Dalmatiner
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Es gilt das alte Recht. Es sei denn, im Änderungsgesetz wurde ausdrücklich etwas anderes festgelegt, aber das kommt selten vor. Wenn sich die Rechtslage rückwirkend ändert kann ja niemand sicher sein, sich rechtmäßig verhalten zu haben.Ich frage mich nur noch, gelten die alten Gesetze von vor 7 Jahren für den Fall oder nun die aktuellen Gesetze, falls sich da wirklich was geändert haben sollte.
Denkbar wäre, dass sich Weisungen geändert haben, die von den Mitarbeitern des Dienststelle angewandt werden müssen. Das Recht hat sich also nicht geändert, aber nun wird es anders interpretiert. Oder sie haben einfach nur jemanden gefunden, der Altfälle bearbeitet.
Enthält das Schreiben der Stadtkasse denn eine Rechtsbehelfsbelehrung, und wurde begründet, auf welcher Grundlage die Forderung besteht?
Wenn nein, musst du dich an die ursprünglich zuständige Behörde wenden. Denn von dort kommt die Forderung. Die Stelle die das Geld eintreibt hat damit nomalerweise nichts zu tun.