allgemein bedeutet es, dass nach einem bestimmten Prinzip, also einer Rechtsnorm, eine bestimmte Rechtsfolge Eintritt. Die Formulierung lässt erkennen, daß es nicht um den konkreten Einzelfall geht oder das nach anderen Normen eine andere Rechtsfolge eintreten kann.

Man kann die Formulierung mit 'im Prinzip ja, aber...." übersetzen.

Im Sozialrecht wird die Formulierung z.B. verwendet, um klarzustellen, das man Anspruch auf einen Vorschuss für eine Sozialleistung hat. Eben dann, wenn "dem Grunde nach" Anspruch auf diese Leistung besteht.
Der Einzelfall wird dabei nicht betrachtet. Es kann also sein, dass man weniger oder sogar mehr als den tatsächlichen Anspruch ausgezahlt bekommt.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Wenn die Forderung von einer Behörde kommt, kann man fristgemäss Widerspruch einlegen und natürlich begründet man, warum die Forderung unberechtigt ist. Die Behörde muss dann prüfen und neu entscheiden.

Wenn die Forderung von einer Privatperson, einer Firma oder sonstwem kommt, geht das nicht. Natürlich kann man der Forderung widersprechen, aber es gibt keine förmliche Widerspruchsfrist.
 

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