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Betrug bei Onlinekauf (Privatkauf)

MathiasXYZ

Mitglied
Ist er damit jetzt eigentlich vorbestraft?

Ich hätte mir die Kohle trotzdem über Paypal wiedergeholt und es gut sein lassen. Mir wäre einfach meine Lebenszeit zu schade, um sie mit solchen Leuten zu verplempern. Wieviel Zeit und Ärger hat dich der Typ schon gekostet?!
Ja.

Ich habe ihm übrigens keinen "mitgegeben", sondern schlichtweg eine Straftat zur Anzeige gebracht.

Der Verkäufer hätte jeder Zeit Kontakt aufnehmen und einen Vorschlag unterbreiten können, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Hat er aber nicht.

Sobald ich Ware oder Schadensersatz bekommen hätte, wäre für mich ein Haken an der Geschichte gewesen.

Spätestens nach dem Urteil hätte er weiteren Ärger, wie den Gerichtsvollzieherbesuch und die Vermögensauskunft sowie den damit verbundenen negativen Schufa Eintrag vermeiden können, indem er sich an das Urteil gehalten hätte.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Ich habe ihm übrigens keinen "mitgegeben", sondern schlichtweg eine Straftat zur Anzeige gebracht.
Wortklauberei. Passt aber zum Gesamtbild.
Der Verkäufer hätte jeder Zeit Kontakt aufnehmen und einen Vorschlag unterbreiten können, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Hat er aber nicht.

Sobald ich Ware oder Schadensersatz bekommen hätte, wäre für mich ein Haken an der Geschichte gewesen.

Spätestens nach dem Urteil hätte er weiteren Ärger, wie den Gerichtsvollzieherbesuch und die Vermögensauskunft sowie den damit verbundenen negativen Schufa Eintrag vermeiden können, indem er sich an das Urteil gehalten hätte.
Irgendeinen Grund für das selbstschädigende Verhalten wird es gegeben haben und scheint es auch weiterhin zu geben.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Warum denkt du, dass bei ihm nichts zu holen ist. Ich weiß, dass er berufstätig ist und auch wo er arbeitet. Was er genau macht und wie viel er verdient, weiß ich (noch) nicht. Seine Schufa kenne ich nicht. Die Vermögensauskunft steht noch aus, er wird aber aufgrund dieser einen negativen Schufa Eintrag bekommen.

Warum denkst du, dass es aussichtslos ist? Der Titel ist 30 Jahre gültig, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ich habe Anzeige wegen Betrug erstattet. Er wurde rechtskräftig verurteilt und hat eine Geldstrafe bekommen.
Das wissen wir natürlich alles nicht, aber leider sind Betrüger statistisch immer häufiger nicht in der Lage, solche Titel zu bezahlen. Immerhin: Durch ein Insolvenzverfahren kann er sich nicht von dieser Forderung befreien, § 302 InsO.

Es wäre von Deinem Anwalt sinnvoll gewesen, vor eine Klage eine Schufa zu ziehen, um die Erfolgsaussichten abzuschätzen. Das mache ich immer so. Dazu braucht man natürlich einen Schufa-Zugang, den nicht alle Anwälte habe.
 

Grisu

Aktives Mitglied
Ich hoffe, ich habe nichts überlesen. Aber mir stellte sich doch die eine oder andere Frage....

Du hast einen Rechtsanwalt beauftragt und den Prozeß gewonnen. Die Kosten für den Rechtsanwalt dürften so lange an Dir (oder Deinem Rechtsschutz) hängen, bis der Mensch, den Du verklagt hast mal "zufällig" zu Geld kommen sollte. Das beantwortet für mich auch Deine Frage, dass es keine Sicherheit gibt an Dein Geld zu kommen.

Zuweilen gibt es ja eine Taschenpfändung, darüber hat Dich Dein Anwalt sicher informiert, die hilft aber auch nichts wenn der Beklagte keine Mäuschen hat.

In Betracht dessen, dass Du einen Fachmann - Rechtsanwalt - beauftragt hast könnter dieser Dir doch viel besser Deine Fragen beantworten als wir, die wir hier juristische Laien sind.

