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Bedeutung, "dem Grunde nach" bei einer Geldforderung.

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ich frage mich nur noch, gelten die alten Gesetze von vor 7 Jahren für den Fall oder nun die aktuellen Gesetze, falls sich da wirklich was geändert haben sollte.
Es gilt das alte Recht. Es sei denn, im Änderungsgesetz wurde ausdrücklich etwas anderes festgelegt, aber das kommt selten vor. Wenn sich die Rechtslage rückwirkend ändert kann ja niemand sicher sein, sich rechtmäßig verhalten zu haben.

Denkbar wäre, dass sich Weisungen geändert haben, die von den Mitarbeitern des Dienststelle angewandt werden müssen. Das Recht hat sich also nicht geändert, aber nun wird es anders interpretiert. Oder sie haben einfach nur jemanden gefunden, der Altfälle bearbeitet.

Enthält das Schreiben der Stadtkasse denn eine Rechtsbehelfsbelehrung, und wurde begründet, auf welcher Grundlage die Forderung besteht?

Wenn nein, musst du dich an die ursprünglich zuständige Behörde wenden. Denn von dort kommt die Forderung. Die Stelle die das Geld eintreibt hat damit nomalerweise nichts zu tun.
 

carrot

Aktives Mitglied
Es gilt das alte Recht. Es sei denn, im Änderungsgesetz wurde ausdrücklich etwas anderes festgelegt, aber das kommt selten vor. Wenn sich die Rechtslage rückwirkend ändert kann ja niemand sicher sein, sich rechtmäßig verhalten zu haben.

Denkbar wäre, dass sich Weisungen geändert haben, die von den Mitarbeitern des Dienststelle angewandt werden müssen. Das Recht hat sich also nicht geändert, aber nun wird es anders interpretiert. Oder sie haben einfach nur jemanden gefunden, der Altfälle bearbeitet.

Enthält das Schreiben der Stadtkasse denn eine Rechtsbehelfsbelehrung, und wurde begründet, auf welcher Grundlage die Forderung besteht?

Wenn nein, musst du dich an die ursprünglich zuständige Behörde wenden. Denn von dort kommt die Forderung. Die Stelle die das Geld eintreibt hat damit nomalerweise nichts zu tun.
Das Schreiben in rosa Farbe kommt ja von der Stadtkasse und es steht dort nur lapidar zur Begründung:
"Eine Verjährung ist nicht eingetreten",
Denn das gleiche Szenario hatte ich schon vor einem Jahr, da habe ich geschrieben es sei verjährt schon nach 4 Jahren, danach war auch Ruhe.
Der Brief ist wie ein Drohbrief eines Inkassounternehmens gehalten.
Ich denke mal die Stadtkasse hat hier die Funktion eines Inkassounternehmens.
Also interpretieren die bzw. die Behörde das nun anders als vor einem Jahr, da kann sich aber auch niemand sicher sein.

Ich frage mich nur, geht das Szenario 23 Jahre so weiter?
Denn die Höchstverjährungszeit dauert ja 30 Jahre.
In der Zeit könnte ich mich schon durch 2 Instanzen durchklagen, dann hätte ich wenigstens vorzeitig Gewissheit, könnte einen Schlussstrich ziehen.
Das haben auch schon einige so gemacht sonst hätte ich die Gerichtsurteile ja nicht gefunden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Es müsste einen Bescheid von vor 7 Jahren geben. Daraus geht hervor wer die Forderung hat. Dann kann man das nachverfolgen, ob die Behörde jetzt anders heisst, umgezogen ist usw. Auch wenn sie damals weniger wollten oder gar nichts, haben sie das irgendwie aufgeschrieben und dir zukommen lassen.

Es kann schon sein dass die dein Schreiben weiterleiten oder jetzt neuerlich auf die Forderung verzichten. Aber sie beenden die Sache eben nicht, sondern verzichten nur auf die Durchsetzung. Beenden kann es nur die Stelle, welche die Forderung aufstellt.
 

carrot

Aktives Mitglied
Es müsste einen Bescheid von vor 7 Jahren geben. Daraus geht hervor wer die Forderung hat. Dann kann man das nachverfolgen, ob die Behörde jetzt anders heisst, umgezogen ist usw. Auch wenn sie damals weniger wollten oder gar nichts, haben sie das irgendwie aufgeschrieben und dir zukommen lassen.

Es kann schon sein dass die dein Schreiben weiterleiten oder jetzt neuerlich auf die Forderung verzichten. Aber sie beenden die Sache eben nicht, sondern verzichten nur auf die Durchsetzung. Beenden kann es nur die Stelle, welche die Forderung aufstellt.
Die Adresse der Behörde ist schon klar, die sind nicht umgezogen, Nur die Adressen der Zuständigen stimmen nicht mehr.
Soll ich nun deren Widerspruchsstelle mein Anliegen schildern, bzw. meinen Einspruch wegen der Verjährung dorthin weiterleiten.? Das wäre ja die Rechtsabteilung der Behörde.

Ja wahrscheinlich geht es nur über den Weg oder/und über das Gericht, das vermute ich nun auch.
Auf jedem Fall lasse ich keine Ruhe, bis einen Haken hinter der Sache ist.
Danke für die Infos nochmal.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Soll ich nun deren Widerspruchsstelle mein Anliegen schildern, bzw. meinen Einspruch wegen der Verjährung dorthin weiterleiten.? Das wäre ja die Rechtsabteilung der Behörde.
Im Prinzip schon. Du solltest dir aber sicher sein, daß deine Argumente stimmen. Denn die fangen ja dann an neu zu prüfen, zumindest kann das passieren. Nicht dass sie dann bei noch mehr herauskommen als was sie jetzt schon haben wollen.
 

carrot

Aktives Mitglied
Im Prinzip schon. Du solltest dir aber sicher sein, daß deine Argumente stimmen. Denn die fangen ja dann an neu zu prüfen, zumindest kann das passieren. Nicht dass sie dann bei noch mehr herauskommen als was sie jetzt schon haben wollen.
Die können prüfen, wenn sie die Zeit haben, solange sie wollen.
An den Argumenten feile ich noch. Doch ich sehe mich vor, mit der Behörde ist nicht gut Kirschen essen oder wie heißt es noch.
 

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