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Betrug bei Onlinekauf (Privatkauf)

natasternchen

Aktives Mitglied
Nochmal die Frage: Warum meldest Du das nicht bei Paypal und bekommst so wenigstens das Geld für den Kauf zeitnah zurück?
Verrückt, dass der TE diese alles entscheidende Frage nicht beantwortet. Du wirst das Geld über Anwalt oder Inkasso vermutlich kaum bekommen, weil der gute Mann unpfändbar sein wird. Schau mal in § 850 c ZPO.

Dagegen wirst Du es über Paypal ziemlich sicher zurück bekommen. Warum hast Du das nicht gemacht und bist zum Anwalt gegangen?

Wichtig bei Paypal: Da gibt es enge Fristen, sonst ist der Käuferschutz futsch. Ich erinnere 45 Tage ab Kauf.
 

MathiasXYZ

Mitglied
Bitte 1. Posting beachten. Mir geht es um die Erfüllung des Kaufvertrages. Hintergrund: Sammlerstücke - habe ich dort alles erklärt.

Warum muss ich mich eigentlich erklären? Ich habe einen gültigen Kaufvertrag und möchte, dass dieser erfüllt und Schadensersatz bzgl. der entstandenen Kosten geleistet wird. Mir sind die gekauften Sammlerstücke wichtig.

Bitte beantwortet nur die Fragen, die ich stelle oder gebt Tipps, wie ich Schadensersatz erhalte, auf den betrügerischen Verkäufer einwirken kann usw. Danke!
 

kasiopaja

Urgestein
Bitte 1. Posting beachten. Mir geht es um die Erfüllung des Kaufvertrages. Hintergrund: Sammlerstücke - habe ich dort alles erklärt.

Warum muss ich mich eigentlich erklären? Ich habe einen gültigen Kaufvertrag und möchte, dass dieser erfüllt und Schadensersatz bzgl. der entstandenen Kosten geleistet wird. Mir sind die gekauften Sammlerstücke wichtig.

Bitte beantwortet nur die Fragen, die ich stelle oder gebt Tipps, wie ich Schadensersatz erhalte, auf den betrügerischen Verkäufer einwirken kann usw. Danke!
Du wirst gar nichts erhalten, weil der Typ kein Geld hat.
Also wäre es schlau den Käuferschutz von Paypal in Anspruch zu nehmen, damit die Kaufsumme zurückfließt.
Um einen Schadensersatz kannst Du Dich dann immer noch kümmern.
Das wird aber einzuklagen sein und die Aussicht das Geld tatsächlich zu bekommen ist wenig aussichtsreich.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Da wirst du wohl nackig um den Weihnachtsbaum tanzen können und die Sachen trotzdem nicht bekommen. Versuch es mal mit Fußaufstampfen. :rolleyes:

Man müsste dazu wissen, warum er etwas zum Verkauf angeboten hat, es jetzt aber doch nicht liefern kann. Diese Info gibt er dir offensichtlich nicht. Und genau da stößt du an deine Grenze. Dafür gibt es auch keine Beugungshaft.

Sorry, wenn wir etwas weiter in Richtung Schadensbegrenzung gedacht hatten. Ich finde dich unhöflich.
 

MathiasXYZ

Mitglied
Und ja, du könntest ohne Einschaltung des Anwalts tatsächlich den offiziellen Weg des Mahnbescheids beschreiten. Du wirst allerdings auch da schlechtem Geld gutes hinterherschmeißen, da du für die Gerichtskosten in Vorleistung treten musst. Den Titel bekommst du sicher, da hat dein Anwalt recht, kannst ihn dir dann gerahmt übers Bett hängen. Bei dem Typen ist nichts zu holen; der Anwalt nimmt dich munter aus.

Du kannst den Typen übrigens auch wegen Eingehungsbetrugs anzeigen. Heißt, dass er etwas verkauft hat im Wissen, es nicht liefern zu wollen. Das ist ein Straftatbestand und wenn du nicht der einzige Geprellte bist, wovon auszugehen ist, kann der Typ im Bau landen.

Wie sieht denn die Schufa deines Schuldners aus?
Warum denkt du, dass bei ihm nichts zu holen ist. Ich weiß, dass er berufstätig ist und auch wo er arbeitet. Was er genau macht und wie viel er verdient, weiß ich (noch) nicht. Seine Schufa kenne ich nicht. Die Vermögensauskunft steht noch aus, er wird aber aufgrund dieser einen negativen Schufa Eintrag bekommen.

Warum denkst du, dass es aussichtslos ist? Der Titel ist 30 Jahre gültig, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ich habe Anzeige wegen Betrug erstattet. Er wurde rechtskräftig verurteilt und hat eine Geldstrafe bekommen.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Vielleicht irre ich mich ja und er hat keine finanziellen Probleme. Wurde die Strafe denn bezahlt? Die Schufa dürfte da interessant sein. Ich wundere mich allerdings, dass dein Anwalt eine positive Einschätzung abgibt ohne die wirtschaftlichen Verhältnisse zu kennen.

M.W. erhältst du den Schuldtitel über den Gegenwert plus Zinsen und weitere im Rahmen des Mahnverfahrens entstandenen Kosten und nicht über die Ware.

Evtl. kann @natasternchen dazu mehr sagen.
 

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