Ich selber bin auch schon einer minimalen Betrügerei dieser Art aufgesessen (10,--) Da mir aber bei jedem "Kauf" klar ist dass es Nepp sein könnte gehe ich von vorne herein davon aus, dass etwas nicht passt, nicht gefällt oder Betrug sein kann.

In einem anderen Fall hatte ein Kandidat meine Homepage mit Katzenforum gehackt. Sein Pech, ich habe ihn recherchiert und angeschrieben. Dumm wie er war hat er zurück geschrieben. Das ganze ging per Anzeige der Polizei in einen Prozeß gegen ihn. Der Knabe war 16 und bekam eine ganze Portion Sozialstunden. Darüber wurde ich durch das Gericht in Bonn informiert, die den Prozeß durchführten.

Bei allen diesen Vorgängen kann man mit Rechtschutz etwas erreichen - im anderen Fall wirft man/frau seinem guten Geld nur schlechtes hinterher.

Wäre schön, wenn Du uns auf dem laufenden hältst. Ich befürchte nämlich das ist wieder einer der Fälle der Gattung "Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei."

Viel Glück wünscht Grisu
 

Grisu

Aktives Mitglied
Bisher, da immer weitere Kosten hinzukommen.
Artikelpreis war inkl. Versand ca. 1200€. Versicherung habe ich nicht. Habe alles selbst bezahlt. Der Anwalt meinte damals, es ist ein eindeutiger Sachverhalt, die Rechtslage ist klar, es sei leicht durchzusetzen.
Na, da hat ja wohl nur einer gewonnen. TE war es nicht!

Wenn die Rechtslage klar ist, dann kann ein Mensch ohne Geld in den Hosentaschen diese auch nicht leeren und die klaren Schäden "bezahlen". Da hilft dann kein Urteil. Ohne Moos nix los.....

Der Geselle wird ja wohl so klug sein und ein Konto haben, auf dem nur bedingt gepfändet werden kann, also ein P-Konto, welches Pfändungssicherheit für den Überlebensbedarf sichert.

Gruß von Grisu
 
Zuletzt bearbeitet:

weidebirke

Urgestein
An wen musste er denn die Strafe zahlen? Nicht an dich? Du bist doch der Geschädigte. Wurde er nicht zur Herausgabe der Ware verurteilt? Mir ist das zu hoch oder es fehlen relevante Infos.
Selbst wenn er zur Herausgabe der Waren verurteilt wurde, kann er sie nicht liefern, wenn er sie nicht hat.

Er wurde wegen Betrugs verurteilt. Geldstrafen aus Strafrechtsprozessen gehen nicht an die Geschädigten, sondern an den Staat bzw. eine vom Gericht festgelegten "Adresse".

Die Geschädigten bekommen ihr Geld dann auf dem Zivilklageweg zurück, wenn es dort etwas gibt. Allerdings gilt da, dass Geldstrafen vor Zivilforderungen gehen.

Der Gerichtsvollzieher war doch schon dort. Und offensichtlich verdient er nicht genug, um das Gehalt pfänden zu können.
Er war dort, um die vorenthaltenen Waren einzuziehen. Nicht wegen Geldes. Die Waren waren nicht da, daher musste er unverrichteter Dinge wieder ziehen. Das hat nichts mit seiner finanziellen Situation zu tun.

@MathiasXYZ
So richtig verstehe ich die Antworten heir auch nicht.
Er arbeitet, Du kennst den Arbeitgeber. Super Voraussetzungen für eine Lohnpfändung.
Klar kann sich das noch ändern und so wie das Bürschchen drauf ist, musst Du damit rechnen, dass er kündigt, um nicht zahlen zu müssen (-->weil bei Bezug von Sozialleistungen unter der Pfändungsgrenze). Oder der Arbeitgeber schmeißt ihn raus, wenn Lohnpfändungen kommen. Haben die nicht so gern, zeigt ja auch, was für ein zwielichtiger Mensch er sit.

