natasternchen
Aktives Mitglied
Verrückt, dass der TE diese alles entscheidende Frage nicht beantwortet. Du wirst das Geld über Anwalt oder Inkasso vermutlich kaum bekommen, weil der gute Mann unpfändbar sein wird. Schau mal in § 850 c ZPO.Nochmal die Frage: Warum meldest Du das nicht bei Paypal und bekommst so wenigstens das Geld für den Kauf zeitnah zurück?
Dagegen wirst Du es über Paypal ziemlich sicher zurück bekommen. Warum hast Du das nicht gemacht und bist zum Anwalt gegangen?
Wichtig bei Paypal: Da gibt es enge Fristen, sonst ist der Käuferschutz futsch. Ich erinnere 45 Tage ab Kauf.