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Betrug bei Onlinekauf (Privatkauf)

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Wie funktioniert das mit dem Eintreiben?
Der Gerichtsvollzieher war doch schon dort. Und offensichtlich verdient er nicht genug, um das Gehalt pfänden zu können. Wann verstehst Du endlich, dass man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann?
Ich habe einen gültigen Kaufvertrag und möchte, dass dieser erfüllt und Schadensersatz bzgl. der entstandenen Kosten geleistet wird.
Wenn er die Stücke nicht hat, gibt's die auch nicht, ist das so schwer zu verstehen? Schadenersatz bekommst Du nur, wenn er mehr als den Selbstbehalt verdient. Sonst bekommst Du NICHTS.
Im Gegenteil, denn der Anwalt und das Gericht bekommen auch ihr Geld. Theoretisch zahlt das der Verlierer des Prozesses, hat er nichts, zahlst Du das. Du hast die schließlich beauftragt.
Bitte beantwortet nur die Fragen, die ich stelle
Dann musst Du auch vernünftige Fragen stellen.
Warum denkt du, dass bei ihm nichts zu holen ist.
Der Titel ist 30 Jahre gültig, wenn ich das richtig verstanden habe.
Der Gerichtsvollzieher war schon dort. Es ist nichts zu holen. Dein Titel nützt dir nichts, Du zahlst erstmal Anwalt und Gericht.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Dann scheinst du - sofern für dich Schadenersatz nicht in Frage kommt (den er vermutlich ohnehin nicht zahlen können würde) - nur erneut klagen können. (https://www.haufe.de/recht/deutsche...-auf-herausgabe_idesk_PI17574_HI16611779.html)

Ehrlich gesagt müsstest du aber mit nem Hammer gepudert sein, wenn du das tust, weil du am Ende sehr, sehr wahrscheinlich erneut scheitern wirst. Deinen Artikel wirst du nicht bekommen, weil er ihn nicht mehr hat, vielleicht nie hatte oder eben nicht rausgeben will. Punkt.

Deine Halsstarrigkeit stößt an Grenzen und ich glaube, dass dein Verzicht auf den Paypal Käuferschutz ein Fehler war, da mittlerweile auch dein Geld futsch ist. Du verplemperst m.E. nur sinnlos Energie und weiteres Geld.
 

MathiasXYZ

Mitglied
Der Gerichtsvollzieher war doch schon dort. Und offensichtlich verdient er nicht genug, um das Gehalt pfänden zu können.
Ja, der Gerichtsvollzieher war dort. Es hat eine Durchsuchung der Räumlichkeiten stattgefunden. Die von mir gekauften Sachen waren nicht vor Ort. Daraus abzuleiten, dass der Verkäufer sie gar nicht hat, kann ich nur bedingt nachvollziehen.

Er hat diverse "Vorwarnungen" per Post bekommen. Er konnte damit rechnen, dass ein Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen würde. Was ist, wenn er die Sachen einfach bei Seite geschafft hat?

Bzgl. der Höhe seines Gehaltes hat er bei der Durchsuchung keine Angabe gemacht. Die Vermögensauskunft steht noch aus.
 

MathiasXYZ

Mitglied
Dann scheinst du - sofern für dich Schadenersatz nicht in Frage kommt (den er vermutlich ohnehin nicht zahlen können würde) - nur erneut klagen können. (https://www.haufe.de/recht/deutsche...-auf-herausgabe_idesk_PI17574_HI16611779.html)

Ehrlich gesagt müsstest du aber mit nem Hammer gepudert sein, wenn du das tust, weil du am Ende sehr, sehr wahrscheinlich erneut scheitern wirst. Deinen Artikel wirst du nicht bekommen, weil er ihn nicht mehr hat, vielleicht nie hatte oder eben nicht rausgeben will.
Wie kommst du darauf, dass Schadensersatz für mich nicht in Frage kommt?

Ich habe im 1. Posting folgendes geschrieben:

"Mir wurde gesagt, dass ich Anspruch auf Schadensersatz habe, wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages. Ich könne die Artikel anderweitig erwerben und die Differenz zum in dem Kaufvertrag gezahlten Preis als Schadensersatz geltend machen.

Ich habe Sorge, dass der Verkäufer den Schadensersatz dann jedoch nicht zahlt.

Wie sieht es mit den anderen bisher entstanden Kosten aus? Anwalt, Gericht, Reisekosten etc. auch da wurde mir gesagt, dass ich Anspruch auf Schadensersatz habe, jedoch nicht, wie ich diesen sicher durchsetzen kann."