Ja, der Titel ist dann 30 Jahre vollstreckbar. Vielleicht besinnt sich der gute Mensch ja eines Tages und will seine Altlasten bereinigen.
Die Kosten, die zusätzlich entstehen, sind doch wirklich überschaubar. Ca. 100 € für den Titel und dann noch einmal 50 € für den Gerichtsvollzieher ca. pro Gang (http://www.mahnung-online.de/index.html?/pfaendungkosten.html). Ist er erfolgreich, bezahlt das der Schuldner.

Ich habe schon einmal erfolgreich gepfändet. 5000 € ist eine überschaubare Summe und mir wäre es für mein eigenes Selbstbild wichtig, die Person nicht davon kommen lassen.

Es ist so super einfach, wenn alle gleich abwinken. Damit sorgen wir auch dafür, dass solche Menschen immer weiter machen. Passiert ja nicht viel. Firmen udn Behörden verfolgen uns mit Vollstreckungsandrohungen für wenige Euro. da winkt auch niemand ab. Warum solltest Du das tun?

Nur von diesen Sammlergegenständen solltest Du Dich verabschieden. Er hat sie nunmal nicht.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Da sieht man mal wieder, dass eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist. Damit könntest du nämlich jetzt die ganze Klaviatur durchspielen.

Ich meine allerdings verstanden zu haben, dass du die nicht hast. Und dann wäre es - nach Kenntnis der Vermögensverhältnisse dieses Mannes - eben sorgfältig abzuwägen, ob du dir nicht am Ende nur selber schadest im Sinne von Kosten verursachst. Für diese Kosten musst du ja in Vorleistung treten und wenn dein Bürschi nicht pfändbar ist bleibst du zumindest so lange auf den Kosten sitzen bis wieder Geld da ist. Hier finde ich den Hinweis von @natasternchen sehr interessant
Immerhin: Durch ein Insolvenzverfahren kann er sich nicht von dieser Forderung befreien, § 302 InsO.
Diese Regelung finde ich wichtig und richtig, da man ja sonst in betrügerischer Absicht Schaden anrichten und sich bereichern könnte, nach 3 kurzen Jahren Wohlverhaltenszeit dann wieder schuldenfrei weiterleben könnte.

So aber ist er gezwungen, dass wenn er finanziell jemals wieder Fuß fassen wollte. er seine Schuld zuvor begleichen müsste. Wobei ich mich auch zu erinnern meine, dass man als Gläubiger eigeninitiativ-proaktiv immer wieder ausprobieren muss, ob zwischenzeitlich etwas zu holen ist. Automatisch passiert da m. W. nichts.
Und das finde ich schon nervig, zumal das neben dem zeitlichen Aufwand auch immer wieder ein bisschen Geld kostet.
 
Zuletzt bearbeitet:

Grisu

Aktives Mitglied
...außer Spesen nichts gewesen.... würde ich mal sagen!

Selber Mahnbescheid erstellen und ans Gericht weitergeben und dabei hoffen, dass der Geselle nicht widerspricht.

Eventuell Taschenpfändung beantragen - ist aber auch ein Witz, weil der Gerichtsvollzieher dann ja dem Betreffenden nachrennen muss und ihn auf der Straße nach dem Geld fragen muss, aber keine Gewalt anwenden darf.
Taschenpfändung – Wikipedia

Ich denke mal, das ist ziemlich viel Lehrgeld, was aus der Sammelleidenschaft wurde. Ohne realistische Chance auf Rückerhalt.

Grisu
 

weidebirke

Urgestein
Das wissen wir natürlich alles nicht, aber leider sind Betrüger statistisch immer häufiger nicht in der Lage, solche Titel zu bezahlen. Immerhin: Durch ein Insolvenzverfahren kann er sich nicht von dieser Forderung befreien, § 302 InsO.
Ah, das ist noch wichtig, @MathiasXYZ: Gehst Du den Privatweg Vollstreckung ohne Klage, dann fällt das nicht unter diesen Paragraphen. Dann könnte der Schuldner in die Privatinsolvenz gehen und alles ist weg.

Wie es ist, wenn Du eine Schadensersatzklage anstrebst - ob dann auch noch der Paragraph greift, weil der Schaden auf einer Straftat beruht, weiß ich nicht. @natasternchen Wie wäre es dann?
 

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