Dann scheinst du - sofern für dich Schadenersatz nicht in Frage kommt (den er vermutlich ohnehin nicht zahlen können würde) - nur erneut klagen können. (
https://www.haufe.de/recht/deutsche...-auf-herausgabe_idesk_PI17574_HI16611779.html)
Ehrlich gesagt müsstest du aber mit nem Hammer gepudert sein, wenn du das tust, weil du am Ende sehr, sehr wahrscheinlich erneut scheitern wirst. Deinen Artikel wirst du nicht bekommen, weil er ihn nicht mehr hat, vielleicht nie hatte oder eben nicht rausgeben will.
Wie kommst du darauf, dass Schadensersatz für mich nicht in Frage kommt?
Ich habe im 1. Posting folgendes geschrieben:
"Mir wurde gesagt, dass ich Anspruch auf Schadensersatz habe, wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages. Ich könne die Artikel anderweitig erwerben und die Differenz zum in dem Kaufvertrag gezahlten Preis als Schadensersatz geltend machen.
Ich habe Sorge, dass der Verkäufer den Schadensersatz dann jedoch nicht zahlt.
Wie sieht es mit den anderen bisher entstanden Kosten aus? Anwalt, Gericht, Reisekosten etc. auch da wurde mir gesagt, dass ich Anspruch auf Schadensersatz habe, jedoch nicht, wie ich diesen sicher durchsetzen kann."
Es geht mir um die sichere (!) Durchsetzung meiner Ansprüche:
Entweder Artikel Herausgabe plus Schadensersatz in Bezug auf die mir bisher entstandenen Kosten
oder
Differenzbetrag, wenn ich die Teile der Sammlung selbst zusammen suche und bestelle plus die mir bisher entstandenen Kosten.