Es geht mir um die sichere (!) Durchsetzung meiner Ansprüche:

Entweder Artikel Herausgabe plus Schadensersatz in Bezug auf die mir bisher entstandenen Kosten

oder

Differenzbetrag, wenn ich die Teile der Sammlung selbst zusammen suche und bestelle plus die mir bisher entstandenen Kosten.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Die von mir gekauften Sachen waren nicht vor Ort. Daraus abzuleiten, dass der Verkäufer sie gar nicht hat, kann ich nur bedingt nachvollziehen.

Er hat diverse "Vorwarnungen" per Post bekommen. Er konnte damit rechnen, dass ein Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen würde. Was ist, wenn er die Sachen einfach bei Seite geschafft hat?
Das ist beides möglich. Er könnte ihn beiseitegeschafft haben. Allerdings ist es auch ein gängiges betrügerisches Prinzip, Fremdfotos zu nutzen und etwas anzubieten, was man gar nicht besitzt. Oder kannst du das definitiv ausschließen?
Wie kommst du darauf, dass Schadensersatz für mich nicht in Frage kommt?
Weil du immer wieder darauf beharrstest, den Artikel haben zu wollen und nicht den Gegenwert - sonst hättest du ja einfach über den Paypal Käuferschutz gehen können.
Wie sieht es mit den anderen bisher entstanden Kosten aus?
Das würdest du nur bekommen, wenn er über entsprechendes Geld verfügt. Und das weißt du eben nicht. Genau deshalb war es womöglich auch ein Fehler, nicht über Paypal gegangen zu sein und weitere Kosten für Anwalt und Co. gar nicht erst entstehen zu lassen.
Differenzbetrag, wenn ich die Teile der Sammlung selbst zusammen suche und bestelle plus die mir bisher entstandenen Kosten.
Das magst du dir wünschen. Ich glaube aber nicht, dass du etwas anderes beanspruchen kannst als dad Geld, das du bezahlt hast. Es heißt Schadenersatz und nicht Gegenwert für Ersatzbeschaffung. (Sehe gerade, dass das wohl doch möglich ist mit dem Gegenwert für die Ersatzbeschaffung. Wenn er aber blank ist wirst du es trotzdem nicht kriegen.)
Es geht mir um die sichere (!) Durchsetzung meiner Ansprüche:
Das kannst du m.E. vergessen. Sicher ist gar nichts. Im worst case hast du einen Titel, der noch nicht einmal das Papier wert ist auf dem er steht. Zu hoch gepokert.
 
Zuletzt bearbeitet:

MathiasXYZ

Mitglied
Allerdings ist es auch ein gängiges betrügerisches Prinzip, Fremdfotos zu nutzen und etwas anzubieten, was man gar nicht besitzt. Oder kannst du das definitiv ausschließen?

Weil du immer wieder darauf beharrstest, den Artikel haben zu wollen und nicht den Gegenwert - sonst hättest du ja einfach über den Paypal Käuferschutz gehen können.

Das würdest du nur bekommen, wenn er über entsprechendes Geld verfügt. Und das weißt du eben nicht. Genau deshalb war es womöglich auch ein Fehler, nicht über Paypal gegangen zu sein und weitere Kosten für Anwalt und Co. gar nicht erst entstehen zu lassen.

Ich glaube aber nicht, dass du etwas anderes beanspruchen kannst als dad Geld, das du bezahlt hast. Es heißt Schadenersatz und nicht Gegenwert für Ersatzbeschaffung. (Sehe gerade, dass das wohl doch möglich ist mit dem Gegenwert für die Ersatzbeschaffung.
Das Prinzip mit den Fremdfotos ist mir klar. Da der Verkäufer mir von Stücken, die mich besonders interessiert haben, zusätzliche Fotos geschickt hat und auch Fragen beantwortet hat ("Fachwissen" war nötig und vorhanden), gehe ich davon aus, dass er den Artikel vorliegen hat(te).

Der Kontakt brach ab, nachdem er das Geld hatte. Vorher wirkte alles normal.

Korrekt: ich will den Artikel oder den Differenzbetrag. Das leistet der PayPal Käuferschutz nicht.

Habe mich beim Anwalt beraten lassen und der hat die Situation als eindeutig und leicht durchsetzbar dargestellt.

Das mit dem Differenzbetrag als Schadensersatzanspruch geht definitiv.
 

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